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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Erbschaftssteuer

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Erblichkeit - Erbschaftssteuer

tischem Gerüste den typischen Bau eines ruhenden Zellkerns (s. Zelle). Allein diese Verschiedenheit ist nur eine scheinbare; es besteht nicht ein prinzipieller Gegensatz zwischen den beiden Kernen, sondern sie befinden sich nur in einem verschiedenen Zustand. Der Spermakern ist gewissermaßen ein kondensierter Kern; er besteht lediglich aus den zu einem dichten Klumpen zusammengeballten Chromosomen (s. Zelle), offenbar zu dem Zweck, dem Spermatozoon ein möglichst kleines Volumen zu verleihen. Sehr bald schon, nachdem der Spermakern in das Eiprotoplasma gelangt ist, schwillt er, während er sich langsam gegen den Eikern hinbewegt, zu der Größe des letztern an (a, Fig. 2), und seine chromatische Substanz geht in den gleichen gerüstformigen Zustand über, so daß sich die beiden Kerne, wenn in an nicht ihre Entwickelung im lebenden Zustand verfolgt hat, durch aus nicht mehr unterscheiden lassen.

^[Fig. 3. Chromosomen.]

^[Fig. 4. Durchschnürung der Chromosomen.]

^[Fig. 5. Primäre Furchungszellen.]

In manchen Fällen verschmelzen nun Ei- und Spermakern miteinander, in andern dagegen, und dies sind die lehrreichern, vereinigen sie sich nicht. Vielmehr bleibt das Ei bis zur Teilung zweikernig, und Ei- und Spermakern machen, wenn nun die Vorbereitungen zur Teilung beginnen, jeder für sich jene Metamorphosen durch, welche als karyokinetische Vorgänge sich bei jeder Zellteilung abspielen (s. Zelle). Das chromatische Gerüst sowohl des männlichen als des weiblichen Kernes zieht sich in eine Anzahl stäbchen- oder fadenförmiger Chromosomen zusammen (Fig. 3), die in beiden Kernen in der gleichen Zahl zum Vorschein kommen; und wie vorher die ganzen Kerne, so sind jetzt diese männlichen und weiblichen Ehromosomen in Größe, Form und Struktur vollkommen identisch. (Die verschiedene Zeichnung derselben in Fig. 3-5 soll nichts andres ausdrücken als die verschiedene Abkunft: die schwarzen Stücke vom Vater, die gestreiften von der Mutter.) In Fig. 3 sieht man in jedem Kern zwei Chromosomen, ein Fall, wie er sich bei gewissen Würmern verwirklicht findet; in andern Fällen kommen andre Zahlen zur Beobachtung, so z. B. in jedem der beiden Kerne 9 oder 16 2c. Ist das beschriebene Stadium erreicht, so lösen sich die Kerne auf, und jedes männliche und jedes weibliche Chromosoma beginnt sich der Länge nach in zwei Hälften durchzuschnüren. In diesem Zustand (Fig. 4) werden dieselben mit dem bei jeder Zellteilung auftretenden zweipoligen Fadenapparat in Verbindung gesetzt, unter dessen Einfluß die beiden Hälften eines jeden Chromosomas nach entgegengesetzten Richtungen voneinander entfernt werden (s. Zelle), worauf sich das Eiprotoplasma in der Mitte zwischen den beiden auf diese Weise hergestellten Chromatingruppen durchschnürt. So entstehen die beiden primären Furchungszellen, deren jede durch den beschriebenen Teilungsprozeß zwei väterliche und zwei mütterliche Chromosomen erhalten hat (Fig. 5).

^[Spaltenwechsel]

In gleicher Weise teilt sich nun jede von diesen beiden Zellen, und es darf, obgleich dies natürlich nicht hat beobachtet werden können, doch mit fast völliger Sicherheit behauptet werden, daß sich die gleiche Kombination väterlicher und mütterlicher Kernsubstanz bei jeder folgenden Zellteilung auf die entstehenden Tochterzellen und so schließlich auf alle Zellen, aus denen sich der Organismus aufbaut, forterbt. Die beschriebenen Thatsachen erklären erstens die sowohl im Tierreich als im Pflanzenreich gemachte Erfahrung, daß die Qualitäten des Vaters in dem Kinde in gleicher Stärke zum Vorschein kommen können wie die der Mutter, obgleich das Ei dem Spermatozoon an Masse oft um das Millionenfache und mehr überlegen ist. Diese Gleichheit an Vererbungskraft rührt eben daher, daß von dem großen Ei nur ein sehr kleiner Teil, nämlich die Chromosomen, die mütterlichen Anlagen repräsentiert, eine genau ebenso große Chromatinmenge, wie diejenige ist, die das Spermatozoon in seinem Kern vom Vater her ins Ei einführt. In zweiter Linie klären uns die beschriebenen Vorgänge darüber auf, wie sich die elterlichen Vererbungstendenzen in jedem Teil des kindlichen Organismus ausprägen können: es geschieht dies durch den so äußerst sorgfältig arbeitenden karyokinetischen Prozeß, durch welchen jeder Zelle des neuen Organismus der gleiche Anteil an den väterlichen und mütterlichen Vererbungsträgern und damit auch die gleiche Mischung der elterlichen Eigenschaften garantiert wird. Vgl. E. van Veneden, Recherches sur la maturation de l'oeuf, la fécondation et la division cellulaire (Gent 1883); Boveri, Zellenstudien (Jena 1887-90).

Erbschaftssteuer. In einigen deutschen Ländern sind in den letzten Jahren die gesetzlichen Bestimmungen über die Erbschaftssteuern neu geregelt worden, so im Großherzogtum Hessen durch Gesetz vom 30. Aug. 1884, Württemberg (Gesetz vom 3. April 1885), Sachsen-Meiningen (Gesetz vom 20. Mai 1885), Sachsen-Altenburg (Novelle vom 18. Dez. 1885), Elsaß-Lothringen (Gesetz vom 17. Juni 1889) und Preußen (Gesetz vom 24. Mai 1891). In Preußen war beabsichtigt worden, das fundierte Einkommen auf dem Wege der Belastung von Erbschaften stärker zur Besteuerung heranzuziehen. Eine Kapitalrentensteuer zu diesem Zweck neu einzuführen, wurde nicht als zweckmäßig erachtet, nachdem bereits 1883/84 eine dahin gehende Vorlage gescheitert war. Im Gesamteinkommen sei immer der persönliche Arbeitsverdienst mit dem Einkommen aus übertragbarem Besitz derart vermischt, daß jeder Versuch einer Aussonderung zum Zweck einer verschiedenen Bemessung des Steuerfußes der Einkommensteuer auf mehr oder weniger willkürliche Annahmen gegründet werden und deswegen zu unvollkommenen Ergebnissen führen müßte. Aus diesem Grunde wird als geeigneter Weg zur Erfassung des fundierten Einkommens die Besteuerung der Quelle desselben gelegentlich des Überganges auf den Erben betrachtet. Die einmalige Erhebung der Abgabe nach einem angemessenen Prozentsatz des vererbten Vermögens sei für den Pflichtigen in der Regel weniger lästig und für die Steuer-