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Brockhaus' Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bautsch - Bautzen
tional gesetzt ist: die dritte Formel liefert Werte, die
genau das arithmetische Mittel der aus 1 und 2
berechneten darstellen. Alle drei Formeln entbehren
der theoretischen Begründung, da die Abnutzung
eines Gebäudes von zu vielen, zum großen Teil
ganz gesetzlosen Faktoren abhängt. Eine Hauptrolle
spielt hierbei die Art der Instandhaltung; ist die-
selbe eine mittelgute, so scheint nach den bisherigen
Erfahrungen die Formel 3 an: meisten der Wirklich-
keit zu entsprechen, während bei einer sehr nach-
lässigen Instandhaltung mehr die Formel 1 und bei
einer sehr sorgfältigen die zweite Formel besser ge-
eignet scheint.
Die beiden Bcrechnungoarten :, und l> für den !
Gebäudewert haben einen verschiedenen Sinn.
Während a den Nutzung 5 wert darstellt, erhält
man durch die BerechnungMeise d den Realwert.
Da es nun denkbar ist und in der That bei Ge-
schäftshäusern vorkommt, daß ein schlecht gebantes
Daus, das also einen geringen Realwert hat, gün-
stiger Geschäftslage oder irgendwelcher lohnender
Betriebe wegen bohe Mietzinse trägt, so ist es er-
tlärlich, daß die au5 ^ und l) berechneten Werte sehr
voneinander abweicben können; andererseits ist bei
normalen Verhältnissen, namentlich bei Wohn-
häusern, eine gewisse Übereinstimmung beider Werte
deshalb zu erwarten, weil besser gebaute Häuser
auch entsprechend höhere Mieten bringen. Man
benutzt daher in den meisten Fällen beide Berech-
nungsarten, und zwar entweder nur zur gegen-
seitigen Kontrolle, oder man nimmt auch das arith-
metische Mittel aus ihren Endwerten.
Es ist jedoch nicht zu vergessen, daß sich die Bc-
rechnungsweise auch nach dem Zweck der Taxe richtet.
Wird z. V. eine Taxe behufs Entschädigung für
eine Expropriation vorgenommen, so werden hohe
Nutzungswerte sehr wohl berücksichtigt, und der
Realwert kommt nur dann in Betracht, wenn er
den Nutzungswert übersteigt. Bei Feuerversiche-
rungstaxen hingegen ist allein der Realwert maß-
gebend, da nur dieser durch Feuerschaden zerstört
werden kann, wäbrend der Nutzungswert für das
neu zu errichtende Gebände erhalten bleibt. Handelt
es sich um den Realwert, so ist der Zweck der Taxe
auch auf ihren Umfang bestimmend; während näm-
lich bei Verkänfen anch der Wert des Grund und
Bodens mit berechnet wird, bleibt derselbe bei
Fcuerversicherungstaxen unerwähnt; bei letztern
werden im Kostenanschlag sogar alle in der Erde
liegenden Gebändeteile, wie Keller, Fundamente
u. 's. w. weggelassen, da sie durch das Feuer nicht
leiden. Für Feuerschädentaxen haben die einzelnen
Gesellschaften verschiedene Statuten; zu bemerken
ist, daß bei einer Entschädigung gewöhnlich nur der
gegenwärtige Zustand des Gebäudes in Rechnung
gezogen wird, und nur von einigen Gesellschaften, !
wie z. V. von der Berliner Städtischen Fener-Socie-
tät, wird die Entschädigung so bemessen, daß davon !
die Neuhcrstellung des zerstörten Gebäudes resp. ^
Teiles bestrittcn werden kann. !
