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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gracchus

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Gracchus.

Gracchus, Name einer berühmten Familie des Sempronischen Geschlechts im alten Rom, aus welcher besonders die beiden Brüder Tiberius und Gajus, gewöhnlich schlechthin die Gracchen genannt, durch ihre edelmütigen Bestrebungen, das Elend der untern Volksklassen zu mildern, und durch ihr tragisches Ende bekannt geworden sind.

1) Tiberius Sempronius, der Vater der Gracchen, war 187 v. Chr. Volkstribun, 181 Prätor und erhielt als solcher das diesseitige Spanien zur Provinz, wo er binnen drei Jahren 103 Städte unterwarf und deren Unterwerfung durch einen billigen Vertrag sicherte, der in diesen Gegenden 20 Jahre lang den Frieden erhielt. Nach seiner Rückkehr feierte er einen glänzenden Triumph (178) und wurde für das Jahr 177 zum Konsul gewählt. Einen zweiten Triumph trug ihm seine erfolgreiche Bekämpfung der sich immer von neuem gegen die römische Herrschaft auflehnenden Sardinier ein. Als Zensor (169) stieß er eine große Anzahl Mitglieder aus dem Senat und aus dem Ritterstand. Nachdem er 163 zum zweitenmal Konsul gewesen, starb er um 150. G. war ein Mann von tüchtiger, echt römischer Gesinnung, zwar streng, aber deshalb nicht minder bei dem Volk beliebt. Er verheiratete sich mit Cornelia, der Tochter des Scipio Africanus, einer Frau von hoher Bildung und edler Gesinnung, der Mutter der Gracchen.

