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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gracchus; Grâce; Grach; Grachten; Graecia

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Gracchus - Graecia.

ten aber gleichwohl nicht, das Ackergesetz aufzuheben; auch wurde Scipio Nasica, der Urheber der blutigen Gewaltthat, um ihn von Rom zu entfernen, unter irgend einem Vorwand bald nach Asien geschickt.

3) Gajus Sempronius, der um neun Jahre jüngere Bruder des vorigen, war an trefflichen Eigenschaften dem Bruder ähnlich, unterschied sich jedoch von ihm durch einen kühnern Geist und durch größere Leidenschaftlichkeit, wie er ihn auch durch das Feuer und die hinreißende Kraft seiner Beredsamkeit übertraf. Trotz seiner Jugend war er durch seine Wahl zum Triumvir agris dividundis während des Tribunats seines Bruders an dessen Unternehmungen beteiligt; nach jenes Tod bezeichnete ihn die allgemeine Volksstimme als den zum Rächer des Tiberius G. und Vollender des von demselben begonnenen Werkes Berufenen. Die Optimatenpartei wünschte ihn deshalb von Rom entfernt zu halten und verlängerte ihm daher, nachdem er 126 v. Chr. den Konsul I. Aurelius Orestes als Quästor nach Sardinien begleitet hatte, sein Amt ein zweites Jahr; als dies aber auch für ein drittes Jahr geschah, kehrte er eigenmächtig nach Rom zurück und wußte sich in einer Rede vor dem Volk vollständig zu rechtfertigen. Für das Jahr 123 zum Volkstribun gewählt, wollte er nicht nur Gesetze für das Volk geben, sondern dieselben auch durch eine Beschränkung der Macht des Senats und der Magistrate sicherstellen. Eins seiner ersten Gesetze, das Getreidegesetz (lex frumentaria), bestimmte, daß den römischen Bürgern monatlich ein bestimmtes Quantum Getreide zu einem niedrigen Preis aus Staatsmitteln verabreicht werden sollte. Dann erneuerte er das Ackergesetz, ließ die Ausführung mehrerer Kolonien beschließen und erleichterte den Kriegsdienst durch Beschaffung der Bekleidung der Soldaten aus Staatsmitteln und Abkürzung der Dienstzeit. Ein weiteres volkstümliches Gesetz verordnete, daß kein römischer Bürger zum Tod oder zur Verbannung anders als durch das Volk verurteilt werden sollte. Die politisch bedeutendsten seiner Gesetze sind aber das Richtergesetz (lex judiciaria) und das Gesetz über das Bürgerrecht der Bundesgenossen (de civitate sociis danda). Es waren nämlich damals für bestimmte Verbrechen stehende Geschwornengerichte (quaestiones perpetuae) eingesetzt, welche bisher ausschließlich durch Senatoren gebildet wurden, was für die Optimaten besonders deswegen von Wichtigkeit war, weil so die wegen Erpressung angeklagten Statthalter bei ihren Standesgenossen am ehesten Straflosigkeit zu finden hoffen durften. Durch das Richtergesetz nun übertrug G. die Gerichte auf die Ritter und bewirkte dadurch, daß diese auf die Seite der Volkspartei hinübergezogen wurden, der sie diese für sie günstige Veränderung verdankten. Das Gesetz über die Bundesgenossen bezweckte, den sämtlichen italischen Bundesgenossen das römische Bürgerrecht zu verschaffen, um auch diese, die bisher ebenso wie die Ritter die Senatspartei gestützt hatten, auf die Seite des Volkes herüberzuziehen. Alle diese Gesetze, bis auf das über die Bundesgenossen, wurden von G. 123 und 122 durchgebracht. Im Lauf des Jahrs 122 aber rafften sich die Optimaten zum Widerstand auf, wahrscheinlich auf Anlaß des Bundesgenossengesetzes, das sie um jeden Preis zu verhindern suchten. Sie bewogen einen Kollegen des G., den Tribun M. Livius Drusus, dem Volk, um G. aus dessen Gunst zu verdrängen, mit Zustimmung des Senats noch größere Vorteile in Aussicht zu stellen. Um diese Zeit aber war G. sieben Wochen von Rom abwesend, um eine der von ihm bestimmten Kolonien, Junonia, auf dem Boden des zerstörten Karthago zu gründen. Als er daher wieder nach Rom zurückkehrte, fand er sich halb vergessen, und so kam es, daß er bei der Wahl der Tribunen für das Jahr 121 durchfiel, und daß einer seiner erbittertsten Gegner, L. Opimius, zum Konsul für dieses Jahr gewählt wurde. G. trat also 10. Dez. 122, am Tag des Tribunatswechsels, in den Privatstand zurück. Als nun im Sommer 121 die Optimaten Anstalten trafen, zunächst das Gesetz über die Kolonie Junonia und dann wahrscheinlich auch die übrigen Gesetze aufzuheben, beriefen G. und Fulvius Flaccus, um dies zu verhindern, eine Volksversammlung auf das Kapitol, die aber bald mit einem wilden Tumult endete, als ein Liktor des opfernden Konsuls, der G. beleidigt hatte, von den Gracchanern erschlagen worden war. Am andern Morgen wurde darauf dem Konsul Opimius vom Senat durch die bekannte Formel unbeschränkte Vollmacht erteilt; G. aber und Fulvius und ihre Anhänger versammelten sich auf dem Aventin. Sie ließen dem Senat von hier vergeblich Unterhandlungen anbieten. Darauf wurde der Aventin von den Senatoren und ihren Anhängern mit Hilfe kretensischer Bogenschützen erstürmt, die Gracchaner wurden in die Flucht geschlagen, Fulvius wurde aus einem Versteck hervorgezogen und getötet; G., durch seine Freunde zur Flucht genötigt, entkam zwar über den Tiber, gelangte aber nur bis in den Hain der Furina, wo er sich, um nicht seinen Feinden in die Hände zu fallen, von seinem Sklaven töten ließ; sein Kopf wurde Opimius gebracht und von diesem mit Gold aufgewogen. Die Leichname der Getöteten, 3000 an der Zahl, wurden in den Tiber geworfen. Der Senat aber ließ zum Andenken an diesen traurigen Sieg, wie zum Hohn, der Concordia einen Tempel bauen. Später wurden von dem Volk beiden Gracchen Statuen gewidmet und auf den Stellen, wo sie gefallen waren, Kapellen gebaut. - Die Hauptquellen für die Geschichte beider Gracchen sind Appian in der Geschichte der römischen Bürgerkriege und Plutarch in der Biographie der Gracchen. Vgl. K. W. Nitzsch, Die Gracchen und ihre nächsten Vorgänger (Berl. 1847).

