Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Krankenlaus; Krankenpflege

157

Krankenlaus - Krankenpflege.

Arzt Arznei etc. Krankengeld etc. Verpflegungskosten in Anstalten

Gemeindekrankenversicherung 26,15 15,47 30,16 28,22

Ortskrankenkassen 20,39 17,47 50,42 11,72

Betriebskrankenkassen 25,29 19,88 48,99 5,48

Baukrankenkassen 22,13 10,53 36,24 31,10

Innungskrankenkassen 16,12 11,12 51,14 21,62

eingeschriebene Hilfskassen 3,29 2,74 89,01 4,96

Andre freie Hilfskassen 5,26 5,20 85,90 3,64

Vgl. den Art. "Hilfskassen" und die Litteratur unter "Arbeiterversicherung", ferner: Popper, Gewerbliche Hilfskassen und Arbeiterversicherung (Leipz. 1880); Schäffle, Der korporative Hilfskassenzwang (2. Aufl., Tübing. 1884); v. Woedtke, Das Reichsgesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl., Berl. 1884); M. Hirsch, Das Krankenversicherungsgesetz vor dem Reichstag (das. 1883); Gallus, Die Organisation der Krankenversicherung für Arbeiter (Leipz. 1883); L. v. Müller, Die Krankenversicherung der Arbeiter (2. Aufl., Nördl. 1884); Schmitz, Wie sind die K. zu errichten? (Neuwied 1884); Derselbe, Die sämtlichen Ausführungsverordnungen zum Krankenversicherungsgesetz (das. 1885); Balck, Die Krankenversicherung der Arbeiter nach Gesetz und Praxis (Wism. 1885); "Die Arbeiterversorgung. Zentralorgan für das Arbeiterversicherungswesen" (hrsg. von Schmitz, Neuwied 1884 ff.).

Krankenlaus, s. v. w. Kleiderlaus, s. Läuse.

Krankenpflege, alle Hilfsleistungen an körperlich oder geistig kranke und sieche Individuen. Dieselben werden ausgeführt entweder in Anstalten (Krankenhäusern, Irrenanstalten, Blinden- und Taubstummeninstituten, Entbindungsanstalten, Bewahranstalten) oder im Haus des Erkrankten (Privatpflege). Aus dem Altertum ist wenig über eine öffentliche K. bekannt, nur bei den Indern beschäftigte sich die Kaste der Sudras mit der Pflege der Kranken. Erst durch das Christentum ist mit der Erbauung von Krankenhäusern (s. d.) die K. in ein andres Stadium getreten. Im Mittelalter waren zur Pflege der Kranken teils schon vor, teils während der Kreuzzüge mehrere Krankenpflegerorden, wie die Antonsbrüder, Lazaristen, Schwarzen Schwestern, Hospitalbrüder oder Johanniter, Barmherzigen Schwestern u. Brüder, Benediktiner u. a., thätig, von denen sich ein großer Teil bis in die Gegenwart erhalten hat. Seit dem Anfang des 16. Jahrh. wurden die ursprünglich für Aussätzige bestimmten Krankenanstalten zur Aufnahme von Alten und Gebrechlichen benutzt, und es fiel die Sorge für die Kranken wesentlich dem Staat zur Last. Erst in neuerer Zeit haben sich neben den staatlichen Anstalten auch solche von Privatleuten, Städten und Korporationen, zum Teil nach Konfessionen getrennt, gebildet. Speziell der Katholizismus hat durch seine geistlichen Orden sowohl viele Krankenanstalten gegründet, als auch Vorzügliches in der K. geleistet. Noch heute sind die zahlreichen katholischen Orden und Kongregationen in allen rein katholischen Ländern (Spanien, Italien, Österreich und mit einigen Einschränkungen seit den Dekreten vom März 1880 auch Frankreich etc.) mit der Kranken- und Armenpflege, meistens auch mit der Erziehung der Kinder betraut und üben dadurch einen mächtigen Einfluß auf das Volk. In Ländern mit gemischten Konfessionen kommt, da die K. eine rein menschliche Aufgabe ist, mehr und mehr das allgemeine Krankenhaus in Aufnahme. - Die öffentliche K. hat für die zweckmäßige Anlage und Einrichtung von Krankenhäusern, Irrenanstalten, Entbindungsanstalten, Siechenhäusern etc. zu sorgen, bei Epidemien besondere Seuchenlazarette zu errichten, die richtige Verteilung von Ärzten, besonders bei Epidemien, und die Beschaffung eines geschulten Wärterpersonals ins Auge zu fassen. Die öffentlichen Krankenhäuser für die Zivilbevölkerung stehen teils unter rein ärztlicher, teils unter ärztlicher und Beamtenleitung, haben als Krankenpfleger teils Wärter und Wärterinnen, teils katholische oder evangelische Schwestern (Diakonissinnen). - Als sehr erfolgreiche Einrichtung zur Sicherung ausreichender K. sind die Krankenkassen zu erwähnen. Über Kriegskrankenpflege und die sich anschließende freiwillige K. s. Kriegssanitätswesen.

