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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Kulturgeschichtliche Litteratur

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Kulturgeschichtliche Litteratur (griechisches und römisches Altertum).

(Budap. 1886), und so wären noch manche andre Arbeiten ähnlicher Art zu erwähnen, wenn es hier darauf abgesehen sein könnte, diese Litteratur vollständig zu verzeichnen. Auch an Privatarbeiten dieser Art fehlt es nicht; wir nennen nur einige der bedeutendern, die zugleich (wie auch schon mehrere der oben aufgezählten) dazu fortschreiten, an die Beschreibung der Funde Folgerungen und Darstellungen anzuknüpfen. Dahin gehören für die vielleicht älteste Kulturstufe Nordeuropas die kleine, aber inhaltreiche Schrift von J. ^[Johan Japetus] Steenstrup über die »Kjökken-möddinger« (deutsch, Kopenh. 1886), d. h. die in Jütland gefundenen Küchenabfälle von Menschen, die in einer Zeit gelebt zu haben scheinen, als Dänemark noch mit Kiefern-, nicht, wie jetzt, mit Buchenwaldungen bedeckt war, das Bilderwerk A. P. Madsens über die Grabhügel des dänischen Steinalters (»Gravhöie og gravfund fra steenalderen i Danmark«, Kopenh. 1886); für die Eisenzeit die wichtige Schrift von J. ^[Johanna] Mestorf, »Urnenfriedhöfe in Schleswig-Holstein« (Hamb. 1886), welche die Verfasserin sämtlich dieser Periode zuweist; speziell für die La Tène-Periode die ausgezeichnete Arbeit von V. Groß, »La Tène, un oppidum helvète« (Par. 1886), während M. Much allgemeiner über die »Kupferzeit in Europa und ihr Verhältnis zur Kultur der Indogermanen« (Wien 1886) und R. Behla über »Die vorgeschichtlichen Rundwälle im östlichen Deutschland« (Berl. 1888) handelt, die aus sehr verschiedener Zeit stammen und sowohl Slawen als Germanen angehören. Wir nennen, zahlreiches andre übergehend, nur noch einige zusammenfassende Werke dieses Bereichs: O. Montelius, »Die Kultur Schwedens in vorchristlicher Zeit« (deutsch von C. Appel, Berl. 1885), E. Cartailhac, »La France préhistorique d'après les sépultures et les monuments« (Par. 1889), und J. ^[Joseph] Anderson, »Scotland in pagan times. The bronze and stone-ages« (Edinb. 1886). Worsaaes letztes Werk über die Vorgeschichte des Nordens wurde von Simpson ins Englische übersetzt (1886).

Mit den Mitteln der Sprachforschung ist am erfolgreichsten K. Müllenhoff in die dunkle Vorzeit Mitteleuropas eingedrungen: der zweite Band seiner »Deutschen Altertumskunde« (Berl. 1887) betrifft zwar auch schon die römische Periode, besonders wertvoll sind indes seine Untersuchungen über das Verhältnis der Germanen zu ihren Nachbarvölkern: Kelten, Slawen etc., die wesentlich auf linguistischem Wege geführt sind. Damit verglichen ist, was H. d'Arbois de Jubainville, »Les premiers habitants de l'Europe« (2. Aufl., Par. 1889), über die rätselhaften Völker der europäischen Urgeschichte, Iberer, Skythen, Thraker, Illyrier, Sikuler, Ligurier, Pelasger, Etrusker festzustellen versucht hat, durchaus unsicher und problematisch; insbesondere die Art, wie Sagen und Mythen hier verwertet werden, ist höchst bedenklich. Auch auf dem Gebiet der germanischen Götterlehre ist Müllenhoffs Arbeit »Über die Echtheit der germanischen Mythen« im fünften Bande der eben erwähnten Altertumskunde mit ihren gegen die Aufstellungen von S. Bugge gerichteten Ausführungen von hervorragender Bedeutung; auch V. Rydbergs gründliche und interessante Untersuchungen über den innern Zusammenhang der ältesten germanischen Mythen (»Undersökningar i germanisk mythologi«, Stockh. 1884 ff., engl. von Anderson, Lond. 1889), ferner W. Müllers »Mythologie der deutschen Heldensage« (Heilbr. 1886), endlich eine scharfsinnige, freilich nicht immer zu gesicherten Ergebnissen gelangende englische Arbeit über die älteste keltische Götterlehre von J. ^[John] Rhys, »Lectures on the origin and growth of religion as illustrated by Celtic heathendom« (Lond. 1888), verdienen erwähnt zu werden.

