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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Ostindien

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Ostindien (Bevölkerung).

der Regierung. Das einhörnige Nashorn haust in den Sanderbands und im Brahmaputrathal, das zweihörnige in Tschittagong und Birma. Dem Landmann am schädlichen ist das wilde Schwein (Sus scrofa), in den Sandwüsten von Sind und Katsch findet sich der durch seine Schnelligkeit ausgezeichnete wilde Esel (Equus onager), wilde Schafe und Ziegen schweifen in verschiedenen Arten im Himalaja umher. Von Antilopen und Hirschen gibt es mehrere Arten. Die Rinder werden repräsentiert durch den Gaur (Bos gaurus) und den Büffel (Bubalus arni), beide gewaltige und gefährliche Tiere. Die zahlreichen Affen werden häufig zu einer ernstlichen Gefahr für den Landmann. Von den Vögeln sind namentlich die als Straßenreiniger nützlichen Geier zu nennen. Groß ist die Zahl der Schlangen, darunter die gefürchtete Cobra di Capello (Naja tripudians). In Flüssen und Sümpfen hausen zwei Krokodile (Crocodilus porosus und C. biporcatus) und der Gavial (Gavialus gangeticus). Die Gewässer sind sehr fischreich; Ganges und Indus werden von einer Walart, dem Susu (Platanista gangetica), aufgesucht, das sich darin bis zu einer Entfernung von 1500 km vom Meer findet. Unter den Insekten sind die Biene, Seidenraupe, das Lackinsekt und die oft große Verheerungen anrichtenden Heuschrecken zu nennen.

Bevölkerung.

Nach dem am 17. Febr. 1881 angestellten Zensus war die Zahl der Einwohner ganz Britisch-Indiens 255,800,137, wovon 198,802,353 auf die unmittelbaren, 56,997,784 auf die mittelbaren Besitzungen kommen. Auf die einzelnen Provinzen und Staaten verteilte sich diese Bevölkerung folgendermaßen:

QKilom. QMeil. Bevölkerung

I. Unmittelbare Besitzungen:

1) Vom Generalgouverneur direkt verwaltet:

Adschmir und Merwara 7021 128 460722

Berar 45870 833 2672673

Kurg 4100 74 178302

Andamanen und Nikobaren 8269 150 26128

2) Unter Gouverneuren:

Madras 362326 6580 30868504

Bombay 321646 5841 16489274

3) Unt. Leutnant-Gouverneuren

Bengalen 405484 7364 66691456

Nordwestprovinzen u. Audh 274797 4991 44107869

Pandschab 276165 5015 18850437

4) Unter Chief-Commissioners:

Assam 119930 2178 4881426

Britisch-Birma 225890 4102 3736771

Zentralprovinzen 218704 3972 9838791

Zusammen: 2270202 41228 198802353

II. Tributärstaaten:

Haidarabad 211872 3848 9845594

Maissur 64030 1163 4186188

Baroda 22195 403 2185005

Zentralindien 194838 3538 9261907

Radschputana 336038 6103 10268392

Kaschmir 178558 3243 1534972

In Bengalen (mit Sikkim) 101612 1846 2895405

In den Nordwestprovinzen 13273 241 741750

Im Pandschab 92762 1685 3861683

In den Zentralprovinzen 74677 1356 1709720

In Bombay 191013 3469 6941249

In Madras 24961 453 3344849

In Assam (Manipur) 20719 376 221070

Zusammen: 1526548 27724 56997784

Ehemal. Königreich Birma 457000 8300 4000000

Britisch-ind. Reich: 4253750 77252 259800137

Dem Geschlecht nach unterschied man bei 253,982,595 Personen, über welche genauere Erhebungen gemacht werden konnten, 129,998,007 männliche u. 123,984,588 weibliche, der Nationalität nach von Nichtindern 89,015 Briten, 6400 andre Europäer, darunter 1207 Deutsche, 12,723 Chinesen, 13,358 Araber u. a. Die Auswanderung ist sehr schwach, als Arbeiter (Kulis) gingen 1876-85 von Kalkutta 124,208, von Madras 23,216, von französischen Häfen 20,982 aus, von denen viele zurückkehren.

