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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Italien

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Italien (Handel und Verkehr, Finanzen).

der 1883 gegründeten National-Unfallversicherungskasse oder bei autorisierten Privatversicherungsgesellschaften erfolgen. Von der Versicherungspflicht sind diejenigen Fabriken oder Verbände befreit, welche den Bestand einer eignen zweckentsprechenden Kasse nachweisen. An die Spitze des Gesetzes wird die Verpflichtung der gewerblichen Unternehmer zur Einführung aller durch die Wissenschaft und Erfahrung vorgeschriebenen Schutzmaßregeln gestellt.

[Handel und Verkehr.] Der Wert des auswärtigen Warenhandels Italiens bezifferte sich im J. 1889 in der Einfuhr auf 1391 Mill., in der Ausfuhr auf 950½ Mill. Lire, so daß sich ein Überschuß zu gunsten der Einfuhr mit 440½ Mill. Lire ergab. Im J. 1888 belief sich diese Differenz auf 282⅔ Mill. Lire, da die Einfuhr 1174⅔ Mill., die Ausfuhr 892 Mill. Lire betrug. Dieses Vorwiegen der Einfuhr über die Ausfuhr erreichte in den letzten 20 Jahren die ansehnliche Durchschnittssumme von rund 200 Mill. Lire pro Jahr. Der Wert der einzelnen Warengattungen war 1889 folgender:

Einfuhr Ausfuhr

Mill. Lire Mill. Lire

Spirituosen, Getränke, Öle 34,2 128,5

Kolonialwaren, Droguen, Tabak. 83,7 6,7

Chemikalien 39,7 45,6

Farbstoffe 23,2 9,5

Baumwolle 172,2 27,8

Wolle, Pferdehaar 93,5 10,0

Seide 113,8 353,2

Holz und Stroh 43,8 7,5

Papier und Bücher 11,6 15,3

Häute und Felle 42,6 22,9

Mineralien, Metalle 194,8 26,5

Steine, Erden, Glas 135,2 50,9

Getreide, Mehl 244,2 74,6

Tiere und tierische Produkte 114,6 92,8

Verschiedene Gegenstände 19,3 7,6

Von diesen Waren entfallen in der Einfuhr in Prozenten auf Ackerbau 36,2, auf Viehzucht 19,2, Fischerei 2,8, Wald 4,5, Bergbau 19,5, Industrie 17,8 Proz.; in der Ausfuhr auf Ackerbau 31,8, Viehzucht 52,7, Bergbau 6,7, Industrie 8,8 Proz. Außerdem wurden an Edelmetallen 49,6 Mill. ein- und 55 Mill. Lire ausgeführt. An der Einfuhr waren hauptsächlich beteiligt (einschließlich Edelmetalle) Großbritannien (313,7 Mill. Lire), Frankreich (206,6 Mill.), Österreich-Ungarn (165,3 Mill.), Deutschland (156,5 Mill.), Rußland (153,6 Mill.), die Schweiz (65,6 Mill.), Belgien (46,9 Mill.), das übrige Europa mit 88,4 Mill., die Vereinigten Staaten und Kanada mit 75,4 Mill. Lire; an der Ausfuhr die Schweiz (237,3 Mill. Lire), Frankreich (199,4 Mill.), Großbritannien (115,3 Mill.), Österreich-Ungarn (95,5 Mill.), Deutschland (95,2 Mill.), das übrige Europa mit 49,2 Mill., die Vereinigten Staaten und Kanada mit 75,6 Mill. Lire. Der Wert des Transithandels betrug 1888: 53,1 und 1889: 55,1 Mill. Lire.

