Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Großbritannien

779

Großbritannien (Rechtspflege, Finanzen).

Hierbei ist die Küstenwache von 4000 Mann nicht eingeschlossen. Jedenfalls gibt dies Verhältnis der Polizei- und Gerichtsbeamten in Irland Veranlassung zum Nachdenken. Im J. 1884 standen von 53,476

Polizeibeamten 14,515 in Irland und außerdem 24,000 Soldaten.

Rechtspflege.

Die Gerichts- und Rechtsverfassung Großbritanniens hat schon früh eine gewisse Ausbildung und Vollendung erhalten, daher aber auch viel Veraltetes und zahlreiche Widersprüche bis in die neueste Zeit bewahrt. Wie in andern Staaten, sind auch in England die ältesten Volksrechte schon früh untergegangen, und der Einfluß des römischen Rechts auf die neuern Rechte seit dem 11. Jahrh. ist nicht zu verkennen. Übrigens ist in G. nie ein bürgerliches oder peinliches Gesetzbuch von einigem Umfang, nie eine Landesgerichts- oder Prozeßordnung zu stande gekommen, wie solche vom 15. Jahrh. an kaum dem kleinsten deutschen Staat gefehlt haben. Die Ausbildung des Rechtssystems blieb vorzugsweise den richterlichen Entscheidungen überlassen, und nur in außerordentlichen Fällen wurden einige wichtige Punkte durch ausdrückliche Gesetze bestimmt. Am meisten ist in dieser Beziehung unter der Regierung Eduards I. (1272-1307) geschehen, welchen die Engländer deswegen ihren Justinian zu nennen pflegen. Man unterscheidet das gemeine Recht (common law), dessen Grundlage die Gesetze der Briten, Sachsen und Dänen sind, und das statutarische Recht (statute law), welches in Parlamentsgesetzen enthalten ist. Außerdem kommt in den kirchlichen und Admiralitätsgerichten das römische Zivilrecht und teilweise das kanonische Recht zur Anwendung. Weiteres s. England etc. Wie groß die Masse der britischen Gesetze ist, kann man schon daraus entnehmen, daß die von Ruffhead 1763 angefangene und bis 1786 fortgesetzte Sammlung der Parlamentsgesetze seit 1215 allein 32 starke Quartbände umfaßt; eine andre, enger gedruckte Sammlung der Gesetze von 1215 bis 1817, unternommen von Tomlies und Raithby, umfaßt 16 Quartbände und die von Pakering besorgte Ausgabe der Gesetze von 1215 bis 1817: 34 Quartbände. Um die Kriminalgesetzgebung haben sich große Verdienste erworben: Sir Samuel Romilly, Sir Robert Peel und Sir James Mackintosh, unter deren Verwaltung (1823-30) nicht weniger als 1126 alte Parlamentsakten (statute laws) ganz und 443 teilweise, als den Zeitverhältnissen widersprechend, zurückgenommen wurden. Noch kräftiger und rascher beförderte Lord Brougham als Lord-Kanzler diese Angelegenheit. Seitdem ist manches geschehen, was nicht allein an sich ein Fortschritt war, sondern auch zu weitern nützlichen Reformen anregte; viele veraltete Gesetze wurden ganz beseitigt, die Härte andrer wurde gemildert und namentlich die Todesstrafe in mehreren Fällen abgeschafft. Trotzdem ist auch jetzt noch die Rechtspflege langwierig und kostspielig. Die Gesetze sind mit örtlichen Beschränkungen für die drei Reiche verbindlich, und zwar gilt die wörtlichste Auslegung derselben. Für das Vereinigte Königreich ist das Haus der Lords der oberste Gerichtshof, denn es kommen vor dasselbe nicht nur von den Gemeinen erhobene Anklagen wegen Hochverrats und alle gegen Peers anhängig gemachten Kriminalklagen, sondern es ist gleichzeitig Appellationsgericht für Schottland und Irland. Der Lord-Kanzler führt den Vorsitz, und diejenigen Peers, die früher Oberrichter waren, funktionieren als Beisitzer. Ein Gerichtsausschuß des Geheimen Rats, in welchem gleichfalls der Lord-Kanzler und andre hohe Richter einen Sitz haben, ist Appellationsgericht für die Admiralitäts- und geistlichen Gerichte und für die Gerichtshöfe der Kolonien. Die englischen hohen Gerichtshöfe sind seit 1874 als Supreme Court of Judicature vereinigt worden (s. England, S. 641).

