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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Brot - Brouckère.

Kuchen, die aus Wasser und Mehl geknetet und gedörrt waren. Seit dem 18. Jahrh. fand das Weizenbrot so außerordentliche Verbreitung, daß Roggenbrot gegenwärtig nur noch in Deutschland, dem skandinavischen Norden und in Rußland vorherrscht. Teigknetmaschinen wurden zuerst 1787 in Wien und Holland probiert, auch in Genua war 1789 die Maschine gebräuchlich; aber weitere Verbreitung fand sie erst seit 1810, wo Lembert in Paris eine brauchbare Konstruktion angab, die später in verbesserter Gestalt durch Fontaine 1839 mit gutem Erfolg angewandt worden ist. Frankreich hat überhaupt die meisten Teigknetmaschinen geliefert und bemühte sich auch in hervorragender Weise um die Verbesserung der Backöfen. Vgl. Bibra, Die Getreidearten und das B. (Nürnb. 1860); Birnbaum, Das Brotbacken (Braunschweig 1878); Menzel, Der Bau der Feuerungsanlagen (Halle 1871); Jeep, Die Einrichtung und der Bau der Backöfen (2. Aufl., Weim. 1882).

Brot, die kegelförmige oder runde Form verschiedener Waren, wie Zucker, Borax, Grünspan u. a.

Brotbaum, s. Artocarpus.

Brotbrechen. Da die dünnen Brotkuchen der Juden nicht geschnitten, sondern gebrochen wurden, ist B. rhetorische Bezeichnung zunächst für Brotessen, dann, da Brot den ständigen Artikel bei jeder Mahlzeit bildet, für jede gemeinschaftliche Mahlzeit. Die bedeutsame Rolle, welche das B. in der Stiftung des Abendmahls als Symbol des gebrochenen Leibes Christi spielt, bedingt den Sprachgebrauch der Lukanischen Schriften, wonach B. das Halten gemeinsamer Abendmahlzeiten bedeutet, welche mit der Feier des Herrnmahls beschlossen wurden. Mit Ausnahme der Lutheraner brechen alle Konfessionen bis auf den heutigen Tag das Abendmahlsbrot.

Brotbrief, s. Panisbrief.

Brotfruchtbaum, s. Artocarpus.

Brotkäfer, s. Klopfkäfer.

Brotkorbgesetz (Sperrgesetz), Bezeichnung für das preußische Gesetz vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bistümer und Geistlichen. Der Ausdruck B. erklärt sich daraus, daß "man den renitenten katholischen Geistlichen den Brotkorb höher hängen", d. h. die Staatszuschüsse entziehen und dadurch im sogen. Kulturkampf eine Pression auf die römisch-katholische Kirche ausüben wollte.

Brotschneidemaschine, s. Brot, S. 472.

Brotschriften (Werkschriften), in den Buchdruckereien Bezeichnung derjenigen Typengattungen, welche speziell bei Herstellung des laufenden Textes von Büchern (Werken) und in Zeitungen verwandt werden und sich bei den modernen Sprachen, einschließlich des Griechischen, zwischen Nonpareille oder 6 Punkte und höchstens Mittel oder 14 Punkte (s. Schriftarten) bewegen. Verzierte Schriften (Accidenzschriften, s. Schriftarten) jeder Art und Größe sind hiervon ausgeschlossen.

Brotsonntag, in Deutschland der Sonntag Lätare, welcher wegen des Evangeliums von der wunderbaren Brotvermehrung ehemals Dominica quinque panum, in Frankreich les Pains hieß; in den Niederlanden wie auch in Tirol der Sonntag Invokavit, an welchem es namentlich im Maasthal noch üblich ist, siebenerlei Brot zu essen und deshalb sieben Besuche zu machen, bei denen nur Brot vorgesetzt wird.

