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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Sisteron - Sittenpolizei.

Schiffsverkehr, Schiffbau, ein Bezirksgericht und ein Hauptzollamt. S., an Stelle des römischen Siscia gelegen, ist Fundort römischer Altertümer.

Sisteron (spr. ssist'róng), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Niederalpen, an der Mündung des Buech in die Durance und an der Eisenbahn Rognac-Gap, mit Citadelle, Collège, Antiquitätenmuseum, Seidenspinnerei, Papierfabrikation und (1886) 3188 Einw. S. ist das alte Segustero.

Sistieren (lat.), zum Stillstand bringen, einstellen.

Sistov (Sistowa), Stadt, s. Swischtow.

Sistrum (ägypt. sechem), Lieblingsinstrument der alten Ägypter sowie der ägyptisierenden Römer und Römerinnen, das sie beim Kultus der Isis schlugen, besteht aus einem metallenen, in ovale Form gebogenen Reif mit einem Stiel. Mitten durch den Reif gehen metallene Stäbe, die in weiten Löchern leicht sich hin- und herbewegen und dadurch beim Tanz ein betäubendes Geräusch hervorbringen. Der Stiel ist meist mit einem Kopf der Hathor, seltener des Gottes Besa geschmückt. S. Abbildung.

^[Abb.: Sistrum.]

Sisyphos, in der griech. Mythologie Sohn des Äolos und der Enarete, Gemahl der Merope, Gründer und König von Ephyra (Korinth) u. Stifter der Isthmischen Spiele. Er wird als der verschlagenste aller Menschen geschildert, verriet die Pläne der Götter (s. Asopos), überfiel und tötete Reisende und ward deshalb von Theseus getötet. Seine Strafe in der Unterwelt bestand darin, daß er einen Felsblock einen steilen Berg hinanwälzen mußte, der immer wieder hinabrollte (daher der Ausdruck "Sisyphosarbeit"). So schildern es Vasenbilder, auf denen gelegentlich die Erinnys antreibend und strafevollstreckend auftritt (vgl. Art. "Erinnyen", Fig. 2). - In der Volkswirtschaft wird mit Sisyphismus das System derjenigen Nationalökonomen bezeichnet, welche die Arbeit um ihrer selbst, nicht um ihres Erfolgs willen als schätzenswert bezeichnen.

Sit (Ssit), Nebenfluß der Mologa in Rußland, durchfließt die Gouvernements Twer und Jaroslaw und ist historisch bekannt durch die Tatarenschlacht 1238, nach welcher die Tataren, ohne weiter nach N. vorzudringen, von Rußland Besitz nahmen.

Si tace! (ital., spr. -tatsche), man schweige, pausiere!

Si tacuisses, philosophus mansisses (lat.), "wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philosoph geblieben", d. h. so hättest du dir keine Blöße gegeben (beruht auf einer Erzählung in Boethius' "De consolatione philosophiae", 2, 17).

Sitang (Tsit-toung), Fluß in Britisch-Hinterindien, entspringt im ehemaligen Königreich Birma und fließt in fast direkt südlicher Richtung durch Pegu (Britisch-Birma) unfern der Stadt S. nach 560 km langem Lauf in den Golf von Martaban. An seinen Ufern liegen die Städte Tungu und Schwegjen.

Sitella (lat.), Art Urne.

Sitges, Hafenstadt in der span. Provinz Barcelona, am Mittelländischen Meer und der Eisenbahn Picamixons-Barcelona, mit (1878) 3491 Einw. Die Umgegend baut einen trefflichen süßen Wein.

Sitka (Baranow), Hauptinsel des Alexander-Archipels an der Nordwestküste Nordamerikas, unter 57° nördl. Br., hat große Fichtenwaldungen, aber wenig kulturfähigen Boden. Auf der Westseite derselben die gleichnamige Hauptstadt des Territoriums Alaska, mit (1880) 916 Einw.

Sitologie (griech.), Nahrungsmittelkunde.

Sitophilus, Kornwurm.

