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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Baur

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Baur (Albert) - Vaur (Ferdinand Christian)

Bauart der Treppen u. s. w. vor; Gebäude oder Anlagen, in denen lärmende, gesundheitsschädliche oder sonst gefährliche Gewerbe betrieben werden sollen, bedürfen noch einer besondern Genehmigung. (Vgl. Gewerbeordn. §§. 16, 18; ferner Reichsstrafgesetzb. §§ 367, Z. 12-15; 368, Z. 3, 4; 369, Z. 3.) Dasselbe ist auch mit Dampfkesseln und dergleichen Anlagen der Fall. (Erlaß des Reichskanzlers vom 29. Mai 1871; preuß. Gesetz, den Betrieb von Dampfkesseln betreffend, 3. Mai 1872, sowie das Ausführungsregulativ vom 24. Juni 1872.) In jüngster Zeit ist man von seiten des Verbandes der Deutschen Architekten- und Ingenieurvereine der Ausführung der Idee einer Reichsbauordnung näher getreten und hat vorläufig den Entwurf zu einer Normalbauordnung aufgestellt. Die gemeingültigen und örtlichen Bestimmungen für die Handhabung der Baupolizei bilden immer nur einen Bestandteil des sog. Baurechts oder des Inbegriffs sämtlicher auf das Bauwesen bezüglicher Vorschriften. Hierher gehören noch manche Institute des Privatrechts, wie das Nachbar-, Fenster- und Traufrecht, das Miteigentum an gemeinschaftlichen Mauern, die städtischen Servituten, die Grundsätze über Miete und Accord bei Bauunternehmungen. - Vgl. den Entwurf eines Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 850 fg.; ferner von Rönne, Die Baupolizei im preuß. Staate (3. Aufl., Bresl. 1872); Leuthold in Hirths "Annalen" (1879) und in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 1 (Freib. i. Br. 1889); Burmeister, Normale Bauordnung (Wiesb. 1880); Hilse, Baupolizeiordnung für Berlin (Berl. 1887); von Oesfeld, Die Rechtsgrundsätze in preuß. Bausachen (Bresl. 1887); Rau, Die Baupolizei (Pforzh. 1892).

Baur, Albert, Historienmaler, geb. 13. Juli 1835 zu Aachen, bildete sich seit 1854 in Düsseldorf unter Sohn und Kehren, dann bei Schwind in München. 1861 nach Düsseldorf zurückgekehrt, gewann er den von der Verbindung für histor. Kunst ausgeschriebenen Preis mit seinem großen Gemälde: Kaiser Ottos III. Leiche wird aus Italien nach Deutschland gebracht. 1864-67 arbeitete er an einem großen Wandgemälde im Schwurgerichtssaale zu Elberfeld, das Jüngste Gericht darstellend. Das Bild: Christen tragen den Leichnam einer Märtyrerin aus dem Cirkus (1870; Kunsthalle zu Düsseldorf), welches sich eines ungewöhnlichen Beifalls erfreute, lenkte ihn für längere Zeit auf frühchristl. Darstellungen, wie: Paulus predigt in Rom vor den Vorstehern der Judengemeinde (1876), Die Versiegelung des Grabes Christi (1879) und Die Tochter des Märtyrers (1886). Ebenfalls noch dem romantischen Gebiete entnommen ist: Otto I. an der Leiche seines Bruders Thankmar (1874; städtische Galerie zu Barmen). Auf das liebenswürdige Bild: Der röm. Fechter (1880) ließ er dann einen großen Wandgemäldecyklus im Textilmuseum der königl. Webeschule zu Krefeld folgen, in welchem er die Geschichte der Seidenindustrie in Europa zur Darstellung brachte. Zwischen 1872 und 1876 hatte B. als Professor in Weimar gewirkt, war aber dann wieder nach Düsseldorf zurückgekehrt.

