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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Luxeuil; Luxor; Luxuriös; Luxus; Luxussteuern

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Luxeuil - Luxussteuern.

und gab der Festung nach ihrer Einnahme die Gestalt, welche sie in der Hauptsache bis zur Neuzeit zeigte. 1697 fiel L. wieder an Spanien, 1714 an Österreich. Im Zeitraum von 1728 bis 1734 wurden die Befestigungen der Stadt wesentlich erweitert. Während des ersten Koalitionskriegs wurde L. von dem französischen General Ambert blockiert (21. Nov. 1795 bis 7. Juni 1796), und nach tapferer Verteidigung kapitulierte der österreichische Feldmarschall v. Bender gegen die Zusicherung freien Abzugs. Beim Einmarsch der Verbündeten in Frankreich wurde L. 14. Jan. 1814 von hessischen Truppen eingeschlossen und blieb es bis zur Übergabe an den König der Niederlande 1815. Durch die Wiener Schlußakte zur deutschen Bundesfestung erklärt, hatte L. in Friedenszeiten eine Besatzung von 4000 Mann Preußen, die aber infolge des Londoner Vertrags vom 11. Mai 1867 im September d. J. die Stadt verließen, während die Demolierung der Werke der bedeutenden Kosten wegen erst 1872 ausgeführt wurde (s. Luxemburg, Großherzogtum, Geschichte). Vgl. Coster, Geschichte der Festung L. (Luxemb. 1869).

Luxeuil (spr. lückssöj oder lüßöj), Stadt im franz. Departement Obersaône, Arrondissement Lure, in einer fruchtbaren, von der Lanterne und dem Breuchin bewässerten Ebene, an der Eisenbahn von Aillevillers nach Lure gelegen, hat eine schöne Kirche aus dem 14. Jahrh., Reste einer alten Abtei, ein Kommunalcollège, ein Seminar, eine Bibliothek, eine Antikensammlung und (1881) 4347 Einw., welche Fabrikation von Kupferwaren, Papier, Baumwollwaren und Kirschwasser betreiben. L. hat berühmte Mineralquellen (18 an der Zahl), welche wenig feste Bestandteile (hauptsächlich etwas Chlornatrium) enthalten, eine Temperatur zwischen 22 und 69° C. haben und zu Trink- und Badekuren vielfach verwandt wurden. - L. hieß im Altertum Luxovium und wurde seiner Quellen wegen schon von den Römern besucht, wie die Reste alter Römerbauten und aufgefundene Inschriften beweisen. Vgl. Delaporte, Bains de L. (Par. 1862).

Luxor, Ort, s. Luksor.

Luxuriös (franz.), Luxus (s. d.) zeigend oder liebend, üppig, überprächtig.

