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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Genepikräuter - Generalbaß.

merte ihn wenig, wenn er nur seiner Begeisterung für die Antike, seiner bacchisch-erotischen Phantasie Ausdruck geben konnte.

Genepikräuter, s. Genippikräuter.

Genera, s. Genus; general, die ganze Gattung angehend oder betreffend, allgemein, allgemein gültig, besonders in Zusammensetzungen s. v. w. Haupt-, Ober- etc.

General (v. lat. generalis), ein Offizier der obersten Rangstufe, welcher größere Truppenverbände, sei es aus einer oder mehreren Waffen, befehligt. Generalität, die Gesamtheit der Generale eines ganzen Heers oder aller derjenigen, die gerade an einem Ort versammelt sind. Der unterste Grad als G. ist der des Generalmajors, in Frankreich früher maréchal de camp, seit dem ersten Kaiserreich général de brigade, Brigadegeneral, meist Befehlshaber von Brigaden einer und derselben Waffe. Spanien hat unter dem mariscal del campo noch den besondern Grad des Brigadiers. Der Generalleutnant, in Österreich Feldmarschallleutnant, französisch jetzt général de division, ist meist Kommandeur einer Division. Der G. der Infanterie und Kavallerie, in Österreich nur bei der Kavallerie G., bei den andern Waffen Feldzeugmeister genannt (in Rußland voller oder wirklicher G.), ist Befehlshaber eines Armeekorps oder eines größern Landesbezirks. Frankreich hat über dem Divisionsgeneral nur noch den Marschall, maréchal de France, Spanien den Grad des Generalkapitäns. Den höchsten Rang nimmt der Generalfeldmarschall (s. Feldmarschall) ein, und ihm gleich stehen in Deutschland und Österreich der Generaloberst der Infanterie oder Kavallerie und der Generalfeldzeugmeister, beides mehr Ehrentitel der Inspekteure einer Armee oder einer einzelnen Waffe. Die Bedeutung der Grade ist in den einzelnen Ländern verschieden; so sind z. B. in Rußland Generalmajore noch Kommandeure einzelner Regimenter, namentlich der Garde. In der Schweiz ist Ein G. Oberbefehlshaber des Heers, während die einzelnen Truppendivisionen von Obersten befehligt werden. Kommandierender G. heißt in Deutschland der G., welcher an der Spitze eines Generalkommandos (mobiles Armeekorps oder Provinz) steht. G. en chef ist der Oberbefehlshaber eines Heers ohne Rücksicht auf seinen besondern Dienstgrad. G. à la suite des Kaisers ist in Deutschland und Rußland Ehrentitel von Offizieren, meist frühern Flügeladjutanten, welche dabei zu Truppenkommandos oder zu andern, sei es militärischen, sei es diplomatischen, Stellungen berufen sind. G. du jour heißt im Felde der G., welcher z. B. bei Belagerungen in den Parallelen, während der Ruhe in Lagern oder Biwaks, tageweise wechselnd, den Befehl führt; in Rußland der G. im Dienst bei dem Kaiser, der oft mit Inspizierungsaufträgen betraut wird. Major général ist in Frankreich der Chef des Generalstabs. Ursprünglich bezeichnete G. den Befehlshaber einer Heeresabteilung, neben ihm standen die Feldobersten und Kriegshauptleute; später erhielt jede Waffe des Heers besondere Generale, die im Krieg das Kommando einzelner Abteilungen für bestimmte Zeit, oft nur für den Tag einer Schlacht, erhielten; erst nach dem Siebenjährigen Krieg bildete sich das heutige Verhältnis der dauernden Übertragung von Truppenkommandos aus. In Frankreich wird die Gesamtheit der Marschälle, Divisions- und Brigadegenerale der Große Generalstab der Armee genannt. Vgl. Offiziere, Charge. In Rußland führen auch hohe Zivilbeamte den Titel G. mit dem Prädikat Exzellenz. - Im Zivildienst wird der Titel "G." oft einer andern Bezeichnung vorgesetzt in der Bedeutung "Ober" oder "Haupt", z. B. Generaldirektor etc. - Endlich heißen Generale die obersten Vorsteher gewisser geistlicher Orden, so z. B. namentlich der Jesuiten und Dominikaner (Ordensgeneral).

