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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Oldenburg

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Oldenburg (Großherzogtum: Geschichte).

und verband es mit den Departements der Wesermündungen und der Oberems. Durch den Wiener Kongreß erhielt O. außer einem Gebietsteil von Hannover, dem spätern Amt Damme an der Südgrenze des Herzogtums, einen Teil des bisherigen französischen Saardepartements mit 20,000 Einw., woraus das Fürstentum Birkenfeld (s. d.) hergestellt ward, und 1818 trat Kaiser Alexander I. auch die Herrschaft Jever an O. ab. Nach dem 1823 erfolgten Tode des blödsinnigen Herzogs Peter Friedrich Wilhelm erhielt Peter Friedrich Ludwig nun auch dem Namen nach die Regierung. Es folgte ihm 1829 sein Sohn Paul Friedrich August (s. August 3), der den schon vom Wiener Kongreß seinem Haus bestimmten großherzoglichen Titel annahm und statt der landständischen Verfassung dem Land eine tüchtige Kommunalverfassung gab.

Im ganzen ward der Staat im Geist eines aufgeklärten Absolutismus regiert. Endlich aber regte sich das Verlangen nach einer ständischen Verfassung, und der Großherzog kam demselben schon 1847 dadurch entgegen, daß er von einem Ausschuß der höchsten Staatsdiener einen Verfassungsentwurf abfassen ließ und 11. März 1848 zur Beratung desselben 34 Vertrauensmänner aus dem Großherzogtum nach Oldenburg berief. Als diese gleich in ihrer ersten Sitzung 27. April die Beratung des ministeriellen Entwurfs ablehnten, ernannte der Großherzog eine Kommission, die eine neue Verfassungsvorlage beraten sollte, und 15. Juli erschien der zweite, wesentlich umgearbeitete Entwurf des Staatsgrundgesetzes. Am 1. Sept. ward der konstituierende Landtag des Großherzogtums eröffnet. Die erste Frage von Bedeutung war die über das Verhältnis Birkenfelds zum Gesamtstaat. Die Birkenfelder dachten alles Ernstes daran, sich von O. loszusagen, wurden aber nach einer stürmischen Debatte überstimmt und verließen den Ständesaal. Von noch größerer Bedeutung war die Beratung über die Einziehung des Domaniums und seine Verwendung für eine Zivilliste. Zwar verlangte anfangs die Regierung, daß außer einer Zivilliste von 180,000 Thlr. auch ferner ein bestimmter Teil des Domaniums zum Nießbrauch der großherzoglichen Familie abgeschieden werden solle, gab dann aber nach, indem sie das ganze Domanium für Staatsgut erklären ließ und die Zivilliste auch noch bedeutend herabsetzte. Am 18. Febr. 1849 war das Verfassungswerk beendet und konnte 1. März im Gesetzblatt veröffentlicht werden. Am 17. Mai ward die deutsche Reichsverfassung in O. publiziert; nach Ablehnung der Kaiserkrone seitens des Königs von Preußen trat aber der Großherzog durch Erklärung vom 13. Juli dem Dreikönigsbündnis bei. Die Sympathien für dasselbe waren jedoch im Land sehr gering, und der Landtag versagte 1. Sept. mit 21 gegen 20 Stimmen seine Zustimmung, worauf 2. Sept. seine Auflösung erfolgte. Der neue Landtag, welcher 20. Febr. 1850 eröffnet und auch von Birkenfeld beschickt ward, machte jede Rechtsverbindlichkeit von Erfurter Beschlüssen für O. von dem Beitritt Hannovers oder der Zustimmung des Landtags abhängig und wurde schon 27. April vertagt und später aufgelöst. Der in dieser Zeit (7. Juni) von Hannover angeregte Plan, mit O., Hamburg und Bremen unter Rücktritt von der Union ein nordwestdeutsches Staatenbündnis einzugehen, wurde von der oldenburgischen Regierung unterm 13. Juni entschieden zurückgewiesen; ebenso ward die Beschickung des Bundestags abgelehnt. Ende September 1851 trat