Brotstudium, Beschäftigung mit denjenigen Wissenschaften oder derjenigen einzelnen Wissenschaft (Brotwissenschaft), durch deren Erlernung man sich zur Erwerbung des Lebensunterhalts befähigen will. Das B. ist für die meisten Studenten unerläßlich, und diese Nötigung hat für viele ihr Gutes, wenn nur das allgemein-wissenschaftliche Studium ergänzend und veredelnd hinzutritt. Im tadelnden Sinn gebraucht man die Bezeichnung B., wenn dies nicht geschieht, sondern der Studierende sich mit der einseitigen und äußerlichen Vorbereitung für seinen Beruf begnügt.

Brottaxe, eine früher vielfach auf notwendige Lebensmittel in Anwendung gebrachte Polizeitaxe (s. Taxen). Durch die neuern, auf dem Grundsatz der Gewerbefreiheit beruhenden Gesetzgebungen ist die B. aufgehoben worden; dieselben enthalten jedoch in der Regel eine Bestimmung, welche Brotverkäufern die vorherige Veröffentlichung der von ihnen selbst festgestellten Taxe auferlegt. Insbesondere können nach der deutschen Reichsgewerbeordnung die Bäcker und Verkäufer von Backwaren durch die Ortspolizeibehörde angehalten werden, Preis und Gewicht ihrer Backwaren durch einen von außen sichtbaren Anschlag, der mit dem polizeilichen Stempel zu versehen ist, täglich während der Verkaufszeit am Verkaufslokal auszuhängen, im Verkaufslokal eine Wage mit den erforderlichen Gewichten aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen der verkauften Backwaren zu gestatten. Diese Befugnis wurde damit gerechtfertigt, daß sie sich in Teurungszeiten als geeignet erwiesen habe, bestehendes Mißtrauen zu beschwichtigen. Die Verkäufer von Backwaren sind übrigens berechtigt, die festgestellten Preise und Taxen zu ermäßigen.

Brotterode, Flecken im preuß. Regierungsbezirk Kassel, Kreis Schmalkalden, 578 m ü. M., am südlichen Fuß des Inselsbergs und am Inselbach (Lauterbach), hat ein Amtsgericht, eine evang. Kirche, Eisen- und Stahlwaren-, Zigarren-, Tintenfabrikation, Horn- und Holzdrechslerei und (1880) 2911 Einw. B. ist klimatischer Kurort; unterhalb im Trusenthal der Trusenfall.

Broturteil, s. Ordalien.

Brotverwandlung, s. Abendmahl und Transsubstantiation.

Brotwasser, beliebtes Krankengetränk, welches durch Übergießen einer Scheibe gerösteten Brotes mit heißem Wasser bereitet und nach dem Abkühlen wohl auch mit Zucker, Zitronensaft etc. versetzt wird; auch ein brotfarbener starker Wein von Stetten im Remsthal in Württemberg.

Brouckère (spr. brukähr), 1) Charles Marie Joseph Ghislain de, belg. Staatsmann, geb. 18. Jan. 1796 zu Brügge, trat 1815 in die niederländische Artillerie und kämpfte bei Waterloo, ging aber 1820 in den Zivilstaatsdienst im Verwaltungs- und Finanzfach über. 1826 zum Deputierten der Provinz Limburg in der Zweiten Kammer der Generalstaaten gewählt, ward er das Haupt der liberalen Opposition und Vorkämpfer für die Selbständigkeit Belgiens. Nach dem Erlaß der königlichen Botschaft vom 11. Dez. 1829 trat er aus dem Staatsdienst aus. Nach den entscheidenden Septemberkämpfen von 1830 in Brüssel sprach er, nachdem sein Versuch, Belgien den Oraniern zu erhalten, gescheitert war, als Mitglied der Verfassungskommission für die Beibehaltung der Monarchie und stimmte im Nationalkongreß für den Herzog von Nemours als König. Unter der provisorischen Regierung Chef des Finanzausschusses, brachte er die Finanzen rasch in Ordnung, wurde von König Leopold I. 3. Aug. 1831 zum Minister des Innern und 16. Aug. 1831 zum Kriegsminister ernannt. Binnen wenigen Monaten schuf er ein Heer von 80,000