Die Grundlage der neuen Handelspolitik Italiens ist bekanntlich der schutzzöllnerische allgemeine Zolltarif vom 14. Juli 1887, gültig vom 15. März 1888. Eine weitere Verschärfung hat der Zolltarif seither noch im Laufe des Jahres 1888 in den Positionen Zucker, Cerealien und Reis erfahren. Von den Handelsverträgen sind die wichtigsten die mit Österreich-Ungarn 7. Dez. 1887 und mit der Schweiz 23. Jan. 1889 abgeschlossenen Tarifverträge. Namentlich zeigt sich in dem erstern Vertrag noch ein hohes Maß von Entgegenkommen. Derselbe läuft im Falle der Kündigung, welche im J. 1891 erfolgen muß, Ende 1892 ab. Es ist anzunehmen, daß bei der allgemeinen Neugestaltung der handelspolitischen Verhältnisse I. in dem bisherigen System der Regelung seiner auswärtigen Handelsbeziehungen keine wesentliche Änderung vornehmen werde. Der mit Frankreich seit März 1888 bestehende Zollkrieg ist dadurch abgeschlossen oder wenigstens gemildert worden, daß durch Gesetz vom 25. Dez. 1889 die für Waren französischer Herkunft eingeführten Differentialzölle vom 1. Jan. 1890 außer Wirksamkeit gesetzt worden sind, so daß von da an für französische Provenienzen wieder die Zollsätze des italienischen Generalzolltarifs zur Anwendung kamen. Von den ermäßigten Vertragszöllen allerdings blieb die französische Einfuhr nach I. nach wie vor ausgeschlossen, was auch weiterhin durch die Forderung von Ursprungscertifikaten bei der Einfuhr aller Waren, für welche auf Grund bestehender Verträge ermäßigte Zölle in Anspruch genommen werden, kontrolliert wird. Die Seeschiffahrt in den italienischen Häfen zu Handelszwecken ergab im Ein- und Ausgang im J. 1889 eine Bewegung von 232,549 Schiffen von 41,670,976 Ton., und zwar 172,481 Segelschiffe von 6,966,074 T. u. 60,068 Dampfschiffe von 34,704,902 T. Gegen das Jahr 1888 (222,160 Schiffe von 40,133,567 T.) stellte sich eine Zunahme von 10,389 Schiffen und 1,537,409 T. heraus. Der Anteil der verschiedenen Flaggen an der italienischen Schiffahrtsbewegung ist aus folgendem zu ersehen:

Schiffe Tonnengehalt

Italien 213487 26546233

Großbritannien 9465 10206482

Österreich-Ungarn 3006 1180447

Deutschland 896 975100

Frankreich 1476 827404

Griechenland 1969 563237

Nordamerika 23 18882

Der durch die Seeschiffahrt vermittelte Warenverkehr belief sich im J. 1889 auf 14,536,101 T. gegen 13,386,907 T. im Vorjahr. Auf den Ausgang kommen 5,407,327 T. (gegen 4,954,865 T.), auf den Eingang 9,428,774 T. (gegen 8,432,042 T. im Vorjahr). An diesem Warenverkehr war die italienische Flagge im Eingang mit 3,707,337, im Ausgang mit 3,354,163 T., fremde Flaggen im Eingang mit 5,721,437 T., im Ausgang mit 2,053,164 T. beteiligt. Diese Ergebnisse bekunden einen allgemeinen Aufschwung des Seehandels; die Ausfuhrzahlen speziell sind die höchsten, welche seit 1881 verzeichnet wurden.

Das italienische Eisenbahnnetz hat im J. 1889 eine Erweiterung um 454 km erfahren und hatte somit 31. Dez. 1889 eine Gesamtlänge von 13,063 km. Die Bruttoeinnahmen des Gesamtnetzes beliefen sich im Betriebsjahr 1889/90 auf 248,9 Mill. Lire, d. h. um 5, bez. 9 Mill. Lire mehr als in den beiden Vorjahren. Für die Förderung des Personenverkehrs ist unter anderm die Einstellung eines täglichen Blitzzugs von Mailand nach Rom (im Anschluß an die Gotthardbahn) und zurück von Belang. Für das Eisenbahntarifwesen ist ein besonderer Tarifrat beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten gebildet worden. Nach einem von der Regierung in der Kammer eingebrachten Gesetzentwurf soll das Telephonwesen monopolisiert und zur Ablösung der bestehenden Unternehmungen, deren Konzession nach 6 Monaten erlischt, sowie zur Erweiterung der Telephonanlagen der Regierung ein Kredit von 8 Mill. Lire eingeräumt werden. Auch sonst hat die unter der gegenwärtigen Regierung erfolgte Schaffung eines besondern Post- und Telegraphenministeriums Neuerungen in der Organisation des Post- und Telegraphenwesens gebracht, insbesondere Tarifänderungen im internen Dienste, Einführung eines sehr zweckmäßigen Post-^[folgende Seite]