Die häusliche oder private K., die Pflege des Erkrankten in seiner eignen Behausung, also in der Familie, ist zwar dem Kranken unbedingt am angenehmsten; doch läßt sich dieselbe nur bei den besser situierten Ständen ausführen und ist auch hier mit mannigfachen Schwierigkeiten, teils wegen des Fehlens der nötigen Einrichtungen, teils wegen der nicht gut genug geschulten Wärter und Wärterinnen, verbunden. Letztere absolvieren häufig einen Kursus in einem Krankenhaus, werden vom Kreisphysikus geprüft und fungieren dann als "geprüfte Krankenwärter". Das Krankenzimmer muß den hygieinischen Anforderungen der Gegenwart entsprechen, wie dies in vollkommener Weise in vielen neuern Krankenhäusern der Fall ist. In Privathäusern wird man in der Regel geringere Anforderungen stellen müssen, da hier nur selten geleistet werden kann, was die für den speziellen Zweck eingerichteten Krankenhäuser leisten. Das Krankenzimmer muß eine ruhige, helle, trockne und luftige Lage haben, es soll dem Sonnenlicht zugänglich, aber vor zu starker Erwärmung im Sommer zu schützen sein. Im Winter muß es gut zu heizen sein und namentlich eine auf längere Zeit gleichmäßige Temperatur zu erzielen gestatten. Diese beträgt für bettlägerige Kranke 15-17°, für Kranke, die am Tag aufstehen, 18° C. Für einen Kranken soll das Krankenzimmer wenigstens 40-60 cbm Luftraum enthalten, und wenn, wie gewöhnlich, keine Ventilationsvorrichtung vorhanden ist, so muß durch Öffnen von Fenstern und Thüren für hinreichende Lufterneuerung gesorgt werden, wobei der Kranke vor Zug durch einen Bettschirm od. dgl. zu schützen ist. Dabei ist alles zu vermeiden, was die Luft verunreinigen könnte. Die Heizung ist sorgfältig zu überwachen, die Lampe peinlich sauber zu halten und bei Anwendung von Petroleum die Flamme weder zu groß noch zu klein zu machen. Die Absonderungen und Ausleerungen des Kranken sind stets schnell zu beseitigen, und das Nachtgeschirr ist auf das gründlichste mit heißem Wasser zu reinigen. Nach der Benutzung desselben ist zu lüften, aber nicht etwa zu räuchern. Im Krankenzimmer sollen möglichst wenig Möbel stehen, namentlich sind Vorhänge, Teppiche, Polstermöbel zu entfernen; der Fußboden soll mit Ölfarbe gestrichen sein, nachdem alle Fugen sorgfältig verkittet worden waren. Es wird täglich mit reinem Wasser und einem reinen Lappen oder Schwamm aufgewaschen, aber niemals gekehrt. Das Bett des Kranken besteht am besten aus eisernem Gestell, Roßhaarmatratze, leinenem Betttuch und einer, auch zwei wollenen (im Sommer einer baumwollenen) Decken in leinenem Bezug. Schlummerrolle, Luftkissen und ein festes Roßhaarkissen am Fußende des Bettes dienen zur Bequemlichkeit des