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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Konstantin

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Konstantin (römische und oströmische Kaiser).

ernannte mit Übergehung des K. Severus und Maximinus zu Cäsaren, und da er K. im Osten zurückhalten zu wollen schien, so entwich derselbe heimlich aus Nikomedeia und gelangte glücklich nach Gallien zu seinem Vater, den er auf seinem Feldzug gegen die Pikten begleitete, und wurde nach dessen Tod (306) von dem Heer zum Imperator und Augustus ausgerufen, von Galerius aber nur als Cäsar anerkannt. Er führte nun zunächst glückliche Kriege gegen die Franken und Alemannen, während im übrigen Reich infolge von allerlei Glückswechseln die Herrschaft sich unter fünf Augusti teilte. Nunmehr nahm auch er 308 den Titel Augustus an, so daß es jetzt nicht weniger als sechs Augusti gab, nämlich Galerius, Maximinus, K., Licinius, Maximianus und Maxentius. Von diesen trat zuerst Maximianus vom Schauplatz ab. Nach einem vergeblichen Versuch, seinen Sohn in Rom zu stürzen, flüchtete er sich nach Gallien zu K. und wurde von diesem, weil er eine Meuterei in seinem Heer hervorgerufen hatte, 310 getötet; Galerius starb 311, Maxentius ward 312 von K. in einer berühmten Schlacht, die bei Saxa rubra, 9 Millien von Rom, begann und an der Milvischen Brücke endigte, geschlagen und ertrank im Tiber; Maximinus ward 313 von Licinius bei Adrianopel geschlagen und starb auf der Flucht. So blieben also nur K. und Licinius als Kaiser übrig. Zwischen beiden kam es schon 314 zum Krieg. Licinius wurde in zwei Schlachten, bei Cibalis und Adrianopel, geschlagen und zu einem Frieden genötigt, durch den ihm außer Asien und Ägypten bloß Thrakien verblieb; 323 brach der Krieg von neuem aus: Licinius wurde bei Adrianopel (3. Juli) und bei Chalcedon (18. Sept.) geschlagen und fiel selbst in die Hände seines Gegners, der ihn gegen das gegebene Wort 324 zu Thessalonika hinrichten ließ. So blieb K. als der alleinige Herrscher des Reichs übrig. Die Regierung Konstantins ist in mehreren Punkten die Fortbildung der von Diokletian in Angriff genommenen festern Organisation des Reichs. Die neuen Regierungsformen konnten nicht wohl in dem Mittelpunkt der alten Republik, wo sich noch immer republikanische Erinnerungen und Formen erhalten hatten, ihren Hauptsitz haben. Wie daher schon Diokletian seine Residenz nach dem Osten, nach Nikomedeia, verlegt hatte, so erhob K. Byzanz zu seiner Residenz. Er baute dasselbe so gut wie ganz neu auf und betrieb sein Werk mit solchem Eifer, daß, obgleich erst 4. Nov. 326 die feierliche Grundlegung der westlichen Mauern stattfand, schon nach weniger als vier Jahren, 11. Mai 330, die Einweihung der Residenz erfolgen konnte, die er nicht ohne Berechtigung als ein von ihm geschaffenes Werk Konstantinopolis nannte. Ferner schuf K. ein fest gegliedertes Beamtentum. An dessen Spitze befanden sich sieben oberste Reichs- und Hofbeamte, die wir mit modernen Ausdrücken bezeichnen würden als Oberkammerherr, Hofmarschall, Kanzler, Reichsschatzmeister, Schatzmeister des Fürsten, die Obersten der Leibwache zu Pferd und zu Fuß. Jeder dieser Beamten hatte eine Menge von Unterbeamten, die alle sacri (heilig) waren, und deren Verletzung als Hochverrat angesehen wurde. Um aber bei ihnen das Gefühl der Abhängigkeit möglichst lebhaft zu erhalten, waren durch gewisse Ehrenprädikate (illustres, spectabiles, clarissimi, perfectissimi, egregii) Rangabstufungen eingeführt, deren Nichtbeobachtung streng bestraft wurde. In betreff der Provinzen wurde die neue Einrichtung getroffen, daß das Reich in 4 Präfekturen, 13 Diözesen und 116 Provinzen eingeteilt sowie Militär- und Zivilverwaltung völlig getrennt wurde. Alles dies machte eine Erhöhung der bestehenden und Einführung neuer Steuern nötig, wie einer Kopf- und Gewerbesteuer, des sogen. Chrysargyrums, die als besonders drückend von den Schriftstellern beklagt werden. Zu diesen Maßregeln kam die Erhebung des Christentums zur Staatsreligion im J. 324, nachdem den Christen schon 313 durch das Mailänder Edikt Duldung zugesichert worden war. Obwohl K. die Taufe an sich selbst erst auf seinem Totenbett vollziehen ließ, so handelte er doch schon früher als Christ, wie er denn 325 das erste ökumenische Konzil zu Nicäa berief, um die Händel zwischen Arius und Athanasius zu schlichten. Der persönliche Charakter Konstantins ist nicht ohne Flecke; den dunkelsten bilden neben der Hinrichtung seines Gegners Licinius die seines Sohns Crispus (326), wahrscheinlich aus Eifersucht auf seinen kriegerischen Ruhm, und 327 die seiner Gemahlin Fausta auf die Anklage der Verletzung der ehelichen Treue, ohne daß eine Untersuchung angestellt worden wäre. K. starb 22. Mai 337 in Nikomedeia, als er eben die Zurüstungen zu einem Kriege gegen die Perser traf. Antike Statuen des Kaisers und seines Sohns K. II. (hart und steif, aus der Verfallzeit), in den Konstantinsthermen auf dem Quirinal gefunden, stehen auf dem Kapitolsplatz in Rom. Vgl. Manso, Leben Konstantins d. Gr. (Bresl. 1817); Burckhardt, Die Zeit Konstantins d. Gr. (2. Aufl., Leipz. 1880); Keim, Der Übertritt Konstantins zum Christentum (Zürich 1862); Zahn, K. d. Gr. und die Kirche (Hannov. 1876).

