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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hamburger Bankfuß; Hamburger Blau; Hamburgern; Hamburger Pflaster; Hamburger Weiß; Hamdaniden; Hamel

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Hamburger Bankfuß - Hamel.

schaft zur ersten Sitzung zusammen. Diese stimmte 28. Sept. 1860 der neuen Verfassung zu, welche 1. Jan. 1861 ins Leben trat.

Der Ausgang des Jahrs 1858 ward für H. durch eine große Handelskrisis bezeichnet, welche, zum Teil durch amerikanische Fallimente, zum Teil durch übertriebene Spekulationssucht verursacht, den Sturz vieler, darunter sehr angesehener, Häuser herbeiführte; aber binnen einem halben Jahr waren 15 Mill. Mark Banko, die man von Österreich geborgt hatte, zurückbezahlt, 5 Mill. in der Bank deponierte Eisenbahnaktien und für 8 Mill. versetzte Waren und Wertpapiere eingelöst worden, und zugleich wurden Anleihen im Gesamtbetrag von etwa 28 Mill. geschlossen. Im Sommer 1858 tagte in H. eine Elbschiffahrtskommission; der Senat legte derselben einen Entwurf zur Ablösung der Elbzölle vor, welchem Hannover wegen des Stader Zolles beistimmte. 1861 führte H. Gewerbefreiheit ein, hob alle Realgerechtsame auf, gab den Erwerb von Grundeigentum durch Fremde frei, erleichterte die Bedingungen zur Niederlassung, erweiterte die Linie der städtischen Accise bedeutend, setzte die Gebühren und Zölle auf ¼ Proz. vom Werte der Einfuhr herab etc. Die militärische Verfassung bildete längere Zeit Gegenstand der Verhandlung; der Bürgerausschuß befürwortete ein Milizsystem nach Art des schweizerischen mit dem Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht. Doch die Bürgerschaft stimmte damit nicht überein. Ebensowenig mochte man sich schließlich zu der in Aussicht genommenen Militär- und Flottenkonvention mit Preußen verstehen; vielmehr beschloß die Bürgerschaft im Januar 1862, das frühere Rekrutierungssystem beizubehalten. Der mehr und mehr überwiegende Einfluß der demokratischen Partei, welchen namentlich die Bürgerschaftswahlen im Oktober 1862 kenntlich machten, und dem die von 1865 zum Sieg verhalfen, ließ preußische Sympathien nicht aufkommen. Dennoch nahm H. in der Krisis von 1866 sehr schnell seine Stellung, erklärte schon 29. Juni seinen Austritt aus dem alten Bund und stellte sein Kontingent fertig, so daß die hanseatische Brigade nebst den Oldenburgern bereits 17. Juli auf dem westdeutschen Kriegsschauplatz eintraf. So rettete H. seine Unabhängigkeit, trat natürlich in den neuen Norddeutschen Bund ein, und 15. Mai 1867 genehmigte die Bürgerschaft mit 136 Stimmen gegen eine die Verfassung desselben. Das Militärwesen ging infolge der Konvention vom 23. Juli 1867 an Preußen über. Gemäß einem Vertrag mit Lübeck kam 1. Jan. 1868 Bergedorf in den Alleinbesitz Hamburgs. Auch das Verhältnis Hamburgs zum Zollverein wurde so geregelt, daß H. mit einem Teil seines Gebiets Freihafen blieb, ihm aber ein Zollaversum auferlegt ward. Außerdem mußte H. auf seine Kosten ein Hauptzollamt errichten, desgleichen Zollabfertigungsstellen bei der Fahrpost, auf den Eisenbahnhöfen und für die oberelbische Schiffahrt sowie endlich Zollämter an der Grenze des Freihafengebiets. Auch als Glied des Deutschen Reichs behauptete H. zunächst seine Stellung außerhalb des Zollvereins. Als aber 1879 die neue Zoll- und Wirtschaftspolitik des Deutschen Reichs beschlossen wurde, richtete der Reichskanzler an H. die Aufforderung, in den Zollverein einzutreten. Der Senat lehnte das ab, erklärte sich aber zu Verhandlungen bereit. Nachdem hierauf 19. Mai 1880 Altona in den Zollverein aufgenommen und 14. Juni die Zollgrenze von Bergedorf an die Elbmündung verlegt worden war, schloß der Reichskanzler 26. Mai 1881 mit H. einen Vertrag, nach welchem dasselbe 1888 in den Zollverein eintreten, aber ein Freihafengebiet behalten und für die Kosten der neuen Hafen- und Speicheranlagen einen Beitrag von 40 Mill. vom Reich erhalten sollte. Die Bürgerschaft genehmigte den Vertrag 15. Juni 1881, der Reichstag 21. Jan. 1882.