Luxus (lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittlich üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der Begriff L. ein durchaus relativer, und Roscher meint mit Recht, jeder Einzelne, jeder Stand, jedes Volk und jedes Zeitalter nenne diejenige Konsumtion L., welche ihm selbst als entbehrlich erscheine. Der L. an und für sich ist nicht unberechtigt. Er wirkt wohlthätig, wenn er auf gesunden und geschmackvollen Lebensgenuß gerichtet ist, dem Sinn für Schönheit und Reinlichkeit wie einer echten Sittlichkeit dient und nachhaltig das Lebensglück erhöht, ohne daß andre dadurch geschädigt werden. Zu verwerfen ist nur der üppige, sinn- und geschmacklose L., welcher die Kostspieligkeit als Hauptsache ansieht und raffinierte, verweichlichende Genüsse Weniger durch das Elend Vieler erkaufen läßt. Je nach den allgemeinen Anschauungen über Sittlichkeit und der Kulturstufe, auf welcher ein Volk steht, tritt der L. in verschiedenen Formen auf. Bei niederm Stand wirtschaftlicher Entwickelung ist der L. vorzugsweise Massenluxus, welchen größere Grundbesitzer durch großen Aufwand für Bediente und zeitweise durch kostspielige Feste treiben. Dieser Gestalt des L. begegnen wir auch heute noch in denjenigen Schichten des Volkes, welche längere Zeit hindurch ihren Lebensunterhalt möglichst knapp bemessen, um dann gelegentlich sich gehörig austoben zu können. Die höhere Kultur bringt den L., welcher das Leben verschönert und mit größerer Behaglichkeit ausstattet, wegen seiner größern Reize einen wirksamen Sporn für sittliche, wirtschaftliche Bethätigung bildet und auch mehr den untern Klassen des Volkes zugänglich wird. Schon Malthus und später Roscher haben darauf hingewiesen, daß der vernünftige L. zu einer Art von Reservefonds für künftige Notfälle sich gestalten könne. So macht der verallgemeinerte Konsum von Fleisch und möglichst verschiedenartigen Lebensmitteln einen Mißwachs weniger empfindlich; werden in guten Zeiten mehr geistige Getränke etc. fabriziert, so kann in schlechten die Verwendung derselben eingeschränkt und damit ein größerer Spielraum für die Nahrungsmittel gewonnen werden. Man suchte in früherer Zeit den L. durch Luxusgesetze oder Aufwandsgesetze (Luxusverbote) zu beschränken, so in Rom, als seine Herrschaft bei großer Einfachheit der Sitten noch keine große Ausdehnung angenommen hatte, ferner im Mittelalter bis zum 18. Jahrh. in Deutschland durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche Bestimmungen, in Frankreich, Schweden etc. Meistens sollte der Aufwand für Kleider, Gastmähler und Begräbnisse in Schranken gehalten werden, teils aus moralischen oder handelspolitischen Gründen, teils um die Verarmung zu hindern oder eine Abgrenzung der Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen. Bei einigermaßen entwickeltem Verkehr werden solche Verbote unausführbar, weil die Beaufsichtigung viel zu lästig, kostspielig und dabei unzulänglich ist. Tüchtige Bildung und Gesittung, gehörige Pflege von Sparanstalten und eine solide Wirtschaftspolitik werden alsdann eine bessere nachhaltige Wirkung ausüben als Gesetze, die so leicht zur Umgehung anreizen. Ein L. freilich, welcher die öffentliche Sittlichkeit verletzt, wäre zu verhindern. Eine Reihe von verderblichen Beispielen des L. hat Em. Herrmann ("Die Launen der Pracht", in den "Miniaturbildern aus dem Gebiet der Wirtschaft", neue Ausg., Halle 1876) zusammengestellt. Vgl. auch Roscher, Ansichten der Volkswirtschaft (3. Aufl., Leipz. 1878); Baudrillart, Histoire du luxe privé et public (Par. 1878-80, 4 Bde.); Laveleye, Le luxe (Verviers 1887).

Luxussteuern. Die L. der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern Abgaben, welche durch ihre Höhe den Luxus zu mindern bestimmt und vielfach an die Stelle von Verboten getreten waren, lediglich Einnahmequellen und zwar Aufwandsteuern, welche im Luxus im allgemeinen das für denselben befähigte, damit auch steuerkräftigere Einkommen treffen sollen. Sie sind eine einfache Konsequenz des Gedankens, das höhere Einkommen dadurch stärker zu belasten, daß bessere Qualitäten und wertvollere Güter auch höher besteuert werden als die geringern. Allerdings ist der Begriff Luxus kein bestimmter, auch ist der Luxus nicht in jedem besondern Fall ein Maßstab der Leistungsfähigkeit, da der sparsame oder geizige Reiche wenig oder keinen Luxus treibt, während andre auch bei kleinerm Einkommen durch Stellung, Stand etc. zu Luxusausgaben gezwungen sein können. Doch trifft dieser Einwand die weitaus meisten, insbesondere alle Aufwandsteuern. Wichtiger ist, daß durch die L. nur wenig Gegenstände getroffen werden können. Eine umfassende direkte Besteuerung wäre ohne die unerträglichste Inquisition unmöglich. Sie kann sich