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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Boxberg - Branntweinsteuer

logetik und praktischen Theologie, seit 1865 auch der Dogmatik geworden, legte er 1862 das Pfarramt nieder. Seine wichtigsten Schriften sind: »Étude sur les conditions du dèvelopement social du Christianisme« (1851); »Le chrètien, ou L'homme accompli« (1857); »L'apologétique actuelle« (1866); »La révélation« (1870);Époques et caractères bibliques« (1873); »L'esprit du Christianisme« (1877); »La compagnie des pasteurs de Genève« (1878); »Paroles de foi et de liberté« (1882); »Le divin d'apres les apôtres« (1882); »Le protestantisme à Genève« (1884); »Nouvelles paroles de foi et de liberté« (1885); »Le pasteur John Bost, esquisse biographique« (4. Aufl. 1881); »La conscience moderne et la doctrine du péchè« (1886); »Théologie systématique« (1887).

Boxberg, (1885) 686 Einw.

Boy-Ed, Ida, Schriftstellerin, geb. 17. April 1853 zu Bergedorf bei Hamburg als Tochter einer angesehenen Familie, mit welcher sie 1865 nach Lübeck kam. Schon in ihrem 17. Lebensjahr verheiratet, begann sie in ihren Mußestunden Erzählungen und Romane zu schreiben und hatte manche Widerstände seitens ihrer Umgebung zu besiegen. Von jenen nennen wir: »Ein Tropfen« (Hamb. 1882); »Getrübtes Glück«, zwei Novellen (das. 1884); »Männer der Zeit« (Leipz. 1885,3 Bde.); Seine Schuld« (das. 1885); »Dornenkronen« (Berl. 1886); »Abgründe des Lebens«, Novellen (Leipz. 1887); »Die Unversuchten« (das. 1887); »Ich« (Stuttg. 1888); »Fanny Förster« (das. 1888); »Eine Lüge« (Leipz. 1889).

Boyen, Leopold Hermann Ludwig von, preuß. Generalfeldmarschall. Ihm zu Ehren erhielt 1889 das 5. ostpreußische Infanterieregiment Nr. 41 den Namen Infanterieregiment v. B. Aus seinem Nachlaß erschienen »Erinnerungen aus dem Leben des Generalfeldmarschalls Herrn v. B.« (hrsg. von Rippold, Leipz. 1889, Bd. 1. u. 2: die Zeit von 1771 bis 1613). - Sein Sohn Hermann v. B., preuß. General und Generaladjutant, starb 19. Febr. 1886 in Jena.

Brackel, Ferdinande, Freiin von, Schriftstellerin, geb. 24. Nov. 1835 auf Schloß Weida im Kreis Warburg in Westfalen, trat zuerst mit »Gedichten« (Paderb. 1873, 3. Aufl. 1889) hervor, wandte sich dann aber mit Glück der Prosaerzählung zu und veröffentlichte nacheinander die Romane: »Die Tochter des Kunstreiters« (5. Aufl., Köln 1885) und »Heinrich Findelkind« (Regensb. 1875), deren volkstümlicher Ton ihr viele Freunde erwarb. Es folgten die Romane: »Daniella« (2. Aufl., Köln 1882), »Am Heidestock« (2. Aufl., das. 1884) und die Novellen: »Nicht wie die andern«, »Aus fernen Landen« (das. 1877), »Prinzeß Ada« (das. 1883), »Der Spinnlehrer von Carrara« (das. 1887). In all ihren Erfindungen stellt sich die Schriftstellerin als gläubige Katholikin dar, die außerhalb ihrer Kirche weder Heil noch Frieden sieht.

Brackenheim, (1885) 1675 Einw.

Brackwede-Brock, (1885) 4851 Einw.

Brahms, Johannes. Ein »Thematisches Verzeichnis« seiner im Druck erschienenen Werke erschien in Berlin (1887).

Brake, (1885) 4038 Einw.

Brakel, (1885) 2950 Einw.

Bramsche, (1885) 2499 Einw.

Brand, (1885) 3024 Einw.

Brand, 4) Jan Hendrik, Präsident des Oranjefreistaats, starb 15. Juli 1888 in Kapstadt.