ein neuer Landtag zusammen, vor dem die Regierung mit dem Antrag auf eine vollständige Revision der Verfassung erschien. Man beschloß, daß schon der gegenwärtige Landtag durch seine Beratung die Revision vorbereiten, der nächste Landtag aber sie durch seine endgültige Entscheidung erst schlüssig machen solle. In der Zeit vom 23. Febr. bis 12. Juni 1852 wurde die Revision des Staatsgrundgesetzes vorgenommen, und der nachfolgend Landtag bestätigte dies 22. Nov. d. J. Am 27. Febr. 1853 starb unerwartet Großherzog Paul Friedrich August, und es folgte ihm sein Sohn Nikolaus Friedrich Peter, der sich sogleich beim Antritt seines Regentenamts zu den besonnenen Regierungsgrundsätzen seines Vaters bekannte. Zur Beseitigung der Mißstände in der evangelisch-lutherischen Landeskirche ließ er durch eine Synode eine neue Kirchenverfassung beraten, welche dann 11. April 1853 veröffentlicht ward. Während durch eine Zollkonvention mit Dänemark 16. Jan. das Fürstentum Eutin im Zoll- und Postwesen dem dänischen Gesamtstaat zugeteilt wurde, trat O. durch den Vertrag vom 19. Febr., der am 1. Jan. 1854 in Geltung trat, dem Zollverein bei. Der wichtigste Vertrag war jedoch der mit Preußen wegen Anlegung eines preußischen Kriegshafens im Jadebusen unterm 20. Juli und 1. Dez. abgeschlossene, wonach O. ein Gebiet von 5500 Morgen für die Summe von 500,000 Thaler an Preußen abtrat. Der Vertrag wurde 19. Jan. 1854 vom Landtag bestätigt. Die mit dem gräflich Bentinckschen Haus wegen Abtretung des Bentinckschen Fideikommisses gegen die ratenweise zu zahlende Summe von 2 Mill. Thlr. abgeschlossene Übereinkunft machte im Lauf des Jahrs abermals die Einberufung eines außerordentlichen Landtags erforderlich, der am 31. Juli seine Genehmigung zu dem Vertrag erteilte. Darauf wurde 8. Aug. das Besitzergreifungs-Patent wegen der Herrschaft Kniphausen publiziert. Ein neuer Landtag brachte 1855 ein Staatsdienergesetz, eine neue Gerichtsverfassung, die auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit, Trennung der Justiz von der Verwaltung, Staatsanwaltschaft und Schwurgericht beruhte, sowie ein neues Ehegesetz zu stande, wonach neben der kirchlichen Ehe die bürgerliche mit gleichen rechtlichen Wirkungen eingegangen werden konnte. Außerdem wurden ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit, eine neue Gemeindeordnung, ein Gesetz über Ministerverantwortlichkeit, eins über Regelung des Unterrichtswesens votiert. Die neue Gerichtsverfassung trat 1. Nov. 1858 in Kraft, und zu Anfang des Jahrs 1859 wurde das Geschwornengericht eröffnet.

Seitdem blieben die Angelegenheiten Oldenburgs in ihrem ruhigen Gang. Bei der durch den Tod des Königs von Dänemark von neuem angeregten Frage über die Succession in Schleswig-Holstein trat die oldenburgische Regierung den Ansprüchen Dänemarks entschieden entgegen und protestierte demgemäß 17. Nov. 1863 gegen den Regierungsantritt Christians IX., soweit sich derselbe auf die Herzogtümer bezog; noch entschiedener trat der Landtag in dieser Frage auf, indem er unterm 18. Jan. 1864 sich mit 48 gegen 4 Stimmen für sofortige Anerkennung des Herzogs Friedrich von Augustenburg aussprach, was die Regierung aber ablehnte. Nachdem der Kaiser von Rußland in einem Schreiben an den Großherzog vom 15. Juni die formelle Bestätigung der auf der Londoner Konferenz erklärten Zession seiner Erbansprüche auf Holstein erklärt hatte, betonte der Großherzog 22. Mai 1865 noch einmal sein Erbrecht auf Schleswig-Holstein. 1866 stand O. entschieden auf der Seite Preußens, stimmte gegen den österreichi-^[folgende Seite]