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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Ambrones - Ambrosius.

Stadt A., an der Mündung des Losche, war der Hafen eines kleinen Negerreichs (Quibanza) und wurde 1855 von den Portugiesen in Besitz genommen; diese legten daselbst ein Fort und ein Zollhaus an. A. hat zahlreiche Faktoreien und treibt bedeutenden Handel mit Elfenbein, Kupfererz aus den sehr ergiebigen Gruben von Bemba, Kopal etc.

Ambrones, Volk von unbekannter Abstammung, welches mit den Cimbern und Teutonen gegen die Römer kämpfte und in der Schlacht bei Aquä Sextiä 102 v. Chr. von Marius vernichtet wurde.

Ambros, August Wilhelm, musikal. Schriftsteller und Komponist, geb. 17. Nov. 1816 zu Mauth in Böhmen, erhielt, für den Staatsdienst bestimmt, eine sehr sorgfältige Erziehung, wobei jedoch seine schon früh sich zeigenden musikalischen Anlagen durchaus keine Berücksichtigung erfuhren. Erst in Prag, wo A. das Gymnasium, sodann die Universität besuchte, warf er sich, von einer Aufführung des "Don Juan" begeistert, mit Energie auf das Studium des Klavierspiels und der Komposition, wobei er ganz autodidaktisch zu Werke ging. Nachdem er 1839 die Staatsprüfungen bestanden hatte, erhielt er beim k. k. Fiskalamt zu Prag eine Stelle, in welcher ihm Zeit genug blieb, seine Musikstudien noch eifriger als früher zu betreiben. Zugleich machte er hier die Bekanntschaft trefflicher Künstler, wie Kittl, Veit u. a., die ihm in der Komposition Ratschläge erteilten, und trat in Verbindung mit Rob. Schumann als Mitarbeiter bei der von diesem gegründeten "Neuen Zeitschrift für Musik" (anfangs, zur Zeit der sogen. Davidsbündler, unter dem Namen Flamin). Als Komponist trat er zuerst 1847 öffentlich auf mit einer Ouvertüre, "Genoveva", und versuchte sich später auch in allen andern Musikgattungen, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Im J. 1850 wurde er Staatsanwalt beim Prager Landesgericht und kurz darauf auch Direktorialmitglied des dortigen Musikkonservatoriums, für dessen Hebung er die regste Thätigkeit entwickelte. Im Herbst 1869 erhielt er die Professur der Musik an der Prager Universität; von 1872 an bis zu seinem Tod (28. Juni 1876) wirkte er in Wien als Lehrer des Kronprinzen Rudolf und Professor am Konservatorium sowie als Beamter im Justizministerium. Als Musikschriftsteller hat sich A. nicht nur durch zahlreiche und geistvolle Kritiken in Zeitschriften, sondern auch durch selbständige Werke in hervorragender Weise bewährt. Zu letztern gehören: "Über die Grenzen der Musik und Poesie" (Leipz. 1856, 2. Aufl. 1872); "Die Lehre vom Quintenverbot" (das. 1859); "Kulturhistorische Bilder aus dem Musikleben der Gegenwart" (das. 1860); "Bunte Blätter. Skizzen und Studien" (das. 1872; daraus separat erschienen: "Robert Franz"; neue Folge, das 1874). Seine Hauptleistung aber ist die groß angelegte, leider unvollendet gebliebene "Geschichte der Musik" (Bd. 1-3, Leipz. 1862-68; Bd. 4, Fragment, das Zeitalter der Renaissance von Palestrina an behandelnd, 1876; 2. Aufl. 1880-81; "Notenbeilagen zum 3. Band" gab Kade heraus), ein epochemachendes Werk, für welches er die umfassendsten und gründlichsten Studien in Deutschland und Italien gemacht hatte. Aus seinem Nachlaß erschien ein Band kleinerer Aufsätze: "Aus Italien" (Preßb. 1880).