Baur, Ferdinand Christian, prot. Theolog, geb. 21. Juni 1792 zu Schmiden bei Cannstatt, studierte 1809-14 im Tübinger Stift und wurde, nachdem er an verschiedenen Orten als Pfarrvikar, zuletzt als Repetent in Tübingen thätig gewesen, 1817 Professor am theol. Seminar zu Blaubeuren, 1826 ord. Professor der Kirchen- und Dogmengeschichte in Tübingen, wo er bis zu seinem Tode, 2. Dez. 1860, wirkte. Das Hauptverdienst B.s um die Theologie ist, daß er eine wahrhaft geschichtliche Auffassung des Christentums von seinen ersten Anfängen an durch die Hauptstadien seiner Entwicklung hindurch begründet hat. B.s epochemachende Leistungen liegen auf den Gebieten der Dogmengeschichte, der kirchlichen Symbolik und namentlich der neutestamentlichen Kritik und der Geschichte des Urchristentums. Während B.s Erstlingswerk: "Symbolik und Mythologie oder die Naturreligion des Altertums" (2 Bde., Stuttg. 1824 -25), noch deutlich die Abhängigkeit des Verfassers von dem Standpunkt Schleiermachers verrät, zeigen seine Schriften über "Das manichäische Religionssystem" (Tüb. 1831) und "Die christl. Gnosis oder die christl. Religionsphilosophie in ihrer geschichtlichen Entwicklung" (ebd. 1835) schon deutlich den Einfluß der Hegelschen Schule, der er fortan treu geblieben ist. Seiner gesamten Behandlung der Kirchen- und Dogmengeschichte haften infolgedessen die Vorzüge und Schwächen der Hegelschen Geschichtsauffassung an. Seine bedeutendsten dogmengeschichtlichen Werke sind: "Die christl. Lehre von der Versöhnung in ihrer geschichtlichen Entwicklung von der ältesten Zeit bis auf die neueste" (Tüb. 1838) und "Die christl. Lehre von der Dreieinigkeit und Menschwerdung Gottes" (3 Bde., ebd. 1841-43), denen sich das "Lehrbuch der christl. Dogmengeschichte" (Stuttg. 1847; 3. Ausg., Lpz. 1867) und die ausführlichern "Vorlesungen über die christl. Dogmengeschichte" (3 Bde., Lpz. 1865-67) anschließen. Seine kirchengeschichtlichen Arbeiten wurden eingeleitet durch die Schrift "Epochen der kirchlichen Geschichtschreibung" (Tüb. 1852), der "Das Christentum und die christl. Kirche der drei ersten Jahrhunderte" (ebd. 1853; 3. Ausg. 1863), "Die christl. Kirche von Anfang des 4. bis zum Ende des 6. Jahrh." (ebd. 1859; 2. Ausg. 1863), "Die christl. Kirche des Mittelalters" (ebd. 1861; 2. Aufl., Lpz. 1869), "Kirchengeschichte des 19. Jahrh." (Tüb. 1862; 2. Aufl., Lpz. 1877) und "Die Kirchengeschichte der neuern Zeit, von der Reformation bis zum Ende des 18. Jahrh." (Tüb. 1863) folgten, die letztern drei von B.s Sohn Ferdinand Friedrich und von Zeller herausgegeben. Auf dem Gebiete der Symbolik ist B.s Schrift: "Der Gegensatz des Katholicismus und Protestantismus" (Tüb. 1834; 2. Aufl. 1836), in der er den Lehrbegriff der evang. Kirche gegen Möhlers (s. d.) "Symbolik" verteidigte, hervorragend; eine Ergänzung zu ihr ist die "Erwiderung auf Möhlers neueste Polemik" (ebd. 1834).

Von ganz besonderer Bedeutung waren B.s Forschungen auf dem Gebiete der neutestamentlichen Kritik und der christl. Urgeschichte. Während man früher im Urchristentum nur Einheit und Harmonie zu sehen gewohnt war, sucht B. in demselben verschiedene, einander bekämpfende Richtungen nachzuweisen: das judaistisch-gesetzliche Judenchristentum der Urapostel und das die Konsequenzen der Lehre Jesu ziehende, das Ende des Gesetzes predigende, universalistische Heidenchristentum des Paulus. Aus der Auseinandersetzung, in der diese Gegensätze anderthalb Jahrhunderte begriffen waren, sei durch allmähliches beiderseitiges Nachgeben als eine Art von Union die kath. Kirche entstanden. Diese den bisherigen Ansichten völlig widersprechende Auffassung des Urchristentums gründete B. auf