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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Schlagworte auf dieser Seite: Handelsbücher; Korrespondenz

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Handels- und Kontorwissenschaft.

Bankerott oder Konkurs ein, und das Geschäft wird in gerichtliche Verwaltung genommen.

Unter einem Kontokorrent verstehen wir einen Rechnungsauszug, Buchauszug.

Die rothen Zahlen vor den einzelnen Posten im Kontokorrent kennzeichnen Posten, die noch nicht fällig sind, deren Verfallzeiten also über die Abschlusszeit des Kontokorrents hinausreichen. Es sind die Zinszahlen für diejenigen Zinsen, welche der Gläubiger zu bezahlen hat (die schwarzen Zinszahlen diejenigen, welche dem Gläubiger zukommen).

Ist im Hauptbuch ein Posten auf ein falsches Konto oder auf eine falsche Seite übertragen worden, so ist der gleiche Betrag auf die andere Seite des betreffenden Kontos mit der Bezeichnung "Storno" zu buchen, da andere Korrekturen, Rasuren etc., insbesondere im Hauptbuch, nicht vorkommen dürfen.

Eine solche Vornahme heisst Storniren.

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Handelsbücher (sowie Briefe, Rechnungen, Bilanzen etc.) müssen 10 Jahre lang, Bücher eben so lange von dem Tage der letzten Eintragung in dieselben, aufbewahrt werden.

Verjährungsfristen für Forderungen. Die Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten verschiedene; meistens verjähren am Jahresschlusse die aus dem drittletzten Jahre stammenden Forderungen der Kaufleute, Apotheker und Handwerker für Waaren und Arbeiten. Ausgenommen hiervon bleiben Forderungen, welche in Bezug auf den Gewerbebetrieb des Empfängers der Waaren oder Arbeit entstanden sind. Eine Forderung an einen Kaufmann für Waaren, die derselbe für sein Geschäft bestellt hat, verjährt erst nach 30 Jahren (die Forderung verjährt indess nach 2 bis höchstens 3 Jahren, wenn der Kaufmann die Waaren für seinen Hausbedarf bestellt hatte). Die Verjährung wird unterbrochen, wenn vor Ablauf des Jahres die Klage beim Gericht eingereicht wurde.

Es würde uns viel zu weit führen, wollten wir hier an dieser Stelle die Buchführung im Einzelnen durch Beispiele erläutern. Das Alles muss die praktische Uebung lehren. Es kam hier nur darauf an, die allgemeinen Grundsätze für die Buchführung festzustellen, einzelne hierauf bezügliche Ausdrücke zu erläutern und klarzulegen, welche Posten in die Handelsbücher einzutragen seien.

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Korrespondenz. In gleicher Weise wie auf die Führung der Bücher hat der Kaufmann auf seine geschäftliche Korrespondenz die allergrösste Aufmerksamkeit zu verwenden. Jeder junge Mann sollte daher bei Zeiten sich in derselben üben, um eine gewisse Gewandtheit darin zu erlangen. Rechtschreibung und Stil müssen korrekt, und der letztere fliessend und