Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

823
Weinwurm - Weiß.
Nachweis der Gallisierug nur mit Sicherheit zu führen, wenn der W unvergornen Rohrzucker oder Amylin enthält. War der zugesetzte Rohrzucker vollständig vergoren, oder war reiner Traubenzucker zugesetzt, so versagt die chemische Untersuchung. Die bayrischen Chemiker wollen W. als übermäßig gallisiert beanstanden, welcher durch diese Operation einen höhern Alkoholgehalt als 7,2 g oder einen niedrigern behalf an freien Säuren als 0,7 g in 100 ccm W. erhalten habe. Die Benutzung von unreinem Stärkezucker ist stets zu beanstanden. Die erwähnte Kommission wollte die Verwendung von reinem Zucker zur Verbesserung des Mostes auch dann nicht als Fälschung im Sinn des Nahrungsmittelgesetzes betrachten, wenn das Getränk als W. verkauft werde, vorausgesetzt, daß die unmittelbar oder nach vorherigem Ausziehen von Trestern verwendete Menge Wasser das doppelte Gewicht des zugesetzten Zuckers nickt übersteigt. Ist W. mit mehr kohlensaurem Kalk entsäuert worden, als zur Ausscheidung der Weinsäure erforderlich ist, so besitzt er abnorm hohen Kalkgehalt (von mehr als 8-12 mg in 100 ccm).
Nach einem französischen Gesetz vom 15. Aug. 1889 darf niemand unter der Bezeichnung »Wein« ein andres Produkt verenden, verkaufen oder zum Verkauf stellen als das aus der Gärung frischer Trauben gewonnene Erzeugnis. Das unter Zusatz von Zucker und Wasser gewonnene Gärungserzeugnis der Treber frischer Trauben sowie die Mischung eines solchen Erzeugnisses mit »W.« darf nicht anders als unter der Bezeichnung »gezuckerter W.« (vin de sucre) verkauft werden; das Erzeugnis der Gärung getrockneter Beeren mit Wasser, desgleichen jede Mischung eines derartigen Erzeugnisses darf nur unter der Bezeichnung »W. aus getrockneten Beeren« (Rosinenwein) versandt, verkauft oder zum Verkauf gestellt werden. Fässer oder Behälter, welche gezuckerten W. oder W. aus getrockneten Beeren enthalten, müssen die Bezeichnung tragen: »Gezuckerter W.« oder »W. ausgetrockneten Beeren«. Alle Bücher, Rechnungen, Frachtbriefe, Konnossemente müssen, je nach der Natur des Erzeugnisses, die nämlichen Bezeichnungen enthalten. Jeder Zusatz zum W., zum gezuckerten W. oder zum W. aus getrockneten Beeren, sei es während oder nach der Gärung, von einem Gärungs- oder Destillationserzeugnis aus Feigen, Johannisbrot, Mowreblumen, Reis, Gerste oder andern zuckerhaltigen Stoffen bildet eine Verfälschung von Nahrungsmitteln und fällt unter das Gesetz vom 27. März 1851.
*Weinwurm, Rudolf, Männergesangskomponist, geb. 3. April 1865 zu Scheideldorf in Niederösterreich, erhielt seine musikalische Bildung als Kapellknabe in Wien, studierte dann zeitweilig Theologie, widmete sich aber bald ausschließlich der Musik, zunächst als Dirigent des von ihm 1857 gegründeten akademischen Gesangvereins. 1864 übernahm er die Leitung der Wiener Singakademie und 1866 die des dortigen Männergesangvereins; außerdem wirkt er mit Erfolg als Gesanglehrer an der Universität und an der Lehrerbildungsanstalt zu St. Anna. Als Komponist h^t er sich durch zahlreiche gediegene Arbeiten für Männerchor einen vortrefflichen Namen gemacht.
