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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Kohlenstaub - Kolonien
liche (Vaumwoll-) Cellulose Anhydride der Glykose und liefern bei der hydrolytischen Spaltung nur diese. Das Inulin ist ein Anhydrid der Frultose. Die Pflanzenschleime, Gummiarten, inkrustierenden Bestandteile des Holzes und die Pektinkörper:c. sind Gemenge von Anhydriden oder vielleicht gemischte Anhydride der Arabinose und Galaktose, liefern zum Teil auch Xylole und Mannose. Vgl. Tollens, Handbuch der K. (Vresl. 1889).
Kohlenstaub, Wirkung bei schlagenden Wettern, s. Bergbau.
Koldcwey, Friedrich, Theolog und Schulmann, geb.W.April 1839 zu Vramkebei Helmstädt, studierte 1858 - 61 in Göttingen und Halle wurde 1880 Professor in Wolfenbüttel, 1882 Direktor des Gymnasiums zu Holzminden, 1884 des herzoglichen Realgymnasiums und 1890 des Gymnasiums Martineuni Zu Braunschweig. 1883 ernannte ihn die theologische Fakultät Jena ehrenhalber zum Doktor der Theologie.
Zahlreiche Arbeiten über braunschweigische Kirchen- und Schulgeschichte lieferte K. in Schulprogrammen und Zeitschriften. Als selbständige Schriften erschienen: Französische Synonymik für Schulen (2. Aufl., Wolfenb. 1881); »Die Schulordnungen des Herzogtums Braunschweig« (als Bd. 1 und 8 der »Umiumkiiw (^Li'Mkniae Meäl^'OFicl^, Verl. 1886-90). Außerdem besorgte er Schulausgaben von Thiers'> ägyptische Expedition der Franzosen« (2. Aufl., Verl.
1882) u. Duruys Hugenottenkriege« (das. 1884).
Koümanu, Paul, Statistiker, geb. 10. März 1842 zu Lübeck, trat nach zurückgelegten akademischen Studien (unter Hildebrand in Jena) und Studienreisen nach Brüssel und Paris 1869 in das Statistische Bureau der vereinigten thüringischen Staaten, 1871 in dasjenige der Steuerdeputation von Hamburg ein und ist seit 1872 Direktor des oldenburgischen Statistischen Bureaus. Von seinen mustergültigen amtlichen Arbeiten (in den von ihm herausgegebenen Statist. Nachrichten überdas Großherzogtum Oldenburg ,, Bd. 14-22) sind namentlich die über Kommunalfinanzwesen, Armenwesen und Bevölkerungsbewegung nennenswert; selbständig erschien: »Das Herzogtum Oldenburg in seiner wirtschaftlichen Entwickelung während der letzten 25 Jahre < (Oldenb.
1878). Von seinen übrigen Arbeiten sind hervorzuheben: »Geschichte und Statistik des Gesindewesens in Deutschland« (1868, Dissertation); »Geschichteund Statistik des belgischen Oktroi« (> Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Bureaus«, 1868); Abschnitte über Armenstatistik und Gewerbestatistik im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« von Conrad u. a.; Bearbeitungen der deutschen Gewerbe- und Viehzählungen (in Schmollers »Jahrbuch- 1882, 1883,1887); der oldenburgischen Kommunalfinanzen (in Schanz' »Finanzarchiv« 1884); »Der Umfang des friesischen Sprachgebietes in Oldenburg/ ("Zeitschrift für Volkskunde«, 1891); »Einfluß des Alters der Eltern auf das Geschlecht der Gebornen«; »Die sociale Zusammensetzung der Bevölkerung im Deutschen Reiche nach der Berufsermittelung von 1882 (in Mayrs »Allgemeinem statistischen Archiv« 1890) u. a.
Köllner, Eduard, Männergesangskomponist (Bd.
