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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Juliapan; Julias; Jülich

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Juliapan - Jülich (Herzogtum).

mit auch die Größe und der Ruhm des römischen Reichs zurückkehren würden. Er enthielt sich zwar aller blutigen Verfolgungen, aber er entzog den Christen alle ihnen von den frühern Kaisern gewährten Vorzüge und Vorteile und wandte sie dagegen den Heiden zu, förderte den Bau heidnischer Tempel und die Ausübung des heidnischen Kultus, verbot das Lesen der Klassiker in den Schulen der Christen und traf sonstige derartige Anstalten, um das Christentum in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Es war dies ein völlig fruchtloses Beginnen, da es nicht möglich war, das abgestorbene Heidentum wieder ins Leben zu rufen; auch konnte es dabei trotz seines bessern Willens nicht an Härten und Grausamkeiten fehlen. Im übrigen aber war er ein vortrefflicher Fürst, unermüdlich thätig, gerecht, wohlwollend und eifrigst bemüht, die Wohlfahrt der Angehörigen des Reichs auf alle Art zu fördern. Und auch nach außen suchte er mit einem vielleicht zu weit gehenden Ehrgeiz seine Regierung zu einer ruhmreichen und glänzenden zu machen. Er unternahm daher, nachdem er den Winter 362-363 in Antiochia zugebracht, im Frühjahr 363 einen Feldzug gegen den Perserkönig Sapores, den damals gefährlichsten Feind der Römer, gegen welchen Constantius lange Zeit mit sehr zweifelhaftem Glücke gekämpft hatte. Er lieferte demselben mehrere siegreiche Schlachten, drang bis über den Tigris vor, ließ sich aber dann durch seinen Ungestüm verleiten, seine Flotte zu verbrennen und den Feind in das Innere des Landes zu verfolgen, wurde durch Mangel an Lebensmitteln zur Umkehr genötigt und starb 26. Juni 363 an einer im Gefecht empfangenen Wunde. Sein Privatleben war einfach und durchaus vorwurfsfrei. Die Zeit, die ihm von seinen Regierungsgeschäften übrigblieb, verwandte er auf das Studium und auf Schriftstellerei. Wir besitzen von ihm noch 8 Reden, 2 satirische Schriften, nämlich eine witzige Schilderung der römischen Kaiser und eine Verteidigungsschrift gegen die Spötteleien der Antiochener über den Bart, den er als griechischer Philosoph trug, unter dem Titel: "Misopogon", ferner 83 Briefe und 4 kleinere Gedichte. Eine von ihm verfaßte Widerlegungsschrift gegen die Christen ist verloren gegangen und nur noch in einzelnen Stellen erhalten, welche von Cyrillus, Bischof von Jerusalem, in einer gegen dieselbe gerichteten Gegenschrift mitgeteilt werden. Die erhaltenen Werke J.' sind gedruckt zuerst in der nicht vollständigen Pariser Ausgabe von 1583, dann herausgegeben von Petavius (Par. 1630), am besten mit Text, Kommentar und lateinischer Übersetzung von Spanhemius (Leipz. 1696), der "Misopogon" von Heusinger (Gotha 1736, 1741) und Harleß (Erlang. 1785), die Briefe am vollständigsten mit lateinischer Übersetzung und Kommentar von Heyler (Mainz 1828). Eine neue, verbesserte Textausgabe besorgte Hertlein (Leipz. 1875-76, 2 Bde.); dazu "Juliani imperatoris librorum contra Christianos quae supersunt" (hrsg. von Neumann, das. 1880, zugleich deutsch). Vgl. Neander, Über den Kaiser J. (2. Aufl., Gotha 1867); Strauß, Der Romantiker auf dem Thron der Cäsaren, oder J. der Abtrünnige (Mannh. 1847); Semisch, Julian der Abtrünnige (Bresl. 1862); Rode, Geschichte der Reaktion Kaiser Julians gegen die christliche Kirche (Jena 1877); Rendall, The emperor Julian (Lond. 1879); Centerwall, Julianus affällingen (Stockh. 1884).

2) Marcus Didius Salvius, röm. Kaiser, s. Didius.

