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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Baden (Großherzogtum; Geschichte)

wahlen vom 30. Juli 1878 wurden 8 Nationalliberale, 3 Klerikale, 2 Deutschkonservative, 1 Demokrat gewählt. Auch bei den Ergänzungs- und Ersatzwahlen in die Abgeordnetenkammer 23. Okt. 1879 erlitten die Nationalliberalen Verluste. Gewählt wurden 21 Nationalliberale, 10 Klerikale, 3 Konservative und 2 Demokraten. Die Abgeordnetenkammer bestand nun aus 39 Nationalliberalen, 10 klerikalen, 3 Demokraten, 2 Konservativen.

Die bei der Eröffnung des Landtags 18. Nov. 1879 gehaltene Thronrede betonte den schlimmen Stand der Finanzen, der die Folge des Ausfalls im Eisenbahnertrag und in den übrigen ordentlichen Einnahmen sei und eine Steuererhöhung, wie Anleihen für Eisenbahnbauten, notwendig mache. Der Landtag hatte sofort eine Kulturkampfvorlage zu beraten. Um dem Streit, der seit dem Erlaß des Gesetzes vom 19. Jan. 1874 zwischen Regierung und Kirche wegen der Examenfrage bestand, ein Ende zu machen, legte erstere 17. Jan. 1880 einen Gesetzentwurf vor, wonach von der allgemein wissenschaftlichen Staatsprüfung diejenigen Theologen frei fein sollten, von welchen eine theol. Fachprüfung abgelegt worden sei, sofern dieser Prüfung ein landesherrlicher Kommissar angewohnt und das Ergebnis der Prüfung der Staatsbehörde keinen Anlaß zur Beanstandung der Kandidaten gegeben habe. Denjenigen Geistlichen aber, die vor Verkündigung dieses neuen Gesetzes geprüft und zu Priestern geweiht worden waren, sollte bei Nachweis der bestandenen Abiturientenprüfung und des dreijährigen Besuchs einer deutschen Universität die Staatsprüfung zum Nachweis der allgemein wissenschaftlichen Vorbildung erlassen werden. Die Kommission, an welche diese Vorlage verwiesen wurde, erklärte, zumal da sie erfuhr, daß der Bistumsverweser Rübel zwar seine Zustimmung zu diesem Entwurf gegeben, zugleich aber alle durch das Konkordat der kath. Kirche erteilten Rechte für dieselbe aufs neue in Anspruch nehme, mit 10 gegen 3 Stimmen, daß sie an die Kammer den Antrag auf Nichteintreten in die Beratung der Vorlage richten werde, solange nicht die erzbischöfl. Kurie ihren Erlaß von 1874 zurückgenommen habe, in welchem sie den Klerikern verbot, um Dispensation von der allgemein wissenschaftlichen Staatsprüfung einzukommen. Als der Bistumsverweser darauf mit Zustimmung des Papstes die Verbote zurücknahm, legte die Negierung 13. Febr. einen neuen Gesetzentwurf vor, der den Absichten der Kommission entsprechend die allgemein wissenschaftliche Staatsprüfung aufhob und auch vom Anwohnen eines staatlichen Prüfungskommissars bei der theol. Fachprüfung Abstand nahm. Dieser Entwurf wurde 25. Febr. von der Abgeordnetenkammer, 2. März von der Ersten Kammer genehmigt. Da aber bei diesen Verhandlungen Stösser den Liberalen die Würde des Staates nicht gehörig gewahrt zu haben schien, so nahm die Abgeordnetenkammer 10. März mit 28 gegen 19 Stimmen den Antrag an, daß etwa stattfindende Verbandlungen über die Wiederbesetzung des erzbischöfl. Stuhls vom Staatsministerium selbst geführt werden sollten. Auf dieses Mißtrauensvotum hin reichte Stösser ein Entlassungsgesuch ein, das aber vom Großherzog nicht angenommen wurde. Doch war der liberalen Kammermehrheit gegenüber die Stellung Stössers nicht länger haltbar. Durch Verordnung vom 20. April 1881 wurde zunächst eine neue Teilung der Ministerien vorgenommen. Stösser, Grimm und Nüßlin erhielten dann die erbetene Entlassung; Turban blieb Präsident des Staatsministeriums und übernahm zugleich das Ministerium des Innern, Ellstätter führte das Präsidium des Ministeriums der Finanzen weiter, Oberschulratsdirektor Nokk wurde zum Präsidenten des Ministeriums der Justiz, des Kultus und des Unterrichts ernannt.