Generaladvokaten, in Frankreich und Österreich die den Generalprokuratoren (s. d.) zugeteilten Gehilfen.

Generalakten, s. Generalien.

General-Artilleriekomitee, in Preußen Behörde, aus Generalen und Stabsoffizieren der Artillerie zusammengesetzt zur generellen Begutachtung von Fragen der Organisation und Ausrüstung der Artillerie; vgl. Artillerieprüfungskommission.

Generalarzt, der dirigierende, oberste Militärarzt eines Armeekorps. Stellvertretender G. heißt im Krieg derjenige Arzt, welcher in der Heimat, d. h. im Bereich der Besatzungsarmee (des stellvertretenden Generalkommandos), dem Chef der Medizinalabteilung im Kriegsministerium zur Dienstleistung beigegeben ist. Der G. erster Klasse hat den Rang eines Obersten, der G. zweiter Klasse den eines Oberstleutnants.

Generalat, Generalswürde, Oberbefehl, auch das Gebiet (Provinz etc.), über welches ein General den Oberbefehl führt. Der österreichische Staat war früher in 15 Militärterritorialbezirke, welche Generalate hießen, eingeteilt, die seit 1. Jan. 1883 in Generalkommandos umgewandelt sind.

Generalauditeur, in Preußen der oberste Justizbeamte des Heers. Generalauditoriat, die höchste Militärjustizbehörde, bestehend aus dem G. und sechs Räten; Aufsichts- und begutachtende Behörde, prüft die Akten der Militärgerichte und begutachtet insbesondere alle ehren- und kriegsgerichtlichen Urteile, welche der Bestätigung des Kaisers oder des Kriegsministers bedürfen. Er ist auch Berufungsinstanz für Militärbeamte (s. d.). In Österreich ist G. bloß Chargenbezeichnung.

Generalbaß (Bassus generalis), eine Baßstimme mit übergeschriebenen Zahlen, welche einen vollstimmigen Tonsatz in abgekürzter Weise darstellt. Heute werden solche bezifferte Baßstimmen den Schülern der Harmonielehre (s. d.) als Aufgaben zur Ausarbeitung eines vierstimmigen Satzes gegeben, wodurch sie die Verbindung der Akkorde und eine gute Stimmführung erlernen sollen. G. wird daher vielfach als gleichbedeutend mit Harmonielehre, ja mit Kompositionslehre überhaupt gebraucht (G. studieren). Historisch ist der G. eine zur Bequemlichkeit der Organisten gegen Ende des 16. Jahrh. in Italien aufgekommene, abgekürzte Akkordschrift, welche es dem auf der Orgel einen mehrstimmigen Tonsatz verstärkenden Spieler ermöglichte, korrekt die Harmonie der Singstimmen zu begleiten, ohne daß er nötig gehabt hätte, eine komplizierte Partitur zu lesen, die er sich auch erst aus den Stimmen hätte zusammenschreiben müssen. Zu Anfang des 17. Jahrh. fingen die Komponisten an, ihren Werken selbst den G. beizugeben. Fälschlich hat man Ludovico Viadana für den Erfinder des Generalbasses gehalten; höchstens war er der erste, welcher einem mehrstimmigen Gesangsstück einen bis zum Ende mitgehenden begleitenden Baß (Basso continuo) beigab, den er als G. verstanden wissen wollte, ohne ihn jedoch zu beziffern (in seinen "Concerti ecclesiastici", 1602). Der Continuo kam schnell in Aufnahme, wurde aber von andern Komponisten regelmäßig beziffert, so daß die Bezeichnungen G., Basso continuo und Bassus pro organo gleichbedeutend wurden. Das