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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Blutaberglaube (im Altertum bis zur Gegenwart)

Vordergrunde stand, wenn einer ähnlichen Idee die Nekromantie oder Totenbeschwörung, die Belebung der Schatten durch vergossenes Blut, zu Grunde lag, so mußte der wohl allen niedrigerstehenden Völkern gemeinsame Gebrauch, durch Opferung von Menschen oder stellvertretenden Tieren den Zorn guter und böser Gottheiten zu versöhnen, einem ungeheuern Kreise abergläubischer Gebräuche seinen Ursprung geben. Denn wir sehen in dem betreffenden Zeremoniell immer das Blut des Opfers die Hauptrolle spielen; nur in seltenen Fällen wurden die Opfer erdrosselt oder unmittelbar dem Feuer übergeben, denn bei der Entsühnung kam es auf das den Altar benetzende Blut an, in vielen Fällen wurden die Opfernden selbst mit dem Blute bespritzt, ja bei den alten Taurobolien und Mithras-Opfern betraten die zu Entsühnenden eine Erdgrube, über welcher das Opfertier sein Blut hergeben mußte.

Einem natürlichen Gedankengang mußte dabei fast unausweichlich der Schluß entspringen, daß zu solchen Entsühnungen vor allem das Blut unschuldiger Wesen, von Kindern, Jünglingen und Jungfrauen, nicht das mannigfach befleckte Blut älterer Individuen tauglich sein müßte, und dieser Anschauung entsprach nicht nur der Gebrauch der Kinder- oder Erstlingsopfer, die Sage vom Opfer Abrahams, der Iphigenie und von den Kindertributen, welche die Athener nach Kreta zu liefern hatten, sondern auch die zahlreichen abergläubischen Verwendungen vom Blut unschuldiger Kinder und Jungfrauen zur Heilung hartnäckiger Krankheiten, wie namentlich des Aussatzes. Schon alte jüdische Bibelerklärer erläutern die Nachricht von dein Auszug der Juden aus Ägypten damit, daß der Pharao aussätzig gewesen und jeden Abend und Morgen das Blut von 150 israelitischen Kindern gefordert habe, um darin zu baden. Auch Plinius (XXVI, 1,5) kannte diese Sage, obwohl er die dem Volke unheilvolle Krankheit des Pharao als Elefantiasis bezeichnet. Moses von Chorene und Cedrcnus berichten dieselbe Sage von Konstantin d. Gr., der aber bei dem Jammern der Mütter auf das Blutbad verzichtet und nun durch die Gnade Gottes gesund wird; in der in vielen Formen umlaufenden Sage von den beiden Freunden (Amicus und Amelius) tötet der eine seine fünf Kinder, um mit deren Blute den andern von der Miselsucht (Aussatz) zu befreien; in der Geschichte der Hirlanda soll König Richard von England nicht nur das Blut eines neugebornen Kindes äußerlich anwenden, sondern auch dessen Herz roh verzehren, um den Aussatz zu vertreiben. In der Dichtung des Hartmann von der Aue vom »armen Heinrich« und der altfranzösischen Gralssage wird das Blut einer reinen Jungfrau zur Heilung des Aussatzes verlangt. Hierher gehören auch die Bäder in frischem Tierblut und das Einhüllen kranker Glieder und ganzer Körper in die Häute frisch geschlachteter Tiere. Das Jungfrauenblut, und zwar nicht bloß das durch Verwundung erlangte, sondern auch das Menstrualblut, spielt in der Volksmedizin eine große Rolle. Im Altertum galt es für giftig, und die Naturvölker haben großen Abscheu davor, aber im Mittelalter galt es als Hauptmittel zur Vertreibung von Hautunreinigkeiten (Flechten, Krätze, Muttermälern, Pestdrüsen, Leberflecken und Warzen) sowie als Liebesmittel, wobei es aber innerlich beigebracht werden mußte.