Die ältesten germanischen Inschriften sind mit ungemeinem Fleiß zusammengestellt und scharfsinnig erläutert durch R. Henning, »Die deutschen Runendenkmäler« (Straßb. 1889); daß die Ergebnisse seiner Untersuchungen nicht immer als ganz gesichert anzusehen sind, war bei der Beschaffenheit dieser Denkmäler vorherzusehen und kaum zu vermeiden.

Griechisches und römisches Altertum.

Zu einer Gesamtdarstellung der Altertumskunde der klassischen Völker hat sich unter Leitung von Iwan Müller eine Anzahl namhafter Gelehrter verbunden: und das aus dieser nach einem gemeinsamen Plane fortschreitenden Arbeit hervorgegangene »Handbuch der klassischen Altertumswissenschaft in systematischer Darstellung« (Nördl. 1886 ff.) ist von hoher Bedeutung. Für die hier maßgebenden Gesichtspunkte kommen von den bis jetzt erschienenen Teilen in Betracht: im ersten Bande die Darstellung des römischen und griechischen Buchwesens von F. Blaß, im vierten Bande die griechischen Staats-, Kriegs- und Privataltertümer von G. Busolt, A. Bauer, I. ^[Iwan] Müller, die römischen Staats- und Kriegsaltertümer von H. Schiller und die römischen Privataltertümer von M. Voigt, im fünften Bande die Geschichte der antiken Naturwissenschaften von S. Günther, die griechischen Sakralaltertümer von G. Stengel und die Darstellung des griechischen Bühnenwesens von G. Öhmichen. Neben diesem für beide klassische Völker gemeinsamen Werke sind dann zwei andre große Unternehmungen je für eins derselben zu erwähnen: K. Fr. Hermanns altberühmtes »Lehrbuch der griechischen Antiquitäten«, das unter Leitung von H. Blümner und W. Dittenberger neu bearbeitet wird, und das große »Handbuch der römischen Altertümer« von J. ^[Joachim] Marquardt und Th. Mommsen. Von dem erstern Werke fallen drei Abteilungen in unsre Berichtsperiode: die Bearbeitung des Theaterwesens (Bühnenaltertümer) von A. Müller und die des Kriegswesens von H. Droysen (Freiburg 1888) sowie die Neubearbeitung der Staatsaltertümer von F. Thumser (das. 1889); von letzterm heben wir neben der von A. Mau besorgten Neubearbeitung des das Privatleben der Römer behandelnden Bandes (Leipz. 1886) vor allem den dritten und Schlußband des epochemachenden »Römischen Staatsrechts« von Th. Mommsen (Leipz. 1887 ff.) hervor. Eine Reihe kürzerer Kompendien der klassischen Altertumskunde, von denen wir A. Bouché-Leclercq, »Manuel des institutions romaines« (Par. 1886), F. G. Hubert, »Römische Staatsaltertümer« (Berl. 1886), M. Zöller, »Römische Staats- und Rechtsaltertümer« (Bresl. 1885), und dessen, »Griechische und römische Privataltertümer« (das. 1887) erwähnen, beruhen wesentlich auf den genannten größern Werken; dagegen haben einen selbständigen Wert G. Gilberts »Handbuch der griechischen Staatsaltertümer« (Leipz. 1881-85, 2 Bde.) sowie E. Herzogs »Geschichte und System der römischen Staatsverfassung« (das. 1884-87, 2 Bde.) und A. Nissens »Beiträge zum römischen Staatsrecht« (Straßb. 1885), die mehrfach den Aufstellungen Mommsens entgegentreten.

Von den zahlreichen Monographien über einzelne Gebiete der Altertumskunde können hier nur einige wenige der wichtigern und allgemeiner zugänglichen genannt werden. Dahin gehören auf dem Gebiet der Mythologie ein Versuch von O. Gruppe: »Die griechischen Kulte und Mythen in ihren Beziehungen zu den