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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Römisches Reich; Roon

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Römisches Reich - Roon.

Planes fortgeschritten. Die projektierten Bauten, von denen für den Staat ein Justizpalast, eine Poliklinik, eine Akademie, ein Militärlazarett und eine Kaserne, für die Stadt zwei Brücken, die Tiberkais, die Fortsetzung der Via Nazionale durch den Corso Vittorio Emanuele, der Umbau des Ghetto, die Kanalisation und die Anlage von Markthallen bestimmt sind, waren etwa zur Hälfte schon vollendet, als finanzielle Schwierigkeiten der weitern Ausführung hindernd in den Weg traten. Die finanziellen Verhältnisse Roms, welche seit der Erhebung der letztern zur Hauptstadt infolge der plötzlich veränderten und gesteigerten Bedürfnisse, aber auch infolge mangelnder Sparsamkeit im städtischen Haushalt keine geordneten waren, sind nämlich in immer größere Verwirrung und schließlich an einen ernsten Wendepunkt geraten. Schon im J. 1881 war ein Gesetz zu dem Zweck, den städtischen Finanzen zu Hilfe zu kommen, erlassen worden. Die für den Umbau und die Erweiterung der Stadt bestimmte Anleihe von 150 Mill. Lire wurde vom Staat unter der Voraussetzung garantiert, daß die Stadt durch Erhöhung ihrer Einnahmen sich in die Lage setze, allen Verbindlichkeiten zu genügen. Auch verpflichtete sich der Staat zu einem Zuschuß von 2½ Mill. Lire auf 20 Jahre. Die Stadtvertretung wollte aber von Steuererhöhungen nichts wissen, während sich die Ausgaben fortwährend steigerten. Die 150 Mill. wurden bei der herrschenden Mißwirtschaft und den in die Höhe getriebenen Grundpreisen, welche die Kosten der Expropriationen ins Ungemessene steigerten, bald vollständig verausgabt, ohne daß die projektierten Bauten vollendet worden wären. Das bereits seit Jahren im städtischen Haushalt vorhandene Defizit mußte endlich eingestanden werden und zwar für das Jahr 1889/90 mit 6,9 Mill. Lire. Außerdem ergab sich, daß 30 Mill. fehlen, um die notwendigsten Bauarbeiten zu erledigen. Angesichts dieser Sachlage sah sich die Regierung genötigt, die Aufbesserung der Finanzen Roms in die Hand zu nehmen. Durch das Gesetz vom 20. Juli 1890 wurde vor allem die Stadt von der Verpflichtung, aus eignen Mitteln zur Tiberregulierung beizutragen, welche nunmehr dem Staat ganz übertragen wird, entlastet; ferner übernimmt der Staat die Fortsetzung verschiedener andrer öffentlicher Bauten, so des Justizpalastes, der Poliklinik, mehrerer Straßen, Brücken etc. Eine weitere Konzession ist die, daß die Stadt von den gesetzlichen Verpflichtungen zu öffentlicher Wohlthätigkeit entbunden wurde, welche der Staat nunmehr aus den in seine Verwaltung übernommenen römischen opere pie bestreitet. Die Regierung übernimmt weiter die Verwaltung der römischen Verzehrungssteuer und garantiert der Stadt hieraus einen jährlichen Reinertrag von 14 Mill. Lire. Der jährliche Zuschuß von 2½ Mill. Lire wird auf 60 Jahre ausgedehnt. Die für die dringendsten öffentlichen Bauten benötigten Summen zahlt die Regierung voraus und hält sich dafür an den von der Stadt aufzubringenden Annuitäten schadlos. Durch Ersparungen und Erhöhung einzelner Steuerkategorien endlich soll das Defizit im städtischen Haushalt in Zukunft beseitigt werden. Da die Gemeindevertretung von R. gegen den von der Regierung im Parlament eingebrachten Gesetzentwurf Widerspruch erhoben und ihre Demission gegeben hatte, wurde dieselbe von der Regierung aufgelöst und ein Regierungskommissar an die Spitze der städtischen Verwaltung gestellt. Das Jahr 1889 war auch außer den städtischen finanziellen Verwickelungen für R. in wirtschaftlicher Beziehung ein sehr ungünstiges. Die Kreditverhältnisse gestalteten sich immer schwieriger, Zahlungseinstellungen und Fallimente nahmen in bedenklicher Weise zu, die Lage des Geldmarktes wurde stets prekärer. Den Hauptanteil an diesen Zuständen trug die Überspekulation in Neubauten und Baugründen, weshalb auch namentlich die Kreise der Bauunternehmer von Fallimenten betroffen wurden. Viele angefangene Häuserbauten blieben infolgedessen unvollendet stehen, zahlreiche Arbeiter wurden entlassen und mußten in ihre Heimat zurückkehren. Trotz der Ungunst der Finanzlage der Stadt werden übrigens neue Pläne für große öffentliche Anlagen ernstlich erwogen. Ein Projekt geht dahin, R. zu einem Seehafen zu machen und einen Hafen nahe bei der Basilika San Paolo fuori le mura (an der Via Ostiense) anzulegen, welcher durch einen geradlinigen, ca. 20 km langen, 10 m tiefen, 40-80 m breiten Kanal mit dem Meere bei Castel Fusano verbunden werden soll. Ein mit den städtischen Neubauten in Verbindung stehender Plan ist die Freilegung des herrlichen Palazzo Farnese, von dem bisher nur die Vorderfassade einem Platze zugewendet ist. Für den Entwurf zum Neubau eines Parlaments ist vorläufig eine Konkurrenz ausgeschrieben worden. Dagegen kommt die angeregte Herstellung einer bequemen und übersichtlichen Verbindung der hauptsächlichsten historischen Denkmäler Roms zu einer öffentlichen Passeggiata archeologica aus den besprochenen finanziellen Rücksichten in nächster Zeit nicht zur Ausführung. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens ist der bereits im Juli 1888 eröffneten Eisenbahnlinie R.-Solmona, wodurch die Bevölkerung der Abruzzen eine bequeme Verbindung mit der Hauptstadt erhalten hat, dann der in Bau genommenen Lokalbahnen von R. nach Laurento, wo ein Seebade-Etablissement errichtet werden soll, und von R. nach Segni Erwähnung zu thun.

