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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kaiser

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Kaiser (Personenname).

die Beschränkungen der kaiserlichen Regierungsgewalt enthielt und zwischen dem K. und den Kurfürsten vereinbart wurde. Die Krönung erfolgte in der letzten Zeit regelmäßig in Frankfurt a. M. Seit Ferdinand I. fand nur eine einmalige Krönung statt, während der K. früher in Aachen zum deutschen König, in Pavia, Mailand oder Monza zum König von Italien und in Rom zum K. gekrönt worden war. Seit Maximilian I. war die offizielle Titulatur: "Von Gottes Gnaden erwählter römischer K., zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien". In den spätern Zeiten wurde in dem "römischen König" (Rex Romanorum) bei Lebzeiten des Kaisers dessen Nachfolger erwählt, welcher zugleich in Verhinderungsfällen als Reichsverweser fungierte. Das kaiserliche Wappen war ein zweiköpfiger schwarzer Adler mit dem Hauswappen des Kaisers auf der Brust; die Reichsfarben waren Schwarz und Gelb (Gold).

Nach der Gründung des Rheinbundes legte K. Franz II. 6. Aug. 1806 die deutsche Kaiserkrone nieder, nachdem er schon 1804 für seine österreichischen Erblande den Kaisertitel als Franz I. angenommen hatte, dem Beispiel Napoleons folgend, der sich damals den Titel eines Kaisers der Franzosen beilegte. Nach der Gründung des Deutschen Bundes ist 1848 und 1849 ein Anlauf zur Wiederherstellung der deutschen Kaiserwürde genommen worden. Aber König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die Annahme der Kaiserwürde ab, welche ihm die Frankfurter Nationalversammlung anbot. Die Siege von 1866 und 1870 führten zu der Wiederherstellung des Deutschen Reichs und der Würde eines deutschen Kaisers. Die Proklamierung des letztern erfolgte 18. Jan. 1871 zu Versailles. Dem K. steht das Präsidium des Bundes zu, welcher die Bezeichnung "Deutsches Reich" führt. Dieses Reich, ein Gesamtreich oder Bundesstaat, setzt sich aus den verbündeten deutschen Einzelstaaten zusammen. Der K. ist also nicht der Monarch des Reichs, sondern die verbündeten Regierungen sind die eigentlichen Träger der Regierungsgewalt. Die Kaiserwürde ist jedoch erblich mit der Krone Preußen verbunden, und der König von Preußen nimmt unter den verbündeten Fürsten, ausgestattet mit wichtigen Vorrechten, die erste Stelle ein. Ihm steht die Vollzugsgewalt im Reich zu, welche er "im Namen des Reichs" und "im Namen der verbündeten Regierungen" ausübt. Der K. ist der oberste Kriegsherr. Seine Regierungsrechte sind durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetzgebung bestimmt (s. Deutschland, S. 836 ff.; das kaiserl. Wappen, das. S. 846).

Nach dem Sturz des oströmischen Kaiserreichs ward der Kaisertitel auch vom Sultan angenommen (1453); aber erst im Frieden von Passarowitz (1718) erkannte der deutsche K. den gleichen Rang desselben an. Der russische Zar führt seit 1721 den Titel "K. und Selbstherrscher aller Reußen". Napoleon III. nahm als Wiederhersteller des französischen Kaiserreichs (Second empire) den Kaisertitel an. Seit 1876 führt die Königin von England als Nebentitel das Prädikat "Kaiserin von Indien" (Empress of India). Außerdem kommt der Kaisertitel noch in Birma, Brasilien, China, Fes und Marokko, Japan und Siam vor. Zeitweilig gab es auch in Haïti und Mexiko K. Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts Ficker, Das deutsche Kaiserreich in seinen universellen und nationalen Beziehungen (Innsbr. 1861); Derselbe, Deutsches Königtum und Kaisertum (das. 1862); v. Held, Das Kaisertum als Rechtsbegriff (Würzb. 1879); weitere Litteratur bei Deutschland, Geschichte, S. 910 ff.

