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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Großbritannien

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Großbritannien (Heerwesen).

Leute und namentlich die großen Gutsbesitzer in höherm Grad als bisher zu den Steuerleistungen heranzuziehen. Übrigens kostet die Zivilverwaltung Irlands volle 4 Mill. Pfd. Sterl., so daß also für Reichszwecke (Armee, Flotte etc.) nur 2½ Mill. übrigbleiben. Die Ausgaben betrugen in den letzten fünf Etatsjahren:

1881/82 1882/83 1883/84 1884/85 1885/86

Zinsen 21994466 21955615 20897973 19742349 }

Annuitäten 7192797 7289920 7938561 9082738 } 23801000

Amortisation 270120 213793 600173 508447 -

Verwaltungskosten 208562 209766 214819 214705 215000

Staatsschuld: 29665945 29679098 29651526 29548239 24016000

Zivilverwaltung 18548476 18891999 18731582 19041249 19575000

Zollamt 1000959 998727 974843 977516 977800

Inländisches Revenueamt 1839796 1871574 1796906 1767852 1823100

Post- und Telegraphenamt 5680542 6058125 6735600 7125625 7448260

Armee 15738002 15133451 16095326 18600338 17850700

Flotte 10560983 10259853 10728781 11427064 12386500

Kriegsunkosten 570000 4395500 1040000 550000 11250000

Zusammen: 83605503 87288327 85954564 89037883 95327360

Die Ausgaben für Verwaltung der Kronländereien (etwa 100,000 Pfd.) sind oben ausgeschlossen. Den Zinsen, die für die Staatsschuld gezahlt wurden, stehen mehr als 1 Mill. gegenüber, welche die Regierung für Anleihen an Lokalbehörden etc. erhält.

Unter anderm kosteten (1884-85) Rechtspflege 6,524,462 Pfd. Sterl.; Schulen, Wissenschaft und Kunst 5,164,794 Pfd. Sterl.; ausländische und koloniale Angelegenheiten 696,822 Pfd. Sterl. Die britische Staatsschuld belief sich zur Zeit der letzten Revolution (1689) nur auf 664,263 Pfd. Sterl. Kapital. Königin Anna fand bei ihrem Regierungsantritt eine Schuld von 16,4 Mill. Pfd. Sterl., die sie in zwölf Jahren um 37,7. Mill. Pfd. Sterl. vermehrte. Georg II. traf 1727 eine Schuld von 52 Mill. Pfd. Sterl. an, die bis zum Pariser Frieden (1763) bis auf 138,9 Mill. Pfd. Sterl. anwuchs. Beim Ausbruch des amerikanischen Kriegs (1774) betrug sie noch 128,6 Mill. Pfd. Sterl., hatte aber beim Friedensschluß (1784) eine Höhe von 250 Mill. Pfd. Sterl. erreicht. Nach dem Ende des französischen Kriegs (Anfang 1817) war der Stand der ganzen Schuld zu 841 Mill. Pfd. Sterl. berechnet, und sie bürdete dem Land eine jährliche Ausgabe von 32 Mill. Pfd. Sterl. auf. Seit 1792 waren z. B. über 64 Mill. Pfd.