[Litteratur.] Vgl. außer den Lokalführern von Friederichsen, Seelig-Ohmann u. a.: Heß, H., topographisch, politisch und historisch beschrieben (2. Aufl., Hamb. 1810, 3 Tle.); Wichmann, Heimatskunde von H. (das. 1863); "H. Historisch-topographische und baugeschichtliche Mitteilungen" (das. 1868); "H. in naturhistorischer und medizinischer Beziehung" (das. 1876); die Publikationen des Statistischen Büreaus: "Statistik des hamburgischen Staats" (1867-83, Heft 1-12), "Statistisches Handbuch für den hamburgischen Staat" (3. Ausg. 1885), "Hamburgs Handel und Schiffahrt 1847-73" und "H., die Stadt, die Vororte, Gemeinden, Ortschaften etc. des hamburgischen Staats, topographisch und historisch dargestellt" (1875); "Hamburgs Handel und Verkehr. Exporthandbuch der Hamburgischen Börsenhalle" (Hamb. 1886) und die jährlichen Veröffentlichungen der Hamburger Handelskammer.

Über Hamburgs Geschichte vgl. "Zeitschrift für hamburgische Geschichte" (Hamb. 1841-83, 7 Bde.); "Mitteilungen für Hamburgs Geschichte" (1878-1886, 8 Hefte); Dehio, Geschichte des Erzbistums H.-Bremen (Berl. 1877, 2 Bde.); Lappenberg, Hamburger Urkundenbuch (Hamb. 1842, Bd. 1); Derselbe, Hamburgische Chroniken (das. 1861); Derselbe, Adam Tratzigers hamburgische Chronik (das. 1865); Koppmann, Kämmereirechnungen der Stadt H. (das. 1869-83, 5 Bde.); Zimmermann, Neue Chronik von H. (das. 1820); Gallois, Geschichte der Stadt H. (das. 1856-57, 3 Bde.); Derselbe, Hamburgische Chronik (das. 1861-65, 5 Bde.); Mönckeberg, Geschichte der Freien und Hansestadt H. (das. 1885); Derselbe, H. unter dem Druck der Franzosen 1806-14 (das. 1864); Schleiden, Versuch einer Geschichte des großen Brandes in H. (das. 1843); Koppmann, Kleine Beiträge zur Geschichte der Stadt H. (das. 1867-68); Derselbe, Aus Hamburgs Vergangenheit (das. 1885); Mayer, Geschichte des hamburgischen Kontingents 1814-67 (Berl. 1874); Gaedechens, Historische Topographie der Freien und Hansestadt H. (das. 1880); Uhde, Das Stadttheater in H. 1827-77 (Stuttg. 1879).

Hamburger Bankfuß, der früher bei der Hamburger Girobank eingeführte Rechnungsmünzfuß von 27¾ Bankmark auf eine Mark Feinsilber. Vgl. Banken, S. 323.

Hamburger Blau, s. v. w. Bremer Blau; s. auch Berliner Blau.

Hamburgern, s. Kegelspiel.

Hamburger Pflaster, s. Bleipflaster.

Hamburger Weiß, weniger gute Sorte Bleiweiß.

Hamdaniden, arab. Dynastie, die, von Hamdan begründet, sich unter dessen Enkel Abul Haidscha 934 vom Kalifat unabhängig machte und bis 990 in Mesopotamien herrschte.

Hamel (spr. amell), Ernest, franz. Historiker, geb. 2. Juli 1826 zu Paris, ließ sich daselbst als Advokat nieder, widmete sich aber bald der Litteratur und geschichtlichen Studien. Seit 1878 ist er Mitglied des Munizipalrats von Paris. Extrem radikalen Ansichten huldigend, suchte er auch in seinen Werken diese und ihre frühern Vertreter zu verherrlichen und nahm es dabei mit der geschichtlichen Wahrheit nicht genau. Er schrieb: "Les principes de 1789" (1858); "Histoire de Saint-Just" (1858-59, 2 Bde.), welches