2) Tiberius Sempronius, ältester Sohn des vorigen, durch seine Mutter Cornelia Enkel des großen P. Cornelius Scipio Africanus, berühmter Tribun des römischen Volkes, erhielt nach dem Tode des Vaters durch seine Mutter die trefflichste Erziehung. Schon als 16jähriger Jüngling zeichnete er sich 147 v. Chr. vor Karthago aus. Zehn Jahre später finden wir ihn als Quästor in Spanien bei dem Heer des Konsuls Hostilius Mancinus, wo es ihm gelang, mit den Numantinern, welche das römische Heer eingeschlossen hatten, einen Vertrag zu stande zu bringen, welcher den Römern freien Abzug mit den Waffen, mit alleiniger Zurücklassung des Gepäcks, gestattete. Für das Jahr 133 bewarb er sich um das Volkstribunat, um die große Aufgabe seines Lebens, die agrarische Reform, durchführen zu können. Der Grundbesitz war damals zum großen Teil in den Händen weniger reicher und vornehmer Bürger, der sogen. Optimaten oder Nobiles, vereinigt, denen eine große Anzahl armer und besitzloser Bürger gegenüberstand: ein Mißverhältnis, welches hauptsächlich dadurch herbeigeführt worden war, daß jene sich des Staatslandes (des ager publicus) bemächtigt hatten, d. h. desjenigen Landes, welches nach einem glücklich geführten Krieg in den Besitz des Staats gelangt, und über welches nicht anderweit verfügt worden war. Um diesem Übelstand abzuhelfen, stellte G. (in Erneuerung des Licinischen Gesetzes von 376) den Antrag, daß niemand mehr als 500 Jugera vom Ager publicus besitzen und der Überschuß unter die besitzlosen Bürger verteilt werden sollte. Um die Härte des Gesetzes für die meisten Optimaten zu mildern, fügte er hinzu, daß ein jeder für das Herausgegebene aus der Staatskasse zu entschädigen sei. Zur Feststellung des Abzutretenden sowie zur Abschätzung und Weiterverteilung des Abgetretenen sollte eine Kommission von drei Männern eingesetzt werden. Das Zugeteilte sollte in Zukunft unveräußerlich sein, damit es nicht alsbald wieder durch Verkauf in die Hände der Reichen übergehe. Der Antrag erregte bei den Optimaten die größte Erbitterung. Sie gewannen einen der übrigen Volkstribunen, M. Octavius, um durch seine Einsprache die Abstimmung über den Antrag zu verhindern. Vergeblich suchte G. den Octavius davon abzubringen, vergeblich suchte er auch noch persönlich den Senat von der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit seines Antrags zu überzeugen. Mit Hohn abgewiesen, that er einen Schritt, der allerdings verfassungswidrig war: er ließ das Volk darüber abstimmen, ob ein Tribun, der dem Volk feindlich gesinnt sei, d. h. ob Octavius sein Amt behalten solle. Die Abstimmung entschied gegen Octavius, und nun wurde das Gesetz sofort und zwar ohne jene mildernden Zusätze durchgebracht und zugleich die zur Ausführung bestimmte Kommission eingesetzt, in die man außer Tiberius G. seinen Bruder Gajus und seinen Schwiegervater Appius Claudius wählte. Indessen traten nun auch sofort die großen Schwierigkeiten der Ausführung hervor. Es war in vielen Fällen zweifelhaft, was Ager publicus, was Privateigentum sei, und die Entscheidung darüber, die den Triumvirn (so hieß die Kommission) überwiesen war, nicht ohne große Weitläufigkeiten zu treffen; außerdem legten ihnen die Optimaten alle möglichen Hindernisse in den Weg. G. mußte unter diesen Umständen wünschen, für das nächste Jahr wieder zum Tribun gewählt zu werden. Um sich daher die Gunst des Volkes zu sichern, beantragte er ein Gesetz, wonach die Schätze des Königs Attalos III. von Pergamon, der das römische Volk zu seinem Erben eingesetzt hatte, unter die armen Bürger verteilt werden sollten. Für den Fall seiner Wiedererwählung stellte er noch eine Reihe andrer dem Volke günstiger Gesetze in Aussicht. Die Tribunenwahl fiel aber insofern in eine für G. ungünstige Zeit, als gerade die Erntearbeiten einen großen Teil seiner Anhänger unter dem Volk von der Teilnahme an den Komitien entfernt hielten. Schon hatte er jedoch die immer sehr einflußreiche Stimme der ersten Tribus, der sogen. Prärogativa, und die der nächstfolgenden Tribus erlangt, als die Gegner gegen die Wiedererwählung desselben Tribuns Einspruch erhoben. Die Wahl wurde daher auf den folgenden Tag verschoben. Am folgenden Morgen versammelten sich seine Anhänger auf dem Kapital, um die Wahl vorzunehmen, auch G. begab sich dahin; mit ihnen fanden sich aber auch viele Gegner ein. Da diese die Wahlhandlung auf alle Art störten, so kam es bald zu einem heftigen Tumult und blutigen Gewaltthätigkeiten, wobei G. die Hand nach seinem Kopfe bewegte, um seinen Freunden zu verstehen zu geben, daß sein Leben in Gefahr sei, wie es aber seine Gegner deuteten, um ein Zeichen zu geben, daß er zum König gekrönt sein wolle. Im Senat, wo man über die zu ergreifenden Maßregeln beriet, forderte man nun den Konsul Quintus Mucius Scävola auf, gegen die Aufrührer mit Gewalt einzuschreiten, und als dieser sich weigerte, rief der Oberpriester P. Scipio Nasica: "Wer die Rettung des Vaterlandes will, der folge mir". Mit diesem Ruf eilte er voraus, ihm folgte eine große Zahl Senatoren und deren Klienten. So kamen sie mit Knütteln und andern Waffen, wie sie der Zufall bot, gerüstet auf dem Kapitol an, wo das Volk, unbewaffnet wie es war, sofort die Flucht ergriff. G. selbst wurde mit fortgerissen, stürzte aber vor dem Tempel des kapitolinischen Jupiter nieder und wurde (wie es heißt, von einem seiner Kollegen) erschlagen. Mit ihm wurden 300 seiner Anhänger getötet. Sein Leichnam wurde mit denen der übrigen Erschlagenen in den Tiber geworfen. So war diese erste große Volksbewegung niedergeschlagen. Die Optimaten waren als Sieger daraus hervorgegangen; sie wag-^[folgende Seite]