Kaiser, 1) Frederik, Astronom, geb. 8. Juni 1808 zu Amsterdam, wurde 1826 Observator an der Leidener Sternwarte, erregte 1835 durch seine Berechnungen und Beobachtungen des Halleyschen Kometen Aufmerksamkeit, wurde 1837 Lektor, 1840 Professor der Astronomie in Leiden, erhielt 1860 die Direktion der neuen Sternwarte daselbst und starb 28. Juni 1872. K. bestimmte auch die Rotationsdauer und die Größe des Mars und entwarf den Plan zu einer astronomisch-geodätischen Aufnahme der holländischen Kolonien; sein Hauptaugenmerk lenkte er auf die Verfeinerung der Beobachtungskunst und die Elimination aller Fehlerquellen. Die meisten seiner wissenschaftlichen Arbeiten sind in den von ihm begründeten "Annalen der Leidener Sternwarte" publiziert; außerdem schrieb er: "De sterrenhemel verklaard" (4. Aufl., Deventer 1883; deutsch, Berl. 1850); "Verklaring van het hemelplein, stereographisch ontworpen en geteekend" (Amsterd. 1845); "Geschiedenis der ontdekkingen van planeten" (das. 1851); auch gab er 1851-1860 das "Populair sterrekundig jaarboek" heraus.

2) Johann Wilhelm, Kupferstecher, geb. 5. Jan. 1813 zu Amsterdam, studierte an der königlichen Kunstakademie daselbst unter A. B. Taurel. Sein erstes Hauptwerk war der Stich nach dem Gemälde von N. Pieneman: der Tod des Admirals de Ruyter. 1848 erschien ein Stich nach B. van der Helsts Schützenmahlzeit. Ein Stich nach Rembrandts Nachtwache trug ihm auf der Pariser Ausstellung von 1865 den Orden der Ehrenlegion ein. Außerdem stach er noch: Bürgermeister Six, nach Rembrandt; die Staalmeesters, nach Rembrandt; die Haushälterin, nach G. Dou; sodann verschiedene Porträte und kleinere Blätter. K. versteht den Stichel und die Nadel in weicher, malerischer Weise zu handhaben, ohne die Sorgfalt in der Ausführung zu vernachlässigen. 1859 wurde er Direktor der Kupferstecherschule an der königlichen Akademie zu Amsterdam und 1874 Direktor des Reichsmuseums.

3) Friedrich, dramat. Volksdichter, geb. 3. April 1814 zu Biberach, kam mit seiner Familie frühzeitig nach Wien, wo er die philosophischen Studien zurücklegte und sich dann der Laufbahn eines kaiserlichen Beamten widmete. Als Bühnendichter brachte er zuerst 1834 ein Lustspiel: "Hans Hasenkopf", mit Beifall zur Aufführung, und bald folgte nun Posse auf Posse. Unter denselben hatten "Dienstbotenwirtschaft" und "Wer wird Amtmann?" den außerordentlichsten Erfolg. Andre sehr beliebte Stücke waren: "Der Gefangene", "Sie ist verheiratet", "Mönch und Soldat", "Stadt und Land", "Krämer und Kommis", "Frau Wirtin", "Die Schule der Armen", "Verrechnet" etc. K. steht auf der Wiener Volksbühne zwischen Raimund und Nestroy, entfernt von dem Zauberapparat des einen wie von der Satire und Ironie des andern, und hat in der Geschichte des Wiener Lebens noch dadurch seinen Platz, daß er 1840 die erste litterarisch-artistische Gesellschaft (die ältere "Concordia") gründete. Er übernahm es auch 13. März 1848 in Wien, die Konstitutionsbewilligung öffentlich zu verkündigen, zu welchem Zweck er, von Trompetern zu Pferde begleitet, die Stadt und Vorstädte durchritt. Er schrieb noch: "Theaterdirektor Carl, sein Leben und Wirken" (Wien 1854) und "Unter fünfzehn Theaterdirektoren" (das. 1865). K. starb 6. Nov. 1874 zu Wien in größter Dürftigkeit.

4) Friedrich, Maler, geb. 21. Jan. 1815 zu Lörrach in Baden, wollte anfangs Lithograph werden, wurde aber, als er nach Paris kam, durch die Schlach-^[folgende Seite]