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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Wartburgkrieg; Warte; Wartegeld; Wartenberg

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Wartburgkrieg - Wartenberg.

Karl August gab seine Einwilligung, und so zogen 17. Okt. 1817 etwa 500 Studenten von den meisten deutschen Universitäten (200 allein von Jena) in Eisenach ein. Nachdem sich die Studenten 18. Okt. früh um 6 Uhr auf dem Markt zu Eisenach gesammelt hatten, zogen sie auf die Wartburg, wo im Rittersaal in Gegenwart der Professoren Schweitzer, Oken, Kieser und Fries aus Jena das Lutherlied »Ein' feste Burg ist unser Gott« gesungen und vom Studenten der Theologie Riemann aus Mecklenburg eine Rede gehalten wurde. Am Nachmittag hielt Generalsuperintendent Nebe in Eisenach einen Festgottesdienst. Am Abend einten sich die Studenten zu einem Fackelzug nach dem nahen Wartenberg, um daselbst die gewohnten Siegesfeuer für die Leipziger Schlacht anzuzünden, wobei mehrere Reden für Deutschlands Ruhm und Größe gehalten wurden. Schon hatte sich die Mehrzahl der Beteiligten entfernt, als von einigen zurückgebliebenen Studenten ohne Wissen des festordnenden Ausschusses der Einfall ausgeführt wurde, verschiedene Schriften oder die Titel von solchen (unter andern von Schmalz, Kamptz, v. Ancillon, v. Kotzebue, v. Haller, Dabelow, der Code Napoléon), zusammen 28, die mit der allgemeinen Volksstimmung im Widerspruch zu stehen schienen, dazu eine Schnürbrust, auf das übliche Schnüren der Offiziere zielend, einen Haarzopf, auf die Zöpfe in Hessen deutend, und einen Korporalstock den Flammen zu übergeben. Am 19. Okt. begaben sich die in Eisenach zurückgebliebenen Studenten wieder auf die Wartburg, wo einige Reden gehalten wurden. Zuletzt genoß man das Abendmahl in einer Kirche zu Eisenach. Das W. machte in Deutschland, ja in ganz Europa ungemeines Aufsehen. Die Schriftsteller deren Werke verbrannt worden waren, schlugen ungeheuern Lärm, und an die Staatsregierungen ergingen Denunziationen über auf der Wartburg gestiftete geheime staatsgefährliche Verbindungen; seitens der deutschen Großmächte ward der Großherzog von Weimar veranlaßt, gegen Fries und Oken eine Kriminaluntersuchung einzuleiten. Obschon beide freigesprochen wurden, gründete doch Alexander Sturdza (s. d.) zum Teil mit hierauf seine Anklage der deutschen Hochschulen, und durch Sands (s. d.) blutige That (im März 1819) erhielt die Wartburgfeier neue Bedeutung und trug viel zu den Maßregeln bei, welche die Regierungen gegen die deutschen Akademien und namentlich gegen die Burschenschaften ergriffen. Vgl. Kieser, Das W. am 18. Okt. 1817 in seiner Entstehung, Ausführung und Folgen (Jena 1818); Keil, Die burschenschaftlichen Wartburgfeste von 1817 und 1867 (das. 1868).

