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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Frankreich

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Frankreich (Geschichte: die Kapetinger).

der größern Hälfte der Touraine zu bewegen (1193). Als Richard endlich zurückgekehrt war, begann er einen erbitterten und blutigen Krieg gegen Philipp August, und da sich auch die Grafen von Champagne, Flandern u. a. gegen die drohend anschwellende Macht ihres Oberherrn erhoben, gestaltete sich der Kampf keineswegs günstig für Philipp August; doch wurde er zu dessen Glück durch einen Machtspruch des Papstes Innocenz III. beendet (Januar 1199). Die Unwürdigkeit von Richards Nachfolger Johann ohne Land brachte die lange gärende Empörung in den französischen Besitzungen der Plantagenets zum Ausbruch. Philipp August benutzte dies, um 1204 die Normandie und die Länder an der Loire, Anjou, Maine, Touraine und Poitou, zu erobern und in dem Waffenstillstand zu Thouars 1206 alles Gebiet nördlich der Loire, vor allem Bretagne und Normandie, zu behaupten. Der Sieg Philipps bei Bouvines (27. Juli 1214) über die englisch-welfische Streitmacht sicherte die Überlegenheit der französischen Krone über den englischen Rivalen, erhöhte das Nationalgefühl der Franzosen und verknüpfte sie durch die Bande des Ruhms und der kriegerischen Ehre mit der kapetingischen Dynastie. In seinem Ehestreit mit der Kirche mußte sich Philipp allerdings schließlich dem Machtspruch des Papstes unterwerfen; diese Demütigung schädigte aber sein Ansehen nicht, sondern vermehrte nur die Anhänglichkeit des französischen Klerus. Eine neue beträchtliche Machtvergrößerung des französischen Königtums wurde schon unter Philipp angebahnt, indem Simon von Montfort, dem die Kirche den Krieg gegen die albigensischen Ketzer und die Herrschaft in Toulouse übertragen hatte, den Schutz und Beistand des Königs anrufen und sich der Lehnshoheit desselben unterwerfen mußte. Nach Philipps II. Tod (14. Juli 1223) erlangte sein Sohn Ludwig VIII. (1223-26) von den Montforts die förmliche Abtretung aller ihrer Rechte auf die albigensischen Länder und unternahm mit Zustimmung der Großen den Krieg gegen die Ketzer, der durch seinen frühen Tod keine Unterbrechung erfuhr, vielmehr mit der Eroberung der Grafschaft Toulouse und damit der Ausbreitung der kapetingischen Herrschaft auch über Südfrankreich endete (1243).