18), starb 8. Nov. 1891 in Guben. '
Kolonien. Der Kolonialbesitz der europäischen Mächte hat außer einigen kleinern Gebietserweiterungen in Asien und Polynesien durch England eine wesentliche Veränderung nur in Afrika erfahren, aber dort auch eine ganz außerordentliche. Nach einer Berechnung besagen die europäischen Staaten 1876 erst 4,303,704, aber 1890 nicht weniger als
,20,057,613 hkm in Afrika (s. d., S. 5). In den! letzten Jahren find es besonders Großbritannien und Frankreich, welche gewaltige Landstriche, zunächst allerdings meist nur auf der Karte, unter sich verteilt haben, während Portugal einen nicht geringen Teil! der bisher von ihm beanspruchten Landstriche an England überlassen mußte, da dieses ein fast seit! Jahrhunderten nicht geltend gemachtes Recht nichti anerkennen wollte. Auch Deutschland überließ be! deutende Teile seiner Interessensphäre an England.
! Der koloniale Besitzstand der meisten übrigen euro! päischen Staaten ist ganz unverändert geblieben;! doch haben sich in der innern Organisation mancherlei Veränderungen vollzogen.
Deutschland.
Durch die in Deutschland mit sehr geteilten Empfindungen aufgenommenen Abmachungen mit England vom 17. Juni und 1. Juli 1889 wurde die Schutzherrschaft über Witu und das Somalland im Norden der englischen Interessensphäre sowie ein be^ deutendes Gebiet an der Nordostgrenze von Deutsch-Südwestafrika an England übertragen, so daß Deutsch-Ostafrika auf 964,000, Deutsch-Südwestafrika auf 810,000 hliin reduziert wurde. Deutschland erteilte zugleich seine Zustimmung zur Übernahme des Protektorats über das Sultanat Sansibar seitens Englands, doch mit Ausnahme des an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft verpachteten Küstenstreifens, welcher in der Folge gegen eine Zahlung von 4 Mill. Mk. 1. Jan. 1891 in deutschen Besitz überging. Als eine Gegenleistung hatte England versprochen, den Sultan zu dieser Abtretung zu bewegen und auch die Insel Helgoland an Deutschland abzutreten. Die Westgrenze des deutschen Togogebietes sowie diejenige Kameruns am Busen von Biafra wurden genauer bestimmt.
(Vgl. die Artikel »Deutsch-Ostafrika«, »Deutsch-Südwestafrika«, »Kamerun«, »Togo«.) Das ganze Deutschland gehörige Gebiet in Afrika berechnet Wauters auf 2,720,000, Ravenstein dagegen auf 2,152,202 hwu mit 5,110,000 Einw., so daß mit den Vesikungen in der Südsee sich der ganze Kolonialbesitz Deutschlands auf 2,971,4^0, bez. 2,403,520 ^m mit 5,513,000 Einw. beziffern würde. Derselbe setzt sich wie folgt zusammen:
In Afrika: ^ilmn. Bewohner
Togo........ 41 400 500 000
Kamerun...... 336700 2600000
Tüdwcstafrika..... 810 000 250 000
Ostafrika...... 964000 1760000
In Ozeanien:
Kaiser Wilhelms-Land. .. 181650 110 000
Bismarct-Archipel .. .. .. 47 100 188 000 Ealomoninseln .... 22255 89000
Marshallinseln u. Nawodo 415 16 000
Zusammen: 2 403 520 5 513 000
Die Verwaltung wird jetzt ausschließlich von Reichsbeamten geführt. In Kaiser Wilhelms-Land, auf dem Bismarck-Archipel und den Marshallinseln erstatten die betreffenden Gesellschaften dem Reiche den Gehalt dieser Beamten zurück, in Kamerun, Togo, Ost- und Südwestafrika zahlt das Reich diese Gehalte: In Kamerun für einen Gouverneur, einen Kanzler, zwei Sekretäre und einen Amtsdiener 57,250 Mk., im Togogebiet für den Kommissar, Sekretär und Amtsdiener 29,500 Mk.
Die sonstigen, für Kamerun auf 270,000, für Togo auf 142,000 Mk. veranschlagten Verwaltungsausgaben tragen diese Schutzgebiete selbst. Die An-