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Allgäubahn – Allia
Allgäubahn
, von Herbertingen nach Isny
(84,61 km), mit den Zweiglinien
Althausen-Pfullendorf (25,14 km)
und Kißlegg-Wangen (13,27 km),
württemb. Staatseisenbahn.
Allgemein
nennt man einen Begriff, sofern
man an die Gesamtheit der unter ihm zusammengefaßten
Gegenstände denkt, z. B. der Mensch = alle Menschen.
Ein allgemeines Urteil heißt ein solches, das ein
Allgemeines zum Subjekt hat; ihm steht gegenüber das einzelne (s.
Quantität).
Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt
, ein großes, mit früher 30, jetzt 42 Mill. M. eingezahltem Kapital arbeitendes Kreditinstitut mit dem Sitz in
Leipzig. Das Kapital ist zerlegt in (alte) Aktien zu je 100 Thlr. und (neue) Aktien zu je 1200 M.
Gegründet und konzessioniert 2. Mai 1856, besitzt es jetzt Filialen und Vertretungen in Dresden,
Altenburg, Bautzen und Loban i. S. Der Geschäftskreis ist fast unbeschränkt, doch darf die Bank keine
Differenzgeschäfte eingehen und nicht Wechsel auf sich selbst ausstellen. Auf Grund der von ihr erworbenen
Hypotheken werden auch Pfandbriefe zu 4 und 3½ Proz. ausgegeben, die einer allmählichen Tilgung unterliegen.
Die Dividenden der Aktien beliefen sich in den Jahren 1856‒94 auf:
5, 2½, 3, 3, 3, 3, 3½, 4, 4, 4, 4¾, 6, 8, 8 4/9, 8½, 11, 15,
9¾, 9⅙, 7, 6, 5⅔, 6⅔, 10, 9, 9, 9⅔, 10, 9½, 9,
8½, 9,10, 12, 12, 9, 8½ (nach Kapitalerhöhung), 8, 10 Proz.
Umsatz 1894: 3157 Mill. M.; Reservefonds etwa 15 Mill. M.
Allgemeine Grammatik
. Unter
allgemeiner
oder
philosophischer Grammatik
(
grammaire générale et raisonnée
) versteht man eine Richtung der Sprachbetrachtung, die im 18. Jahrh. besonders in Frankreich blühte
und erst durch die von W. von Humboldt begründete Sprachphilosophie oder allgemeine Sprachwissenschaft, mit der
sie nicht verwechselt werden darf (s. Sprachwissenschaft),
überwunden ist. Man glaubte, es lasse sich an der Hand der Philosophie, namentlich mittels der Logik,
eine allgemeine menschliche Grammatik, eine Universalgrammatik konstruieren. Ohne die Sprachen selbst und
ihre Geschichte studiert zu haben, setzte man «die unbedingte Form der Sprache überhaupt» oder ihre
«idealische Form» fest und meinte, die Kunst, die Einzelsprachen richtig zu behandeln, bestehe darin,
daß man zusehe, inwieweit diese der Idealsprache entsprächen oder von ihr abwichen. Die Abweichungen
betrachtete man als unwesentlich, zufällig und nur durch den verschiedenen Grad der logischen Befähigung
der verschiedenen Völkerstämme verursacht. Die Hauptvertreter dieser Richtung in Deutschland waren
A. F. Bernhardi, Schmitthenner und K. Ferd. Becker.
Allgemeine Kriegsschule
, bis 1858 Bezeichnung für die jetzige
Kriegsakademie (s. d.).
Allgemeine Modenzeitung
, 1798 zu Leipzig gegründete Wochenschrift für Mode und Belletristik, mit kolorierten Modebildern und
je einem Stahlstichporträt namhafter Zeitgenossen in jeder Nummer. Auflage: 1500;
Verlag: Dürrsche Buchhandlung in Leipzig; Redacteur: Otto Friedr. Dürr.
Allgemeiner Deutscher Verband
, eine 1891 begründete, seit 1894 den Namen
Alldeutscher Verband führende Vereinigung mit dem Zweck, das deutsch-nationale
Ehrgefühl zu beleben, alle der nationalen Entwicklung entgegenstehenden Richtungen zu bekämpfen, die in andern
Ländern um Behauptung ihrer Eigenart kämpfenden Deutschen zu unterstützen und eine thatkräftige deutsche
Interessenpolitik in Europa und über See zu fördern, insbesondere auch zur praktischen Fortführung
der deutschen Kolonialbewegung beizutragen. Der Verband hat seinen Sitz in Berlin und zahlreiche
Ortsgruppen und giebt die Wochenschrift «Alldeutsche Blätter» heraus.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
für Österreich, etwa 60 Jahre nach Beginn der Vorarbeiten mit Patent von: 1. Juni 1811 für die damaligen
Provinzen mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen publiziert, seit 1852 auch in diesen Kronländern eingeführt,
gilt heute im Gebiet der gesamten Österreichischen Monarchie, mit Ausnahme eherechtlicher Bestimmungen.
Dasselbe erstreckt sich auf das gesamte bürgerliche Recht mit Ausschluß des Wechsel-, Handels- und
Seerechts, des Lehnrechts und der für den Militärstand geltenden besondern Bestimmungen in fortlaufenden
1502 Paragraphen. Die Gültigkeit provinzieller, privatrechtlicher Bestimmungen neben dem A. b. G. ist nicht anerkannt.
Allgemeines Preußisches Landrecht
, s.
Landrecht.
Allgemeine Zeitung
, täglich (mit Ausnahme Sonntags) zweimal in München im «Verlag der Allgemeinen Zeitung», Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, erscheinende polit. Zeitung von unabhängig-liberaler Richtung, mit einer wissenschaftlichen Beilage. Redacteur: Christian Petzet,
für die wissenschaftliche Beilage: Rich. Otto. Die A. Z. wurde 1798 von
Joh. Friedr. Cotta
(s. d.) begründet. Nachdem die von ihm seit Beginn
jenes Jahres in Tübingen in Gemeinschaft mit Ernst Ludw. Posselt herausgegebene «Neueste Weltkunde» auf Befehl des Wiener Reichshofrats
unterdrückt worden war, erschien an deren Stelle seit dem 9. Sept. 1798 in Stuttgart die «Allgemeine Zeitung», redigiert von
Ludw. Ferd. Kuber. Als diese 1803 vom Herzog von Württemberg verboten wurde, siedelte die Zeitung nach Ulm, und als Ulm 1810
württembergisch wurde, nach Augsburg über, wo sie ihren Weltruf erlangte. 1882 wurde sie nach München verlegt und 1889 ging
sie mit dem Cottaschen Verlag in den Besitz der Gebrüder Kröner in Stuttgart über, die 1895 den Verlag der Zeitung von dem übrigen
abtrennten. Nach Hubers Tod (1804) leitete Karl Stegmann bis 1837 das Blatt, darauf Gust. Kolb (1837‒63), A. Altenhöfer (1863‒70)
und Otto Braun (1870‒89), zuletzt Hugo Jacobi und kurze Zeit bis Ende 1892 Alfred Dove. Die A. Z. ist eine der bedeutendsten
deutschen Zeitungen. Von besonderm Wert ist ihre wissenschaftliche Beilage, an der von je die hervorragendsten Gelehrten und
Schriftsteller Deutschlands mitgearbeitet haben.
Allheit
(philos.), s.
Größe.