Sitophobie (griech.), Scheu vor Speise, s. Nahrungsverweigerung.

Sitta, Kleiber.

Sittacinae, Sittiche, s. Papageien, S. 667.

Sittard, Stadt in der niederländ. Provinz Limburg, Bezirk Maastricht, an der Eisenbahn Maastricht-Venloo, mit 3 Kirchen, Kantonalgericht, Gerberei, Brauerei, vielbesuchten Märkten (Eierhandel) und (1887) 5537 Einw.

Sitte als schlechthin allgemeines und gültiges Gesetz des äußern Betragens (Anstandsgesetz) ist einerseits von den "Sitten", welche als solche weder schlechthin allgemein (z. B. bloße Landes- oder Standessitten) noch schlechthin gültig (z. B. bloße Zeit- oder Modesitten) sind, anderseits von dem "Sittengesetz", welches die innere Gesinnung mit umfaßt, aber auch von dem ihr zunächst verwandten "Rechtsgesetz" dadurch verschieden, daß die Verletzung des letztern öffentliche Ahndung (z. B. gerichtliche Strafe), die der S. dagegen nur private (z. B. gesellschaftliche Verfemung) nach sich zu ziehen pflegt. Das der S. gemäße Betragen als sittiges (s. Sittig) ist daher ebenso wenig mit dem (eben herrschenden Sitten entsprechenden) gesitteten oder dem (den Forderungen des Sittengesetzes angemessenen) sittlichen oder dem (aus dem Gesichtspunkt des Rechtsgesetzes betrachtet unbescholtenen) rechtlichen Benehmen wie die Lehre von der S. (Anstandslehre) mit jener von den (irgendwo und irgendwann herrschenden) Sitten (Sittenkunde, Moralistik) oder vom Sittengesetz (Sittenlehre, Moralphilosophie, Ethik) oder vom Rechtsgesetz (Rechtsphilosophie, Naturrecht) zu verwechseln.

Sitten, Stadt, s. Sion.

Sittenbild, in der Malerei Darstellung von Gruppen, Szenen und Handlungen, welche der Maler dem Leben seiner Zeit, der ihn umgebenden Wirklichkeit entnommen hat. Das S. wurde von den Niederländern zu höchster Entwickelung gebracht. Im allgemeinen s. v. w. Genrebild (s. d.). Vgl. auch Gesellschaftsstück.

Sittengesetz (Moralgesetz), der Inbegriff der in der Sittenlehre oder Ethik für das menschliche Verhalten gegebenen Normen.

Sittenlehre, s. Ethik.

Sittenpolizei, Inbegriff derjenigen polizeilichen Maßregeln, welche auf die Beförderung der allgemeinen Sittlichkeit gerichtet sind; auch Bezeichnung der mit der Ausführung solcher Maßnahmen betrauten amtlichen Organe. Da das innere Leben der Menschen der staatlichen Einwirkung entzogen ist, so kann der Staat gegen unsittliche Grundsätze und deren Verbreitung nur insoweit einschreiten, als sie in die äußere Erscheinung treten. Das Strafrecht bedroht gewisse unsittliche Handlungen mit Strafe, und die S. soll gewissen äußern Anreizungen zur Unsittlichkeit entgegenwirken. Dahin gehört das Einschreiten gegen die Prostitution (provinziell daher "Sitte" die Polizeiaufsicht über die Prostituierten) und gegen wildeheliche Verhältnisse, welche ein öffentliches Ärgernis geben, und das Einschreiten gegen den Vertrieb unsittlicher Schriften und Bildwerke. Ferner bilden die Überwachung der Gast- und Schankwirtschaftslokale, die Handhabung der Polizeistunde, die Kontrolle der öffentlichen Tanzbelustigungen und der sonstigen Lustbarkeiten sowie die Maßregeln gegen Trunksucht den Gegenstand der S. Auch die polizeiliche Überwachung der Glücksspiele ist dazu zu rechnen, ferner die Aufrechthaltung der religiösen Ordnung und das Vorgehen