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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Moldautein; Molde; Moldgarn; Mole; Molé

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Moldautein - Molé.

April 1848 den Ausbruch der Revolution. Aber um dieselbe Zeit rückten russische Truppen in die M. ein, während ein türkisches Heer die Walachei besetzte. Die Nationalbewegung erlag bald den fremden Bajonetten, und viele Patrioten mußten vor den Verfolgungen ins Ausland flüchten. Der Vertrag von Balta-Liman (1849) stellte das alte System wieder her. Gregor Ghika, der auf sieben Jahre ernannte Fürst, war von guten Absichten beseelt, umgab sich mit patriotischen Männern und führte manche heilsame Maßregel durch. 1853 begann der Krimkrieg mit der Wiederbesetzung des Landes durch russische Truppen, denen 1854-57 eine österreichische Okkupation folgte. Der Pariser Vertrag von 1856 beendete schließlich die Leidensgeschichte der Fürstentümer, erkannte ihre Unabhängigkeit an und stellte sie unter den Schutz und die Bürgschaft der Großmächte als neutrales Gebiet. Die Rumänen verstanden es, diese ihnen geschaffene günstige Lage in vorsichtiger und kluger Weise auszunutzen und die Vereinigung mit der Walachei zu stande zu bringen. Weiteres s. Rumänien.

Moldautein, Stadt im südlichen Böhmen, an der Moldau, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, mit Dechanteikirche, fürsterzbischöflichem Schloß, Bierbrauerei, Schiffbau, Holz- und Getreidehandel und (1880) 4417 Einw.

Molde, alter Ausdruck für Staub, Erde; daher Moldwerf, Maulwurf; Moldwolf, Maulwurfsgrille; Moldwurm, Molch.

Molde, Seestadt im norweg. Amt Romsdal, am Moldefjord, Sitz eines deutschen Vizekonsuls, mit schönen Umgebungen, hat 1591 Einw. In der Nähe liegt ein großes Hospital für Aussätzige.

Moldgarn (Moltgarn), feines, loses Leinengarn, nur zum Einschuß der Leinwand brauchbar.

Mole (ital. Molo), Strom- und Hafenbauten gegen die Versandung der Hafeneinfahrten; in die See gebaute Steindämme bis zur gefahrlosen Wassertiefe. S. Hafen.

Mole (Mola, Windei, Mondkalb), eine Mißbildung (s. d.), welche bei befruchtetem, aber abgestorbenem oder verkümmertem Ei in früher Periode der Schwangerschaft dann entstehen kann, wenn die außerembryonalen Teile sich selbständig fortentwickeln. Man unterscheidet gewöhnlich drei Arten der Molenbildung, nämlich das Abortivei, die Fleischmole und die Blasenmole. Das Abortivei (ovum abortivum) stellt einen aus den Eihäuten bestehenden, mit Flüssigkeit gefüllten Sack ohne Spur eines Embryo, gleichsam ein taubes Ei, vor. Die Flüssigkeit ist in der Regel nicht ganz klar, in manchen Fällen mit Blut gemengt. Solche Abortiveier werden gewöhnlich nicht über zwei Monate getragen. Die Blutmolen entstehen durch Entzündungen der mütterlichen Eihäute, durch Blutungen ins Gewebe derselben oder zwischen Decidua und Chorion. Sie bilden bis faustgroße Geschwülste, welche, langsam wachsend, Chorion und Amnion vor sich her in die Amnionhöhle hineindrängen, selten das Chorion auch noch durchbrechen. Auf dem Durchschnitt sieht man dunkel schwarzrote Blutklumpen; später werden dieselben mehr und mehr entfärbt, konsistenter und erhalten dann den Namen Fleischmolen (mola carnosa). Weitere Umwandlung können sie durch Verkalkung eingehen. Die Frucht ist in jedem Fall verkümmert, nicht selten gar nicht vorhanden. Meistens werden solche Fleischmolen nur bis zum fünften Monat getragen. Die Blasenmole (Hydatiden- oder Traubenmole) entsteht durch eine Degeneration und Wucherung der Chorionzotten. Letztere beginnt in den Epithelien, die zu vielgestalteten Bildungen auswachsen und von einem embryonalen, gleichfalls wuchernden Bindegewebe getragen werden, welches eine mehr oder minder große, stark mucinhaltige Flüssigkeitsmenge beherbergt. Die traubenartigen Bildungen kommen dadurch zu stande, daß die Degeneration nicht gleichmäßig fortschreitet, sondern insulare Partien ergreift, welche dann durch Stiele normalen Gewebes unter sich und mit der Hauptmasse zusammenhängen. Veranlassung zur Bildung der Traubenmolen scheinen Anomalien der Frucht, der Placenta sowie Krankheiten der Mutter geben zu können. Die Blasenmolenschwangerschaft kann vermutet werden, wenn die Größe der Gebärmutter der Zeit der Schwangerschaft durchaus nicht entspricht, wenn ferner vom sechsten Monat an die Zeichen einer lebenden Frucht fehlen; doch ist eine Verwechselung mit einer totfaulen Frucht oft schwer zu vermeiden. Sehr früh stellen sich bei der Blasenmolenschwangerschaft periodische oder kontinuierliche Blutungen ein, die mit allerlei Beschwerden verbunden zu sein pflegen und das Individuum in hohem Grad erschöpfen. Die M. wird endlich, nachdem sie bis zu sechs Monaten getragen worden, als Ganzes oder stückweise ausgestoßen und zwar stets unter bedeutendem Blutverlust. Der Arzt muß sich bei diagnostizierter Blasenmole darauf beschränken, die Blutungen auf das geringste Maß herabzusetzen und so dem drohenden Kräfteverfall vorzubeugen.