3) Salvius, angesehener röm. Jurist aus Hadrians Zeitalter, geborner Afrikaner. Durch ihn ließ Hadrian das Edictum perpetuum (132 n. Chr.) abfassen; noch andre Werke von ihm erwähnen die Pandekten. Vgl. Buhl, Salvius J. (Heidelb. 1886 ff.).

Juliapan, Departement im mittelamerikan. Staat Guatemala, an der Grenze von Salvador, mit (1885) 42,811 Einw. Die gleichnamige Hauptstadt hat 1287 Einw.

Julias, Stadt, s. Bethsaida 2).

Jülich, vormaliges Herzogtum in der preuß. Rheinprovinz, auf dem linken Rheinufer, 4130 qkm (75 QM.) groß mit ca. 400,000 Einw. (s. "Geschichtskarte"), ward zu Anfang des Mittelalters als Pagus Juliacensis von Grafen beherrscht. Als erster derselben wird Gerhard in der ersten Hälfte des 11. Jahrh. genannt. Seit dem 12. Jahrh. gelangten dieselbe zum erblichen Besitz der Grafschaft und infolge des Verfalls des Herzogtums Niederlothringen, welchem sie untergeben waren, zur Reichsunmittelbarkeit. Wilhelm V. wurde vom Kaiser Ludwig dem Bayern 1336 in seiner Reichsstandschaft bestätigt und zum erblichen Markgrafen, vom Kaiser Karl IV. 1356 zum Herzog ernannt. Von seinen Söhnen erheiratete der eine, Gerhard, die Grafschaft Berg, der andre, Wilhelm VI., der dem Vater 1362 in J. nachfolgte, die Grafschaft Geldern. Nach Rainalds IV. Tod (1423) besetzten Adolf IX., Herzog von Berg, Urenkel Herzog Wilhelms V., und Johann, Herr von Heinsberg (durch seine Mutter Enkel des Herzogs Wilhelm V.), zufolge des Testaments Rainalds IV., wonach nach seinem Tod an Adolf ¾ und an Johann ¼ von J. fallen sollte, das Herzogtum. So ward Adolf Herzog von J. und Berg und Johann Herr von J. Des erstern Enkel Wilhelm VIII. (III. in Berg), der letzte männliche Sprößling dieses Fürstenhauses, setzte seine Tochter Marie, welche an den Sohn des Herzogs von Kleve, Johann den Friedfertigen, verheiratet war, zur Erbin seiner Länder ein, obgleich der Kaiser Friedrich III. 1485 die Nachfolge in J. und Berg dem Herzog Albrecht von Sachsen versprochen und Kaiser Maximilian 1495 dies Versprechen erneuert hatte. Nach Wilhelms Tod (1511) folgte daher Johann der Friedfertige, sein Schwiegersohn, ungeachtet des Einspruchs Sachsens. Der Kaiser belehnte Johann, doch wurden Sachsen seine Ansprüche gewahrt. Als Johann 1521 auch als Herzog von Kleve zur Regierung gelangt war, wurden J. und Berg mit Kleve vereinigt.

Nach dem Aussterben dieses Fürstenhauses mit dem Herzog Johann Wilhelm (25. März 1609) machten mehrere deutsche Fürsten, besonders Sachsen., Brandenburg und Pfalz-Neuburg, auf seine Hinterlassenschaft Ansprüche, welcher Streit unter dem Namen des jülich-klevischen Erbfolgestreits bekannt ist. Das Haus Sachsen gründete seine Ansprüche an die Erbschaft auf ein kaiserliches Versprechen, daß Kleve, im Fall der Mannesstamm des dortigen Fürstenhauses ausstürbe, an das Haus Sachsen fallen sollte. Hiergegen erhoben sich nun die weiblichen Erben, denen Karl V. 1546 das Recht der Succession zugesprochen, drei Schwestern des Herzogs Johann Wilhelm und deren Nachkommen. Die älteste von diesen, Marie Eleonore, war an den blödsinnigen Herzog von Preußen, Albert Friedrich von Brandenburg, vermählt gewesen und noch vor ihrem Bruder gestorben, hatte aber aus jener Ehe eine Tochter, Anna, hinterlassen, die an den Kurfürsten Johann Siegmund von Brandenburg verheiratet war und sich, dem Heiratsvertrag ihrer Mutter von 1573 gemäß, als Erbin der Ansprüche derselben betrachtete. Die zwei andern Schwestern derselben wa-^[folgende Seite]