Finanzen.

Die Bedürfnisse der britischen Staatsverwaltung sind seit Anfang des 18. Jahrh. riesig gewachsen. Im J. 1709 betrug der Staatsaufwand 7 Mill. Pfd. Sterl., eine damals für ungeheuer gehaltene Summe, dagegen 1884-85: 89 Mill. Pfd. Sterl. oder fast 13mal mehr. Im J. 1784 waren die Staatseinnahmen bereits auf fast 12 Mill. Pfd. Sterl. gestiegen. Die Kriege mit Frankreich erheischten ungeheure Summen, so daß im J. 1815 das Budget allmählich bis auf 116,748,258 Pfd. Sterl. gestiegen war, wovon 89,748,958 Pfd. Sterl. durch Steuern, die andern 27 Mill. durch Anlehen aufgebracht wurden. Solch gewaltige Anstrengungen hat England nie wieder gemacht. Selbst der Krieg mit Rußland (1854-1856) kostete nur 77,588,000 Pfd. Sterl. Wenn neuerdings die Ausgaben rasch gestiegen sind, so kommt das teilweise wenigstens daher, daß man jetzt weit höhere Anforderungen an den Staat stellt. Das Postamt konnte sich 1837 noch mit 2,341,000 Pfd. Sterl. begnügen, jetzt erfordert es 7½ Mill.; die Ausgaben für öffentliche Erziehung sind erst in der jüngsten Zeit entstanden und betragen jetzt bereits über 5 Mill. Pfd. Sterl.; Zuschüsse zu den Gemeindeausgaben (jetzt 4 Mill. jährlich) waren in früherer Zeit ganz unbekannt. Namentlich aber sind die Gemeindesteuern gestiegen. Immerhin ist nicht in Abrede zu stellen, daß 1835 die gesamten direkten und indirekten Steuern, die für Staats- und Gemeindezwecke erhoben wurden, erst 47 Schilling auf den Kopf der Bevölkerung betrugen, dagegen 1861: 57 Schill., 1884-85 aber nur 56 Schill. Der Nationalwohlstand und damit die Fähigkeit, Steuern zu entrichten, hat aber in noch stärkerm Verhältnis zugenommen. In den folgenden Tabellen geben wir die Finanzgeschichte für 85 Jahre, seit Anfang des Jahrhunderts:

Staatseinnahmen.

Jahresdurchschnitt in Tausenden Pfund Sterling.

Jahre Zölle Accise Andre Einnahmen Insgesamt

1801-10 12350 21523 20501 54374

1811-20 14990 27249 24908 67147

1821-30 17457 25259 17186 59902

1831-40 20371 16338 14631 51339

1841-50 22674 14527 18586 55787

1851-60 23707 18118 24356 66181

1861-70 23654 20399 28951 73004

1871-80 21668 27109 31325 80102

1881-85 19686 26596 41411 87693

1884-85 20558 26501 41004 88063

Staatsausgaben.

Jahresdurchschnitt in Tausenden Pfund Sterling.

Jahre Nationalschuld Heer Kriegsflotte Verschied. Ausgab. Insgesamt

1801-10 21554 22949 14847 7222 66572

1811-20 29164 28956 15244 9127 82491

1821-30 29686 9613 6026 10036 55361

1831-40 28953 8296 4781 10404 52434

1841-50 29147 9332 6868 9934 55281

1851-60 29036 15083 10680 12407 67206

1861-70 26375 16197 11225 15661 69458

1871-80 27553 17647 10565 21247 77012

1881-85 29630 18538 10604 27551 86323

1884-85 29518 19215 11427 28903 89093