Wartburgkrieg (Sängerkrieg auf der Wartburg), ein poetischer Wettstreit, der nach mittelalterlicher Sage 1206 oder 1207 auf der Burg des Landgrafen Hermann von Thüringen stattgefunden haben soll und in einem lyrisch-didaktischen Gedicht mittelhochdeutscher Sprache aus der Zeit um 1260 von einem unbekannten Verfasser geschildert ist. Das Gedicht läßt sieben Dichter, darunter Heinrich von Ofterdingen, Walther von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach, Reinmar von Zweter, zum Sangeskampf über den ruhmwürdigsten Fürsten auf Leben und Tod versammelt sein. Heinrich von Ofterdingen, der, entgegen den übrigen, das Lob Herzog Leopolds von Österreich singt, verliert den Sieg gegen Walther von der Vogelweide, welcher den Thüringer Landgrafen preist. Der Überwundene will sich dem Schiedsspruch, der ihn der Hand des Henkers überantwortet, als einem ungerechten Urteil nicht unterwerfen; er ruft den Zauberer Klingsor aus Ungarland zu seinem Beistand herbei, der dann mit Wolfram von Eschenbach streitet, dem er mystische Rätselfragen vorlegt. Wolfram löst diese, so daß der endlich gleichfalls für besiegt erklärte Klingsor mit Zuhilferufung des Teufels droht. Das Gedicht ist strophisch gegliedert und in dialogischer Form abgefaßt, entbehrt aber eigentlichen dichterischen Wertes fast gänzlich. Erhalten ist dasselbe in zwei Bearbeitungen: in der Manessischen und der jenensischen Handschrift der Minnesänger. Gedruckt liegt es vor in v. d. Hagens »Sammlung der Minnesänger«, Bd. 2 (Leipz. 1838), sowie in besondern, aber unzuverlässigen Ausgaben von A. Zeune (Berl. 1818) und Ettmüller (Ilmen. 1830). Die beste Ausgabe (mit Übersetzung) lieferte Simrock (Stuttg. 1858). Vgl. Koberstein, Über das wahrscheinliche Alter und die Bedeutung des Gedichts vom W. (Naumb. 1823); Lucas, Über den Krieg von Wartburg (Königsb. 1838); v. Plötz, Über den Sängerkrieg auf der Wartburg (Weim. 1851); Wilmanns, Das Fürstenlob des Wartburgkriegs (»Zeitschrift für deutsches Altertum«, Bd. 28). In der Neuzeit fand die Sage vom W. durch R. Wagner (»Tannhäuser«) dichterische Behandlung.

Warte, im weitern Sinn ein hoch gelegener Ort mit freier Aussicht auf die Umgebung, im engern Sinn ein Wartturm zur Rekognoszierung der letztern, welcher entweder einzeln oder mit einer Burg (s. d.), Grenzwehr etc. in Verbindung stand und im Mittelalter zur Sicherung vor Überfällen und als Sammelplatz der Aufgebotenen diente. Warten der Art finden sich noch heute um Frankfurt a. M., Wetzlar u. a. O.

Wartegeld, derjenige Teil des Gehalts, welcher einem in den vorläufigen Ruhestand versetzten, zur Disposition (s. d.) gestellten Beamten oder Offizier bis zu seiner Wiederverwendung im Staatsdienst zu gewähren ist. Das W. ist zumeist höher bemessen als die Pension. Für Beamte des Deutschen Reichs beträgt es z. B. bei Gehalten bis zu 450 Mk. ebensoviel wie der Gehalt, bei höhern Gehalten drei Viertel des Gehalts, jedoch nicht weniger als 450 Mk.; doch soll der Jahresbetrag die Summe von 9000 Mk. nicht übersteigen. In einem andern Sinn wird W. gleichbedeutend mit Liegegeld gebraucht (s. Fracht, S. 477, und Liegetage).

Wartenberg, 1) Standesherrschaft in der preuß. Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau, in dem an der Grenze von Posen gelegenen Kreis W., umfaßt 440 qkm (8 QM.) mit 24,000 Einw., gehörte bis 1494 zu Öls, seit 1589 den Burggrafen von Dohna, fiel 1734 an den russischen Oberkammerherrn v. Biron, spätern Herzog von Kurland (s. Biron 1). Nach Birons Fall 1740 schenkte sie die Großfürstin Anna dem Feldmarschall Grafen von Münnich. 1741 nahm sie der König von Preußen in Sequestration, bis 1763 der Herzog Biron von Kurland und der Graf von Münnich sich dahin verglichen, daß der letztere dem erstern die Standesherrschaft gegen eine Geldsumme überließ. Jetzt gehört sie dem Prinzen Gustav Biron von Kurland, geb. 17. Okt. 1859. - Die Hauptstadt der Standesherrschaft und des Kreises (Groß-W., früher Polnisch-W.), an der Breslau-Warschauer Eisenbahn, 153 m ü. M., hat eine evangelische und eine kath. Kirche, ein Schloß des Prinzen Biron von Kurland, ein Amtsgericht, eine Molkerei, Töpferei, Handel mit Getreide, Spiritus und Vieh und (1888) 2320 meist evang. Einwohner. -

2) S. Deutsch-Wartenberg. -

3) Kaltwasserheilanstalt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Turnau, zur Gemeinde Groß-Skal gehörig.