Ambrosia (griech.), die Götterspeise, welche jedem, der davon genoß, Jugend und Unsterblichkeit verlieh. Tauben brachten sie dem Zeus, aber auch den Götterlieblingen unter den Menschen wurde sie gereicht, so dem Tantalos und dem Achilleus. Auch als Salbe oder süß duftender Balsam oder als Trank, welcher die Schönheit des Körpers erhöhte und ihn vor Fäulnis schützte, wurde die A. gebraucht. Daher bei den alten Ärzten Name für verschiedene Lebenselixire und Schönheitsmittel. Vgl. Roscher, Nektar und A. (Leipz. 1883).

Ambrosianische Bibliothek, s. Mailand.

Ambrosianische Liturgie (lat. Ambrosianum officium, Ambrosianus ritus, Ambrosiana missa), das kirchliche Ritual, welches in der mailändischen Kirche bei der Messe und andern gottesdienstlichen Verrichtungen gebräuchlich war und in vielen Punkten von der römischen oder Gregorianischen Meßordnung abweicht. Wahrscheinlich aus dem 4. Jahrh. herrührend, erinnert die A. L. noch an morgenländische Liturgien.

Ambrosianischer Gesang, der kirchliche Gesang, wie ihn der heil. Ambrosius, Bischof von Mailand, in den Kirchen seiner Diözese einführte. Derselbe ist eins der rätselhaftesten Kapitel der Musikgeschichte, da wir von ihm eigentlich gar nichts wissen. Fest steht nur, daß Ambrosius den Halleluja- und Antiphonengesang aus Griechenland nach Italien verpflanzte; auch wird er als der Urheber des Responsoriengesangs angesehen. Da er aber auch den Hymnengesang nicht nur nach Italien brachte, sondern auch selbst viele Hymnen verfaßt hat, so erscheint der Ambrosianische Gesang kaum als etwas andres als der Gregorianische, zumal nach unzweideutigen Zeugnissen des heil. Augustin die Jubilationen gerade so den Kern des Ambrosianischen Gesangs bildeten wie nachher den des Gregorianischen. Allem Anschein nach ist der Gregorianische Gesang (s. d.) nicht im Prinzip vom Ambrosianischen verschieden gewesen, sondern nur eine umfassende und für die gesamte katholische Christenheit zur Norm gemachte Revision des Kirchengesangs, zu dem seit Ambrosius' Tod (397) ohne Zweifel vieles Neue hinzugekommen war.

Ambrosianischer Lobgesang, der bekannte Hymnus "Te Deum laudamus", der zwar nicht, wie man früher annahm, vom heil. Ambrosius herrührt, aber gewiß schon im 5. Jahrh. in Gebrauch war. Er stammt neuerer Forschung zufolge ursprünglich aus dem Orient und gelangte durch Vermittelung der griechischen Kirche an die lateinische. Luther übersetzte denselben ins Deutsche ("Herr Gott, dich loben wir!") und nahm mit der Melodie Veränderungen vor, wodurch dieselbe unstreitig gewonnen hat, ohne daß ihr ursprünglicher ernster und feierlicher Charakter darüber verloren gegangen ist. Vgl. Rambach, Anthologie christlicher Kirchengesänge, Bd. 1 (Hamb. 1816).

Ambrosisch (griech.), unsterblich, göttlich, göttlicher Natur, heißt bei Homer alles, was die Götter besitzen, oder was zu ihrer Persönlichkeit gehört, wird dann aber auch von allem sonstigen Schönen und Erhabenen gebraucht. Vgl. Ambrosia.

Ambrosius, der Heilige, berühmter Kirchenlehrer, geboren um 340 zu Trier als Sohn eines römischen Präfectus Prätorio, war in Rom Sachwalter, bis ihm die Statthalterschaft von Oberitalien übertragen wurde. Obgleich noch nicht getauft, mußte er 374 der Wahl zum Bischof von Mailand Folge leisten. Er verkaufte sofort seine Güter, verteilte sie unter die Armen und ergab sich theologischen Studien. Kraftvoll verteidigte er seine Kirche gegen die Arianer, verhinderte auch die Wiederaufrichtung der heidnischen Bilder, als der Redner Symmachus dieselbe beim Kaiser betrieb, und gleiche Festigkeit zeigte er gegen Theodosius d. Gr., dem er nach dem Blutbad von Thessalonika den Eintritt in die Kirche verweigerte, bis derselbe Buße gethan hatte. Er starb 4. April 397. In seinen dogmatischen Schriften hält er