Ludwigs VIII. Sohn Ludwig IX. (1226-70) war erst elf Jahre alt, als er den Thron bestieg. Sein Regierungsanfang war schwierig, denn sein Vater hatte selbst die königliche Macht geschwächt, indem er seinen jüngern Söhnen bedeutende Besitzungen der Krone verliehen hatte, und die Vasallen erhoben sich überall, um das drückende Joch der Königsherrschaft wieder abzuschütteln. Die männliche Energie der Mutter Ludwigs IX., Blanka von Kastilien, welche für ihn die Zügel der Herrschaft ergriff, schlug 1231 den Aufstandsversuch des Adels nieder. Auch nach seiner Mündigkeit holte Ludwig stets den Rat seiner klugen Mutter ein und übertrug ihr während seiner Abwesenheit von F. die Reichsregentschaft. Streng religiös, aber nicht fanatisch, mild und weise, befestigte Ludwig "der Heilige" das Königtum in den Herzen des Volkes und machte seine Krone zum legitimen, von Gott verliehenen Erbe des kapetingischen Herrscherhauses. Mit dem englischen König schloß er 1259 einen Vertrag, in welchem er demselben die bereits entrissenen Gebiete Aquitaniens zurückgab, wogegen dieser seinen Rechten und Ansprüchen auf die Normandie und auf die Grafschaften an der Loire entsagte und für Aquitanien die Oberlehnsherrlichkeit Frankreichs anerkannte. Diese Oberlehnshoheit des Königs wurde zu einer wirklichen Herrschaft ausgebildet und demselben eine erhabene Stellung über den Vasallen eingeräumt. Das Parlament von Paris wurde zum obersten Gerichtshof erhoben, welcher meist aus rechtsgelehrten königlichen Räten bestand, und dessen Rechtssprüche auch die großen Vasallen anerkennen mußten, und durch die "Satzungen des heil. Ludwig" ("Établissements de St-Louis"), eine Zusammenstellung altherkömmlicher Rechtsgewohnheiten und neuer gesetzlicher Verordnungen, ein geordnetes Rechtsleben geschaffen; Willkür und rohe Gewalt wurden unter die Zucht des Gesetzes gestellt, so daß jedermann in Frieden und Ruhe lebte. Die Entwickelung der Städte förderte der König durch Verleihung der Selbstverwaltung, Regelung der Abgaben, Zölle, des Münzwesens etc. und durch Begünstigung von Handel und Gewerbe. Trotz seiner eifrigen Frömmigkeit wahrte er die alten Rechte der französischen Nationalkirche, die freie Wahl der Geistlichkeit und das Verbot von Abgaben an die Kurie ohne Zustimmung des Königs und der Kirche selbst, durch die "Pragmatische Sanktion" von 1269 gegen die Ansprüche des Papsttums. In dem ihm unmittelbar unterworfenen Gebiet, welches etwa 39 der jetzigen Departements umfaßte, übte der König seine Gewalt durch Beamte aus und erhob regelmäßige Steuern. Diese Erfolge in der innern Politik wurden auch durch die Kreuzzüge nicht beeinträchtigt, welche Ludwig aus christlichem Eifer gegen die Sarazenen unternahm; der erste hielt ihn sechs Jahre (1248-54) von F. fern, auf dem zweiten starb er 1270 vor Tunis. Sein Sohn Philipp III. (1270-85), "der Kühne", erntete vielfach die Früchte der von seinem Vater ausgestreuten Saat. Indem sein Oheim Alfons kinderlos starb, erbte er dessen weite Besitzungen: die Markgrafschaft Provence und die Grafschaft Toulouse mit allen Dependenzen und Poitou. Die Krone war jetzt die größte Landbesitzerin auch im Süden Frankreichs. Weniger glücklich war ein Eroberungszug, den Philipp III. gegen Aragon unternahm; an den Folgen der Erschöpfung und Aufregung, die er hier durchgemacht, starb er 5. Okt. 1285.

Sein 16jähriger Sohn und Nachfolger Philipp IV., "der Schöne" (1285-1314), brach kühn mit allen Überlieferungen der mittelalterlichen Gesellschaft, stellte sich nur auf den Standpunkt der Nützlichkeitstheorie und führte auf politischem und sozialem Gebiet eine vollständige Umgestaltung in den Zuständen seines Reichs herbei. Religion und Kirche suchte er lediglich zu einem wichtigen Rad innerhalb der großen Staatsmaschine zu machen. Wie in den richterlichen und administrativen Angelegenheiten, befreite er sich auch in der Zentralregierung und der Leitung der großen Politik von dem Einfluß der Feudalität, indem er sie lediglich von ihm gewählten Rechtsgelehrten bürgerlichen Standes übertrug, aus denen er seinen Rat (conseil) bildete. Seine übergreifende Gewalt verteidigte eine stetig wachsende Polizeimacht (sergeants d'armes) im Innern, eine fein organisierte Diplomatie nach außen. Die geistliche Gerichtsbarkeit wurde beschränkt, durch Entfernung der Geistlichen aus Rechtspflege und Verwaltung die Macht des Klerus und die Ehrfurcht des Volkes vor demselben gemindert. Mit so erhöhter Macht begann Philipp erobernd aufzutreten. Dem König von England entriß er einige Gebietsteile an der Garonne, brachte die Bretagne unter französische Oberhoheit und gewann auch Deutsch-Burgund durch eine Heiratsverbindung; den mit England verbündeten Grafen von Flandern nahm er durch Verrat gefangen und eroberte dessen Land (1300). Nicht minder energisch