Auch die Epilepsie, welche man im Altertum als eine von Dämonen erregte Krankheit (Besessenheit) betrachtete, glaubte man nur durch den Genuß

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warmen Menschenblutes heilen zu können, und Plinius erzählt (XXVIII, 1, 2) daß Fallsüchtige das Blut zum Tode verwundeter Fechter aus der Wunde wie aus einem lebendigen Becher tranken, um den Lebensodem des Opfers der Arena mit einzusaugen, und solange es bei uns öffentliche Hinrichtungen auf dem Schafott gab, wiederholten sich die Szenen, daß Angehörige solcher Kranken hinzustürzten, um das warme Menschenblut aufzufangen. Mannhardt berichtete noch aus den letzten 30 Jahren von Fällen, in denen bei den Kassuben das Blut vermeintlicher Hexen zur Heilung der von ihnen erzeugten Krankheiten angewandt wurde, und aus den polnischen Distrikten Westpreußens kamen vor 20 Jahren noch Fälle zur gerichtlichen Verhandlung, in denen das halb verfaulte »Blut« der sogen. Vampyre (s. d., Bd. 16), d. h. ausgegrabener und heimlich enthaupteter Leichen, von den Familienangehörigen genossen wurde. Dieser Aberglaube leitet zu demjenigen der Benutzung von Leichenteilen, namentlich der Totenhand über, die im Volke als das letzte Mittel zur Beseitigung von Feuermälern, bösartigen Geschwüren, Krebsleiden und Flechten galten, welche man damit bestrich, damit sie ebenso dahinschwinden sollen, wie nachher in der Erde die Totenhand verwest.

Gehört dieser Wahn aber mehr in das Kapitel von der Sympathie und zu dem von Paracelsus und van Helmont gepriesenen Wunderglauben an die Kraft der Mumie, so schließen sich die noch in unsern Tagen fort und fort erfolgenden Morde schwangerer Frauen an den schrecklichen Wahn von der Wunderkraft des unschuldigen Blutes ungeborner Kinder. Diebe und Mörder glauben sich unsichtbar machen zu können oder das Fliegen zu lernen, schußfest zu werden und niemals ergriffen werden zu können, wenn sie das Blut angeborner Kinder, die aber männlichen Geschlechts sein müssen, genossen und deren noch warme, zuckende Herzen verzehrt haben. Es ist, als wollten sie sich damit einem bösen Dämon weihen, der diese Doppelmorde von ihnen verlangt, damit er sie nachher beschütze. Manche begnügen sich auch mit Blut und Fleisch ungetaufter Kinder oder kleiner Mädchen, wie ein 1888 in Oldenburg abgeurteilter Verbrecher. Aus den Fingern oder dem Fette der ungebornen Kinder glauben sie außerdem die sogen. Diebslichter verfertigen zu können, welche nur mit Milch löschbar sein, die Leute, während sie beraubt werden, in tiefem Schlaf erhalten und den Dieb unsichtbar machen sollten. Noch 1865 wurde in Elbing ein Verbrecher abgeurteilt, der zu diesem Zweck einem Mädchen ein handgroßes Stück Fleisch aus dem Leibe geschnitten, dasselbe zur Verfertigung eines solchen Lichtes ausgebraten und die »Grieben« nach seinem Geständnis verzehrt hatte. Die noch in unsern Tagen vorkommenden, oft unbegreiflich erscheinenden Massenmorde von weiblichen Personen und Kindern in bestimmten Gegenden scheinen meist durch einen derartigen Aberglauben veranlaßt worden zu sein.

Zu einer andern und doch im Sinne verwandten Klasse von Aberglauben gehört die Beschuldigung des rituellen Mordes kleiner Kinder, um deren Blut für religiöse Opfer bei verschiedenen Religionsgesellschaften zu verwenden. Diese Beschuldigung wurde zu oft wiederholten Malen im römischen Reiche gegen die Christen erhoben und führte dann bei dem das Volk furchtbar aufreizenden Charakter einer solchen Anklage zu blutigen Christenverfolgungen. Justinus Martyr, Tertullian und andre Kirchenväter versuchten vergeblich, ihre Ge- ^[folgende Seite]