2) K. II., der älteste Sohn Konstantins d. Gr. von dessen zweiter Gemahlin Fausta, geb. 317 zu Arelatum, ward in demselben Jahr zugleich mit Crispus und Licinius zum Cäsar ernannt und erhielt seinen Hofhalt in Gallien. Herangewachsen unternahm er einen glücklichen Feldzug gegen die Sarmaten. Bei der Verteilung des Reichs 337 erhielt er Gallien, Spanien, Britannien und Mauretanien. Außerdem sollten Konstantins d. Gr. Neffen Dalmatius und Hannibalianus einen Anteil am Reich bekommen. Allein diese wurden nebst seinen übrigen Verwandten bis auf zwei andre Neffen auf Veranstaltung von Konstantins Söhnen getötet, die nun eine neue Teilung vornahmen. Über die Teilung kam es aber schon 340 zwischen K. und Constans zum Krieg, in welchem K. besiegt wurde und das Leben verlor.

3) K. III., Sohn des byzantin. Kaisers Heraklios und seiner ersten Gemahlin Eudokia, wurde von seinem Vater kurz vor dessen Tode mit seinem Bruder Herakleonas (s. d.) zum Nachfolger ernannt, starb aber schon in demselben Jahr (641).

4) K. IV., byzantin. Kaiser von 668 bis 685, der Bärtige (Pogonatos) benannt, folgte seinem in Sizilien ermordeten Vater Constans II., unterdrückte glücklich den Aufstand in Sizilien und beseitigte bald seine Brüder, mit denen er anfangs die Regierung geteilt hatte. Mit den Arabern, welche 668 vor Konstantinopel erschienen und sechs Jahre lang die Stadt belagerten, aber namentlich mit Hilfe des griechischen Feuers zurückgetrieben wurden, schloß er 677 gegen Tributzahlung einen 30jährigen Frieden. Den in die Balkanhalbinsel eingefallenen Bulgaren überließ er durch einen Friedensschluß 679 das Land zwischen dem Balkan und der untern Donau, ebenso überließ er den Serben und Kroaten die von ihnen besetzten Gebiete. Hauptsächlich beschäftigten ihn die theologischen (monotheletischen) Streitigkeiten; er berief 680 das sechste ökumenische Konzil nach Konstantinopel, welches sich für die orthodoxe Lehre entschied.

5) K. V., Kopronymos genannt, weil er das Wasser bei seiner Taufe verunreinigte, auch Ikono-^[folgende Seite]