Das Religionsbekenntnis konnte bei 253,831,836 Personen ermittelt werden; darunter waren 187,937,450 Hindu, 50,121,585 Mohammedaner, 6,426,511 Naturanbeter, 3,418,884 Buddhisten, 1,862,634 Christen, 1,853,426 Sikh, 1,853,426 ^[?] Dschaina, 85,397 Parsen, 12,009 Juden etc. Die Hindu zerfallen in 272 Kasten, von denen 36 je über 1 Mill. Angehörige zählen. So zählen z. B. die Brahmanen 13,730,045, die Radschputen 7,107,828, die Banjanen 3,275,921, die Parias 3,290,028 Mitglieder. Die Hindu bekennen sich zum Brahmanismus (s. d.); die uralten Lehren sind zu ganz neuen Folgerungen geführt worden, und zahlreiche Sekten blühen unter dem Volk, das dabei immer mehr in einen groben Götzendienst versinkt. Die wichtigsten Gegensätze unter diesen Sekten bilden der Siwaismus, aus dem die Lingaiten (s. d.) hervorgingen, und der Wischnuismus. Anderseits haben die Hindu infolge der Berührung mit den Europäern und der Erziehung der jüngern Generation in von Engländern geleiteten Schulen auch bereits begonnen, sich von ihren alten Lehren abzuwenden und einer deistischen Richtung zu folgen, welche in der Vereinigung der Brahmo Samadsch (s. d.) Ausdruck gefunden hat. Die Christen sind teils römisch-katholische (1885: 1,070,334), teils syrische (1881: 304,410), teils protestantische (492,882). Missionen bestehen namentlich in Südindien, geleitet durch Jesuiten, Anglikaner, Lutheraner, Presbyterianer.

Volksstämme gibt es, abgesehen von den Völkern der mongolischen Rasse an den Abhängen des Himalaja, in Indien nur zwei, deren einer, die Drawida (s. d.), früher über ganz Indien verbreitet, gegenwärtig den südlichen Teil, das Dekhan, nebst dem gebirgigen Innern einnimmt, während der andre, die Arier (s. d.), in den nördlichen Ebenen vom Indus bis in das Thal des Brahmaputra hinein ansässig ist; doch sind die letztern nirgends, die erstern nur in den Gebirgsthälern des Innern heute noch rein zu finden. In den ersten Zeiten vermischten sich die arischen Sieger vielfach mit den dunkeln Aboriginern, später aber bildete sich ein Gegensatz heraus zwischen den drei alten arischen Klassen der Priester, Krieger und ansässigen Ackerbauer einerseits und den gemeinen Arbeitern anderseits, welche den unterworfenen Aboriginern angehörten. Darauf deutet die Sanskritbezeichnung Varna (ursprünglich "Farbe") für Kaste hin. Jene Einteilung in Kasten bestand aber bereits lange vor Christi Geburt (1200, nach andern 500 v. Chr.) nicht mehr; es hatte sich bereits damals eine Menge andrer Kasten gebildet, die sich in der Folge noch vermehrte. Unter dem Einfluß der mohammedanischen Herrschaft griff die Zersetzung noch weiter um sich. Aber obschon die Zahl der Verbände sich mehrte, nahm das Kastenvorurteil nur noch zu; denn die Mohammedaner schlossen sich ebenfalls streng ab, und Bruch des Kastengesetzes ward unter ihnen mit strengen Strafen belegt. Die Engländer rüttelten an dem Kastenwesen nicht, trugen ihm sogar Rechnung, wo das öffentliche Interesse es gebot, traten dagegen 1850 durch Gesetze den Mißbräuchen entgegen, die sich mit der Zeit gebildet hatten. Die