Bei den Erneuerungs- und Ersatzwahlen vom 3. Okt. 1881 wurden in die Zweite Kammer 31 Nationalliberale, 3 Konservative, 6 Demokraten, 22 Klerikale und 1 Wilder gewählt, für den im folgenden Jahre 1 Klerikaler eintrat. Bei den Reichstagswahlen vom 27. Okt. behielten die Nationalliberalen ihre 8 Sitze, die Klerikalen setzten 4, die Konservativen und die Demokraten je 1 Kandidaten durch. Die Zweite Kammer genehmigte 1882 das Dotationsgesetz oder den Gesetzentwurf über die Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener aus Staatsmitteln für die nächsten fünf Jahre und erledigte 14. April die Beratung des Budgets für die J. 1882 und 1883. Die günstige Lage des Staatshaushalts hatte es der Regierung und der Kammer möglich gemacht, die Grund- und Häusersteuer zu ermäßigen und auf den gleichen Fuß mit der Erwerbssteuer zu setzen. Der seit 1868 erledigte erzbischöfl. Stuhl von Freiburg wurde im Juli 1882 durch die Wahl des bisherigen Erzbistumsverwesers Orbin wieder besetzt. Großherzog Friedrich, der seit Okt. 1881 wegen schwerer Krankheit dem Erbgroßherzog Friedrich Wilhelm die Stellvertretung übertragen hatte, übernahm 15. Okt. 1882 wieder die Regierung.

In Rücksicht auf die Neuwahlen für 5. Okt. 1883 faßte die klerikale Partei in den Wahlversammlungen zu Heidelberg und Rastatt den Beschluß, daß die kirchlichen Zustände vor 1860 (in welchem Jahre die liberale Ära begonnen hatte) wiederhergestellt und der Syllabus (s. d.) als oberste Norm aufgestellt werden müsse. Doch hatte dieses Wahlprogramm der Klerikalen eine für sie selbst sehr nachteilige Wirkung. Gewählt wurden 21 nationalliberale, 7 klerikale, 4 demokratische Abgeordnete. Infolgedessen bestand die Kammer aus 34 Nationalliberalen, 19 Klerikalen, 8 Demokraten, 1 Konservativen und 1 Wilden. Durch die Ernennung Eisenlohrs zum Direktor im Ministerium des Innern und stimmführenden Mitglied des Staatsministeriums wurde 17. Juni letzteres in liberalem Sinne ergänzt.

Der 20. Nov. 1883 eröffnete Landtag entwickelte eine große gesetzgeberische Thätigkeit. Die Zweite Kammer genehmigte 4. Febr. 1884 den Gesetzentwurf über Zusammensetzung der Kreisversammlungen, 8. März die Revision der Städteordnung, 23. Mai die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer und das Finanzgesetz für 1884/85, wobei beschlossen wurde, daß das Defizit aus dem Betriebsfonds gedeckt werden solle. Zur Prüfling der von der Regierung angestellten Erhebungen über die Lage der Landwirtschaft wurde eine Kommission gewählt, auf deren Bericht hin die Kammer 24. April sich für eine Erhöhung der Getreidezölle und zugleich für ein wirksames Börsensteuergesetz aussprach. Auch der Antrag, für eine kleingewerbliche Enquete eine Summe zu bewilligen, wurde 20. Mai angenommen. Bei den Reichstagswahlen 1884 wurden 5 Nationalliberale, 4 Klerikale, 3 Konservative, 1 Deutschfreisinniger und 1 Demokrat gewählt.

Nach den Neuwahlen für den Landtag vom Okt. 1885 bestand die Zweite Kammer aus 45 National-^[folgende Seite]