Brandenburg, Provinz, hat einen Flächeninhalt von 39,834 qkm (723,46 QM.). Die Bevölkerung beläuft sich (ohne Berlin) 1885 auf 2,342,411 Seelen (59 auf 1 qkm), darunter 2,266,430 Evangelische, 58,343 Katholiken, 5350 andre Christen und 12,164 Juden. Der Regierungsbezirk Potsdam zählt 16, der Regierungsbezirk Frankfurt 20 Kreise. Die Stadt B. zählte 1885: 33,129 Einw.

Brandis, (1885) 2095 Einw.

Branntweinsteuer, Der Branntwein bildet in mehreren Ländern eine sehr ergiebige Einnahmequelle für den Staat. Die Besteuerung desselben bringt in runder Summe ein:

Mill. Mark Mark auf den Kopf

in Holland 37 8,3

in England. 306 8,0

in den Vereinigten Staaten 312 6,3

in Rußland 500 6,2

in Frankreich 190 5,1

in Schweden 22 5,0

in Belgien 22 4,0

Dagegen stellte sich die Einnahme in der deutschen Steuergemeinschaft (Norddeutschland mit Elsaß-Lothringen) auf nur 50 Mill. Mt. mit weniger als 1,5 Mk. auf den Kopf der Bevölkerung. In Süddeutschland war sie rund 3 Mill. Mk. mit etwa 0,1 Mk. auf den Kopf. Und doch ist der jährliche Verbrauch in Deutschland mit 8,6 Lit. 50proz. Alkohols auf den Kopf größer als in den genannten Ländern (Rußland 8,1 L., Frankreich 6,2 L., England 5,4 L.). Schon seit Jahren wurde darum in Deutschland eine Reform der B. geplant. Im Februar 1886 brachte die Reichsregierung im Reichstag einen Gesetzentwurf ein, welcher die Einführung eines Monopols für das ganze Reich bezweckte. Nach demselben sollte die Herstellung des rohen Branntweins der privaten Thätigkeit auch ferner verbleiben, dagegen sollte die weitere Verarbeitung, Reinigung und Verkauf durch das Reich erfolgen. Es wurde darauf gerechnet, daß eine Einnahme von 669 Mill. Mk. und nach Abzug der Kosten einschließlich der Zinsen und der Tilgung der zu gewährenden Entschädigungen und Unterstützungen ein Überschuß von 303 Mill. Mk. erzielt werde. Der Entwurf wurde im Reichstag mit 181 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Das gleiche Schicksal hatte ein im Mai 1886 eingebrachter Gesetzentwurf, welcher auf eine Doppelbesteuerung abzielte, und nach welchem zunächst eine Einnahme von 123 Mill. Alk., später von 235 Mill. Mk. in Aussicht gestellt wurde. Eine Reform der B. stieß besonders deswegen auf große Schwierigkeiten, weil dieselbe auf die Lage der Landwirtschaft in Norddeutschland einen großen Einfluß ausübt und man aus ihr eine Abnahme des Branntweinverbrauchs und damit eine ungünstige Wirkung befürchtete. Das Monopol fand, auch abgesehen von der Schwierigkeit, die Entschädigung richtig zu bemessen und die in Aussicht stehenden Einnahmen zutreffend zu schätzen, eine prinzipielle Gegnerschaft.

Ein dritter Gesetzentwurf wurde dem Reichstag im J. 1887 vorgelegt. Derselbe wurde mit verschiedenen Abänderungen angenomen. Nach dem neilen Gesetz, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Juni 1887 unterliegt der im Gebiet der Branntweinsteuergemeinschaft hergestellte Branntwein vom 1. Okt. 1887 ab einer Verbrauchsabgabe u. zu diesem Zweck der steuerlichen Kontrolle.

Die Verbrauchsabgabe beträgt von einer Gesamtjahresmenge, welche 4,5 L. reinen Alkohols auf den Kopf der bei der jedesmaligen letzten Volkszählung ermittelten Bevölkerung des Gebiets der Branntweinsteuergemeinschaft gleichkommt, 0,50 Mk. für das Liter reinen Alkohole, von der darüber hinaus her-