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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1861-88)

denen Sieg für die nationalen Parteien. In das Herrenhaus wurden aus den neuen Provinzen 26 Mitglieder berufen, jedoch ohne dem welfischen Adel dabei ein Wahlrecht einzuräumen; 18 Mitglieder ernannte der König, die übrigen wurden von den größern Städten und den Universitäten präsentiert. Mit Waldeck wurde 18. Juli 1867 ein Vertrag abgeschlossen, wonach P. die Verwaltung des mit Steuern stark belasteten Ländchens übernahm. Mit dem Kurfürsten von Hessen kam schon 17. Sept. 1866 ein Entschädigungsvertrag zu stande, 22. Sept. 1867 auch mit dem Herzog von Nassau und 29. Sept. 1867 mit dem König von Hannover, dem die Zinsen eines Kapitals von 16 Mill. Thlrn. angewiesen wurden, ohne daß er auf seine Kronansprüche verzichtet hatte. Als aber der König von Hannover und der Kurfürst von Hessen mit deutlicher Kundgebung von Restaurationsplänen eine preußenfeindliche Agitation unterhielten, jener sogar eine "Welfenlegion" in der Schweiz, später in Frankreich aufstellte, verfügte die Regierung 2. und 3. März 1868 die Beschlagnahme des Vermögens der beiden Fürsten. Das Abgeordnetenhaus genehmigte diese 29. Jan. 1869 mit der Bestimmung, daß die Wiederaufhebung der Beschlagnahme nur durch Gesetz erfolgen könne. Mit der Stadt Frankfurt einigte sich die preuß. Regierung 26. Febr. 1868 dahin, daß alle vormals zu Staatszwecken verwendeten Gebäude und Liegenschaften und sämtliche Eisenbahnen in den Besitz des preuß. Staates übergingen, die Schulden vom Staat übernommen und der Stadt Frankfurt als Ersatz für das verlorene Staatseigentum die Summe von 3 Mill. Fl. übergeben wurde, wovon der Staat 2, der König aus seiner Privatkasse 1 Mill. bezahlte. Den gleichzeitigen Verhandlungen des Norddeutschen Reichstags entsprechend, zeigte sich auch in den Arbeiten des Landtags ein liberaler Zug und der beginnende Einfluß der nationalliberalen Partei. Bei der Bewilligung des hannov. Provinzialfonds im Febr. 1868 eröffnete die Regierung die Perspektive, auch auf die alten Provinzen das Princip der Provinzialfonds und der Selbstverwaltung auszudehnen.. Ein vom Minister des Innern, Grafen Eulenburg, vorgelegter Kreisordnungsentwurf, der 16. bis 20. Okt. 1869 beraten wurde, fand aber noch nicht die Zustimmung der liberalen Fraktionen und wurde deshalb wieder zurückgezogen.

Zur Deckung eines Deficits von 5400000 Thlrn. forderte der Finanzminister von der Heydt Steuerzuschläge von 25 Proz., fand aber den Widerspruch beider Häuser und nahm 25. Okt. 1869 seine Entlassung. Sein Nachfolger, Camphausen, legte 4. Nov. einen neuen Finanzplan vor, der eine Steuererhöhung unnötig machte, 14. Dez. vom Abgeordnetenhause angenommen und vom Herrenhause genehmigt wurde. Ebenso wurde der Miquel-Laskersche Antrag, die Regierung aufzufordern, ihren ganzen Einfluß geltend zu machen, daß im Wege der Bundesgesetzgebung die Kompetenz des Norddeutschen Bundes auf das gesamte bürgerliche Recht ausgedehnt werde, vom Abgeordnetenhause 24. Nov. angenommen. Der Schluß des Landtags erfolgte 12. Febr. 1870.