Von dem als Campagna bezeichneten, um die Hauptstadt herum sich ausdehnenden, ca. 200,000 Hektar umfassenden Gebiet (Agro Romano) sind zur Zeit nur 7530 Hektar im nächsten Umkreis von R. eigentlich kultiviert, vorzugsweise mit Wein. Im übrigen herrscht fast ausschließlich Weidewirtschaft vor; nur etwa 1/10 der Fläche wird unter den Pflug genommen und zwar infolge der Konkurrenz des billigen überseeischen Getreides, der Entvölkerung und der hygienischen Übelstände der Campagna von Jahr zu Jahr weniger. Im J. 1887 zählte man in der römischen Campagna 19,355 Rinder und Büffel, 211,924 Schafe, 7500 Pferde, 2600 Esel und Maultiere und 12,600 Ziegen. In der Frage der Kultivierung der Campagna ist bisher nicht viel geschehen. Nachdem schon vor 20 Jahren durch königliches Dekret eine Kommission zum Studium der Frage eingesetzt worden war, kam endlich 1883 ein Gesetz zu stande, welches die Errichtung größerer Wirtschaftsbetriebe, die Viehhaltung und Wiesenkultur, Wege- und Grabenanlagen, Zuleitung von Trinkwasser etc. zum Gegenstand hatte. Für diese Bonifizierung, welche nur für den Umkreis der Stadt bis zu 10 km vorgeschrieben ist, wurden nur 1½ Mill. Lire ausgeworfen. Auch steht gegenüber dem Widerstand der Grundbesitzer nur das unerwünschte Mittel der Expropriation zu Gebote. Vgl. Sombart, Die römische Campagna (Schmollers »Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen«, Bd. 8, Heft 3, Leipz. 1888).

Römisches Reich. Über die Bevölkerung des römischen Reiches vgl. Bevölkerungsgeschichte.

Roon, Albrecht Theodor Emil, Graf von, preuß. Kriegsminister. »Denkwürdigkeiten« von R. erschienen 1890 in der »Deutschen Revue«.