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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Buchhaltung

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Buchhaltung (doppelte).

Kontrolle der nicht zu den Landesmünzen gehörigen Geldsorten; das Kassanotizbuch, zur Eintragung provisorischer Einnahmen und Ausgaben bestimmt. - Der jeweilige Stand des Geschäfts wird durch Anfertigung des Inventariums (Inventur), d. h. dadurch ermittelt, daß man die einzelnen Bestandteile des Besitztums (Aktiva, Aktiven) und der vorhandenen Verpflichtungen (Passiva, Passiven) sowie deren Geldwerte feststeht. Als Kontrolle für die durch Zählen, Verwiegen etc. zu ermittelnden Vorräte an barem Geld, Waren etc. dienen das Kassabuch, die Skontri etc.; die Forderungen und die Schulden werden aus dem Hauptbuch nachgewiesen, soweit letztere jedoch aus laufenden Wechseln auf den Geschäftsinhaber bestehen, aus dem Trattenbuch. Der Unterschied zwischen Aktiven und Passiven ist das reine Vermögen oder das reine Kapital des Geschäftsinhabers, welches unter Anrechnung der Zinsen, mit einer frühern Inventur verglichen, den erzielten Gewinn oder den erlittenen Verlust nachweist. Sind die Passiven größer als die Aktiven, so ist Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) vorhanden. Gewöhnlich wird eine solche Inventur wenigstens alljährlich einmal aufgestellt, wie dies auch die Gesetzgebung verlangt. Nach Entscheidungen des Reichsgerichts sind größere Geschäfte zwar von der jährlichen Aufnahme des Inventars (Inventur) befreit und kann dies alle zwei Jahre einmal geschehen, allein die Bilanz des Vermögens muß alle Jahre einmal gezogen werden. Die Berechnung über Gewinn und Verlust erfolgt aus dem Kapitalkonto, welches entweder in dem Hauptbuch oder in einem geheimen Hauptbuch (Geheimbuch) errichtet wird. Dieses Konto nimmt bei Eröffnung des Geschäfts in sein Soll den Gesamtbetrag der Passiva, in sein Haben den Gesamtbetrag der Aktiva auf. Behufs der Ausgleichung des Kapitalkontos ist das aus dem Inventarium sich ergebende reine Kapital in das Soll des Kontos einzustellen, nachdem vorher der reine Gewinn in das Haben oder der etwanige reine Verlust in das Soll eingebracht worden ist. Nach so erfolgtem Abschluß des Kapitalkontos erfolgt der Vortrag des reinen Kapitals in das Haben unter dem auf den Tag des Bücherschlusses folgenden Tag.

Doppelte Buchhaltung.