Bevor der Landtag wieder zusammentrat, brach der längst drohende Krieg mit Frankreich aus, der mit der gänzlichen Niederlage dieses Staates, mit der Wiedergewinnung der deutschen Provinzen Elsaß und Lothringen und mit der Umwandlung des Norddeutschen Bundes in ein ganz Deutschland umfassendes Deutsches Reich endigte. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 203 b fg., und Deutsch-Französischer Krieg von 1870 und 1871.) Die preuß. Heeresverfassung bewährte sich sowohl in der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Truppenkörper, als auch in der Unerschöpflichkeit des Materials an Reserven und Landwehren. Es wurden sogar aus der preuß. Staatskasse den süddeutschen Staaten die ersten Mobilisierungskosten vorgestreckt.

Der vom 14. Dez. 1870 bis 17. Febr. 1871 tagende Landtag trat in seiner Wirksamkeit zurück hinter den Ereignissen des gesamten Deutschland. Am 1. Jan. 1871 erfolgte die amtliche Verkündigung des "Deutschen Reichs" und 18. Jan. fand im Schlosse zu Versailles die feierliche Proklamierung des Königs Wilhelm als Deutscher Kaiser statt.

Den innern Verhältnissen P.s wäre jetzt bei hoher Blüte der Finanzen eine Zeit der ruhigen Reformthätigkeit beschieden gewesen, wenn nicht der Konflikt zwischen Kirche und Staat einen unheilvollen Riß in der Bevölkerung erzeugt hätte, der bald das gesamte öffentliche Leben störend beeinflußte. Die Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas (18. Juli 1870) und die Vernichtung der päpstl. Herrschaft in Rom Sept. 1870 hatten eine tiefe Bewegung in den kath. Kreisen hervorgerufen, die von Parteiführern, wie Windthorst u. a., geschickt benutzt wurde zur Förderung ihrer welfischen und poln. Nebeninteressen. Aus den Landtagswahlen des Nov. 1870 ging eine kath. "Centrumspartei" von beinahe 60 Mitgliedern hervor; 56 Mitglieder derselben forderten 18. Febr. 1871 den Kaiser Wilhelm durch eine nach Versailles gesandte Adresse auf, für Wiederherstellung der weltlichen Gewalt des Papstes zu wirken. Eine solche Einmischung in die Angelegenheiten einer fremden Macht lag der preuß. Regierung ebenso fern wie eine unmittelbare Bekämpfung des Unfehlbarkeitsdogmas selbst. Als aber der Bischof von Ermland den staatlich angestellten Religionslehrer Wollmann in Braunsberg wegen Nichtanerkennung der Unfehlbarkeit suspendierte, erklärte die Regierung 29. Juni 1871 ihn in seinem Amte schützen zu wollen, da Wollmann seiner Zeit mit Zustimmung der Kirche berufen sei und nichts anderes lehre, als was er vor dem 18. Juli 1870 gelehrt habe. Um fortan konsequent nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten vorzugehen, hob die Regierung 8. Juli 1871 die kath. Abteilung des Kultusministeriums auf. Sie gewährte auch den hier und da sich bildenden, die Unfehlbarkeit verwerfenden altkath. Gemeinden Schutz. Ferner legte Kultusminister Mühler dem Landtag 14. Dez. 1871 ein neues Schulaufsichtsgesetz vor, wonach die Aufsicht über alle öffentlichen und privaten Unterrichts- und Erziehungsanstalten dem Staate zustehen, dieser allein das Recht der Ernennung der Orts- und Kreisschulinspektoren haben und der vom Staat erteilte Auftrag jederzeit widerruflich sein sollte. Da das Abgeordnetenhaus wenig Lust bezeigte, mit dem reaktionären Kultusminister dieses Gesetz zu diskutieren, so reichte er 12. Jan. 1872 seine Entlassung ein. Diese wurde ihm 17. Jan. gewährt und 22. Jan. der Geh. Oberjustizrat Falk zu seinem Nachfolger ernannt. Darauf wurde das Schulaufsichtsgesetz nach heftigem Kampfe mit der Centrumspartei 13. Febr. vom Abgeordnetenhause mit 207 gegen 155 Stimmen und vom Herrenhause 8. März mit 125 gegen 76 Stimmen angenommen. In Übereinstimmung mit dem vom Reichstag angenomme-^[folgende Seite]