Molé, 1) Matthieu, ausgezeichneter franz. Staatsmann, geb. 1584, Sohn Edouard Molés (gest. 1614), des eifrigen Anhängers Heinrichs IV., wurde 1614 Generalprokurator und 1641 Erster Präsident des Pariser Parlaments. In den Unruhen der Fronde trat er ebenso entschieden für die Rechte des Parlaments wie für die Prärogative der Krone auf und suchte den Frieden zwischen den Parteien zu vermitteln; auch bei den Aufständen des Pariser Pöbels bewies er große Festigkeit. 1650 ward er zum Siegelbewahrer ernannt. Er starb 3. Jan. 1656. Seine "Mémoires" hat Champollion-Figeac herausgegeben (Par. 1855-58, 4 Bde.). Vgl. Barante, Le Parlement et la Fronde, vie de Matthieu M. (Par. 1859).

2) Matthieu Louis, Graf, franz. Ministerpräsident, ein Nachkomme des vorigen, Sohn des Parlamentspräsidenten Edouard François Matthieu M. de Champlâtreux (geb. 5. März 1760, ward 1788 Parlamentspräsident und starb 20. April 1794 unter der Guillotine), geb. 24. Jan. 1781 zu Paris, lebte während der Revolution in der Schweiz und in England, kehrte um 1796 in sein Vaterland zurück, erwarb sich durch den "Essai de morale et de politique" (Par. 1806, 2. Aufl. 1809), worin er die Herrschaft Napoleons I. als eine politische Notwendigkeit darlegte, die Gunst des Kaisers, ward Requetenmeister, 1807 Präfekt des Departements Côte d'Or, 1809 Staatsrat, bald darauf Generaldirektor der Brücken und Chausseen, Graf des Kaiserreichs und 1813 Justizminister (Grand juge). Bei der Abdankung Napoleons I. legte er seine Ämter nieder, schloß sich aber später den konstitutionellen Royalisten an. Im August 1815 wurde er zum Pair von Frankreich erhoben; vom September 1815 bis Dezember 1818 war er im Kabinett Richelieu Marineminister. In der Pairskammer opponierte er mit Entschiedenheit gegen die ultrareaktionären Maßregeln der Regierung. Nach der Julirevolution erhielt er im ersten Ministerium Ludwig Philipps das Departement des Auswärtigen, erlangte die Anerkennung des Julikönigtums seitens