Die doppelte B. bucht jeden Geschäftsvorgang auf zwei verschiedene Konti, indem sie jedem Schuldner seinen Gläubiger und umgekehrt ebenso jeder Ausgabe die für dieselbe erfolgte Einnahme gegenübersteht. Was dem einen Konto, welches etwas erhalten hat, oder für welches eine Ausgabe gemacht worden ist, debütiert wird, das wird hierbei dem andern, dem Gegenkonto, welches jenen Gegenstand abgeliefert oder eingebracht hat, kreditiert. Demgemäß wird nicht allein für jede Person, welche mit dem Geschäft verkehrt, sondern auch für jeden Besitzteil, jeden Geschäftszweig, welcher Einnahmen oder Ausgaben, Gewinn oder Verlust bewirkt, ein Konto eröffnet. Man unterscheidet hiernach die persönlichen (personellen) oder Personenkonti, welche über die zwischen der Firma und ihren Geschäftsfreunden abgeschlossenen Geschäfte, und die unpersönlichen (impersonellen) oder Sachkonti, auch Hilfskonti oder tote Konti genannt, welche für Sachen errichtet werden. Zunächst wird für den Geschäftsinhaber das Kapitalkonto eröffnet, in welchem ihm das eingebrachte Handelsvermögen gutgeschrieben wird. Mit den entsprechenden Beträgen werden dagegen die Konti belastet, welche für die einzelnen Bestandteile der Aktiva errichtet werden, so das Kassakonto für das bare Geld, das Warenkonto für die Waren, das Wechselkonto für die Wechsel, das Effektenkonto für die öffentlichen Kreditpapiere, die Konti für etwa eingebrachte Forderungen an andre (Personenkonti), das Mobilien- und Immobilienkonto, das Fabrikationskonto etc. Als Debitor tritt dagegen das Kapitalkonto auf für die eingebrachten Passiva denjenigen Konti gegenüber, welche den einzelnen Bestandteilen des Passivums errichtet werden. Dies sind wiederum Personenkonti für die eingebrachten Gläubiger und, soweit laufende Tratten auf den Geschäftsinhaber oder von ihm ausgestellte eigne Wechsel zu den Passiven gehören, das sogen. Acceptationskonto. Diese Konti werden auf dem Hauptbuch eröffnet, dessen formale Einrichtung der des Hauptbuches der einfachen B. gleich ist. Im Lauf des Geschäftsbetriebs wird nun jeder Geschäftsvorfall dem oben ausgesprochenen Grundsatz gemäß behandelt; demnach ist z. B. für einen Wareneinkauf auf Zeit Debitor das Warenkonto, Kreditor der Verkäufer; für einen Wareneinkauf gegen bar Debitor das Warenkonto, Kreditor das Kassakonto; für eine auf den Geschäftsinhaber ausgestellte (und von diesem genehmigte) Tratte Debitor der Aussteller, Kreditor das Acceptationskonto; wird eine solche Tratte eingelöst, so ist das Kassakonto, weil es das Geld liefert, der Kreditor, das Acceptationskonto, zu dessen Lasten die Zahlung erfolgt, der Debitor etc. Einige Konti weisen nur Gewinn oder Verlust nach, wie das Interessenkonto, das Haushaltungskonto, das Handlungsunkostenkonto; andre saldieren sich rein durch Bilanz, geben weder Gewinn noch Verlust, wie das Kassakonto, das Kreditoren- und Debitorenkonto; wieder andre saldieren sich nicht allein durch Bilanz, sondern ergeben auch Gewinn, wie das Warenkonto, Effektenkonto, Wechselkonto etc. Wie die einfache B., so hat auch die doppelte ein Memorial, in welchem bei jedem Posten sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger angegeben werden, ein Kassabuch, in welchem auf der Sollseite bei jedem Posten das Konto angegeben wird, dem die betreffende Summe gutzuschreiben, auf der Habenseite das Konto, das mit ihr zu belasten ist. Aus diesen Büchern erfolgt am Schluß des Monats der Übertrag auf das Hauptbuch entweder direkt oder durch Vermittelung eines lediglich dazu bestimmten Buches, das den Namen Journal führt. In demselben werden, indem jedem Debitor die entsprechenden Kreditoren und umgekehrt gegenüberzustehen kommen, die in den Vorbüchern zerstreuten Posten systematisch zusammengestellt, wodurch der Übertrag in das Hauptbuch vereinfacht wird. Da nun das Hauptbuch mit seinen für den Zweck, nach der monatlichen Übertragung den Saldo jedes Kontos nachzuweisen, gemachten summarischen Eintragungen eine fortlaufende Übersicht der Rechnungsverhältnisse mit den Geschäftsfreunden nicht gestattet, so verschafft man sich diese durch Führung des Kontokorrentbuchs, in welchem jeder Geschäftsfreund ein Konto erhält, und in das die Posten wie im Hauptbuch der einfachen B. eingetragen werden. Im Warengeschäft wird das vorzüglich im Wechselgeschäft übliche Kontokorrentbuch auch wohl durch ein Debitorenbuch und Kreditorenbuch ersetzt. Der gesamte Inhalt des Kontokorrentbuchs wird im Generalkonto, dem Kontokorrentkonto, dargestellt, dessen Saldo beim Abschluß genau mit dem Unterschied zwischen den Debet- und Creditsaldos des Kontokorrentbuchs hiernach übereinstimmen muß. Da jeder Betrag gleichzeitig einem Konto zur Last und einem andern gut-^[folgende Seite]