Gracchus, Beiname des Jakobiners Babeuf (s. d.).

Grâce (franz., spr. graß, v. lat. gratia), Gunst, Gnade; Dank; Anmut; de g., mit Verlaub; de bonne g., gern; de mauvaise g. ungern; par g., durch Gunst, aus Gnade; g. à Dieu, Gott sei Dank.

Grach, Friedrich, der bekannte Verteidiger der Festung Silistria, geb. 1812 zu Trier, trat in die preußische Artillerie, stieg in derselben zum Wachtmeister empor und war bei dem Kommando, das 1841 nach Konstantinopel geschickt wurde, um die türkische Artillerie nach preußischem Muster zu organisieren. Er rückte hier zum Offizier vor, nahm, als 1848 die Rückberufung der preußischen Kommandierten erfolgte, seinen Abschied und kehrte 1849 in seine frühere Stellung nach der Türkei zurück, wo er zum Major befördert wurde. Nach Ausbruch des russisch-türkischen Kriegs übernahm er die Leitung der Artillerie in Silistria unter Mussa Pascha, und ihm hauptsächlich wird die glänzende Verteidigung dieser Festung zugeschrieben. Er starb 25. Aug. 1854 in Rustschuk an der Cholera.

Grachten, in holländischen und norddeutschen Küstenstädten Zweigkanäle vom Hafen oder größern Kanälen nach Lagerhäusern, Werften etc.

Graecia (lat.), Griechenland; G. magna, Großgriechenland.