*Weisbach, 2) Albin, Mineralog, geb. 6. Dez. 1833 zu Freiberg in Sachsen, studierte an der dortigen Bergakademie und an den Universitäten Leipzig, Berlin, Göttingen und Heidelberg, wo er 1857 promovierte. Von 1857 ab war er neben gleichseitiger Verwaltung der Assistentenstelle bei Breithaupt Lehrer der Mineralogie an der Bergschule zu Freiberg, habilitierte sich 1860 für Physik an der dortigen Bergakademie und wurde 1863 Professor der Physik, 1866 Professor der Mineralogie und 1876 königlich sächsischer Bergrat. Außer zahlreichen Abhandlungen publizierte er: »Über die Monstrositäten tesseraler Mineralien« (Freiberg 1858); »Tabellen zur Bestimmung der Mineralien mittels äußerer Kennzeichen« (3. Aufl., Leipz. 1886); »Synopsis mineralogica« (2. Aufl., Freiberg 1884); »Characteres mineralogici« (das. 1880).
*Weiß, 3) Hermann, Maler und Kunstschriftsteller, geb. 22. April 1822 zu Hamburg, bereitete sich nach dem Besuch der Gewerbeschule zum Maschinenbaufach vor, widmete sich dann aber der Malerei, arbeitete vier Jahre im Atelier des Kupferstechers und Porträtmalers Joh. Samuel Otto (gest. 1878) und begab sich dann nach Düsseldorf, wo er sich der Schule Schadows anschloß. Aber schon bald nach 1850 kehrte er nach Berlin zurück, verwertete die Resultate einer längern Kunstreise durch Süddeutschland, Österreich und Frankreich im »Deutschen Kunstblatt« und begann auf Kuglers Rat 1855 ein Hand buch der Kostümkunde. Geschichte der Tracht und des Geräts«, das, 1872 beendet, seinen Namen in weitern Kreisen bekannt machte (2. Aufl., Stuttg. 1881-83, 2 Bde.). 1854-84 war er Professor an der Akademie in Berlin; 1879 wurde er zum Direktor der Sammlungen des Zeughauses, 1883 zum Geheimen Regierungsrat ernannt.
*4) Jean Jacques, franz. Journalist, geb. 19.Nov.
1827 zu Bayonne, wo sein Vater in einem Schweizerregiment diente, besuchte in Paris das Collège Louis le Grand und die Normalschule, ward darauf Lehrer der Geschichte am Lyceum in La Rochelle und 1851 Professor der französischen Litteratur an der Fakultät in Aix. Seit 1858 Geschichtsprofessor in Dijon, schied er 1860 aus dem Staatsdienst und trat in die Redaktion des »Journal des Débats« ein, gründete aber 1867 mit Herve das gemäßigt liberale »Journal de Paris«. Ollivier ernannte ihn im Januar 1870 zum Mitglied des Staatsrats und zum Generalsekretär im Ministerium der schönen Künste. Durch den Sturz des Kaiserreichs seiner amtlichen Stellungen beraubt, ward er 1873 von der Nationalversammlung wieder zum Staatsrat erwählt, aber 1879 abgesetzt, weil er die Republik im »Paris-Journal« bekämpft hatte. Er griff seitdem dieselbe noch heftiger im »Gaulois« an, dessen Chefredaktion er übernahm. Um so größeres Aufsehen erregte es, als Gambetta ihn Ende 1881 zum politischen Direktor im Auswärtigen Amt ernannte. Doch mußte er schon Ende Januar 18us mit dem Sturz Gambettas zurücktreten. Seit 1887 ist W. Archivar der Bibliothek im Schlosse zu Fontainebleau. Aus seinen zahlreichen Abhandlungen für Zeitschriften veröffentlichte er eine Auswahl: »Essais sur l'histoire de la litterature française« (1865) und »Le théâtre et les mœurs« (1889); die Vorrede des letztern enthält einen scharfsinnigen Vergleich zwischen den durch die politischen Ereignisse von 1830 und 1852 in Frankreich erzeugten Geistesrichtungen. Mit seinen zuerst im »Journal des Débats« erschienenen Reiseskizzen »Aus bords du Rhin« (1885), die sich durch treue Beobachtung und willige Anerkennung fremden Verdienstes auszeichnen, erregte er bei manchen Chauvinisten Anstoß
*5) Max, Schachspieler, geb. 21. Juli 1857 zu Szered a. d. Waag in Ungarn, lebte seit früher Kindheit in Wien, studierte Mathematik und Physik an der technischen Hochschule daselbst, verzichtete aber nach Ablegung der ersten Staatsprüfung auf die Weiterver-^[folgende Seite]