Sterl. in Subsidien und Kriegsanleihen bewilligt, von welcher Summe bis 1853 nur 400,000 Pfd. Sterl. zurückbezahlt wurden. 1853 war die Schuld auf 771 Mill. Pfd. Sterl. gefallen, stieg aber wieder infolge des Kriegs mit Rußland und belief sich 1857 auf 836 Mill. Pfd. Sterl. 1875 betrug sie 769 Mill. Pfd. Sterl., 1879: 773 Mill. und 31. März 1885: 740,330,654 Pfd. Sterl. (nämlich: 640,181,896 fundiert, 14,033100 nichtfundiert und 86,115,658 Annuitäten zu 3 Proz., in Kapital umgerechnet). G. hätte demnach seit 1857: 95,345,600 Pfd. Sterl. abgezahlt. Eigentlich ist die Staatsschuld noch geringer, denn verschiedene Lokalbehörden schulden dem Staat 27,398,765 Pfd. Sterl., die voraussichtlich zurückgezahlt werden. Der Staat besitzt Suezkanalaktien, die 3,976,582 Pfd. Sterl. kosteten, und hat 10,880,571 Pfd. Sterl. für die Telegraphen bezahlt. Abzüglich dieser Guthaben und eines Kassenbestandes von 4,993,207 Pfd. Sterl. belief sich die Nationalschuld auf nur 693,081,529 Pfd. Sterl. Seit 1875 sind jährlich 28,800,000 Pfd. Sterl. für Zinsenzahlung und Amortisation der Staatsschuld bestimmt, deren Abzahlung ferner durch Schaffung von Zeitrenten (terminable annuities) beschleunigt wird.

Heerwesen.

Die insulare Lage Großbritanniens und die Eigenart seiner staatlichen Entwickelung sind Ursache, daß die Organisation der englischen Streitkräfte von derjenigen aller übrigen europäischen Heere abweicht, namentlich insofern, als die Ergänzung der aktiven Armee nicht auf allgemeiner Wehrpflicht, sondern auf Werbung beruht.

Heeresverfassung. Das Landheer Englands zerfällt in 1) die reguläre Armee, 2) die Auxiliartruppen; letztere bestehen aus a) der Miliz, b) der Yeomanry, c) den Freiwilligen (volunteers). Jährlich, seit 1689, wird durch Parlamentsbeschluß, den Mutiny act (Aufruhrgesetz, s. v. w. Militärstrafgesetz), an dessen Stelle 1879 der Army act getreten, das Fortbestehen der Armee in gewisser, durch das Budget festgesetzter Stärke genehmigt. Die aktive Armee ergänzt sich durch Werbung und Übertritt von Milizrekruten. Die Dienstzeit dauert 12 Jahre, doch kann dieselbe auch zur Hälfte im stehenden Heer, zur Hälfte in der Reserve abgeleistet werden. Für die Miliz gilt das Rekrutierungsgesetz von 1875. Nach demselben kann jeder Engländer zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr durch Ballotieren zur Miliz ausgehoben werden, doch wird seit 1832 jährlich durch den Ballot suspensions act das Ballotement aufgehoben. Die Rekrutierung erfolgt auch hier durch Werbung in der Grafschaft, zu welcher das Regiment gehört, auf höchstens 6 Jahre, welche auf weitere 6. Jahre verlängert werden können. Die Dienstzeit darf 6 Monate und die jährliche Exerzierzeit in der Regel 21-28 Tage nicht übersteigen, doch kann letztere auf besondern Befehl des Souveräns auf 56 Tage verlängert, aber auch verkürzt und aufgehoben werden. Während der Übung ist die Miliz dem Mutiny act unterworfen. Die Milizreserve besteht aus Milizmannschaften, welche sich gegen einen Mehrgehalt von 20 Mk. jährlich verpflichten, im Kriegsfall in der regulären Armee zu dienen. Der Eintritt in ein Freiwilligenkorps befreit von der Dienstpflicht im stehenden Heer oder der Miliz; die Aufstellung der Korps erfolgt in der Grafschaft, ihre Einberufung zum Schutz der Küsten und Londons erfolgt nach Erklärung des Parlaments durch den Souverän; sie stehen dann gleichfalls unter dem Mutiny act.

Organisation. Das vereinigte Königreich ist in 13 Militärdistrikte geteilt, von denen 9 auf England, 1 auf Schottland und 3 auf Irland kommen. Diese sind wieder in 67 Infanteriesubdistrikte geteilt, von denen 50 auf England und Wales, 9 auf Schottland und 8 auf Irland kommen; zu jedem dersel-^[folgende Seite]