Die Taxationen behufs Feuerversicherungen wer-
den von obrigkeitlichen (beeidigten) Schätzern vor-
genommen; das Honorar beträgt im Deutschen
Reich, je nach der Größe des Schätzungswertes,
4-12 M., wobei noch Zuschläge bis zu 3 M. für
genauere Beschreibungen, Untersuchungen auf Feucr-
gefährlichkeit, Anfertigung von Querschnitten hin-
zukommen können; für Schätzungen in Hypotheken-,
Erbschafts-,Teilungs-undVerkaufsangelegenheiten,
wo in der Regel ausführlicher vorgegangen wird
(Vermessung der Gebäude, Einholung der Kataster-
auszüge und Handzeichnungcn, Ermittelung der
Mietserträge, der etwaigen Ursachen für Mehr-
odcr Minderwerte, Anfertigung eines Situations-
planes), werden nach Vereinbarung 30 150 M.
(fürVauwcrtevon30000 -500000M.)veranschlagt.
- Vgl. Wolfs, Technische Entwicklung der Grund-
sätze zur Abschätzung von Stadtgebäuden (2. Aufl.,
Berl. 18lil); Roß, Leitfaden für die Ermittelung
des Bauwertes von Gebäuden (Hannov. 1887).
Vautsch, czech. ttuäisov, Stadt im Gerichts-
bezirk Liebau der österr. Vezirksbauptmannschaft
Sternberg in Mähren, nahe der mähr.-schles.
Grenze, an der Nebenlinie Zauchtl-B. (38,9 Km)
der Kaiser-Ferdinands-Nordbabn, hat (1890) 4018
deutsche E., Post, Telegraph, Ackerbau und Vieh-
zucht. Die ehemals bedeutende Leinenindustrie ist
zurückgegangen. Ein großer Teil der Bewohner
arbeitet an der staatlichen Tabakfabrik.
Bautschi, Bolodolo, eine Landschaft in Nord-
westafrika, zwischen Sokoto und dem mittlern Binue.
In ihr liegt das großartige Gora- und Sa-
randagebirge, welches, schluchtenreich, von un-
durchdringlichen Wäldern bedeckt, nur auf Saum-
pfaden über Pässe von 1000 bis 1500 m zu über-
schreiten ist, zu Höhen von 1300 bis 2135) in sich
erbebt (s. Haussastaaten) und die Quellen des nach
Osten durch Kalam fließenden Gongola (Gabi,
Gadschem) und des südlicb strömendenKaddera ent-
hält. Das herrliche Klima in diesem Hochland er-
innerte die Reisenden an Süditalien: alle südeurop.
Pflanzen würden hier üppig gedeihen. Zahlreich
streifen in den Wäldern umher Elefanten, Nas-
hörner und Pantber, in den Thalcbenen Büffel.
Die einheimische Bevölkerung ist eine sehr kleine,
aber stämmige echte Negerrasse. Die Männer tragen
ein Schurzfell, die Weiber geben säst vollkommen
nackt, mit Armspangen von Silber, Kupfer und
Eisen geschmückt. Nach hartnäckiger Verteidigung
erlag das Land den croberungslustigen Mohammed.
Fulbe im Anfang dieses Jahrhunderts und ist jetzt
dem Sultan von Wurno in Sokoto tributpflichtig.
Die Fulbe gründeten die Hauptstadt Iakuba (in
1000 m Höhe) mitten im Gebirge, und da sie diese
als Freistätte für alle entlaufenen Stlavcn aus den
Nachbarreichen erklärten, wuchs sie bald zu einem
der größten Orte der Haussaländer und umfaßte in-
nerhalb einer 20 km im Umfang betragenden Mauer
gegen 150000 E. Flegel jedoch fand^1881, daß die
Einwohnerzahl nicht mehr als 50000 betrug. Iakuba
ist ein wichtiger Markt- und Handelsplatz geworden.
Bautzen. 1) Kreishanptmannschaft, früherKreis-
direktion des Königreichs Sacbfen, bildet den östl.
Teil des Landes, deckt sich fast ganz mit der sächs.
Oberlausitz (s. Lausitz) und grenzt im N. und NO.
an die preuß. Provinz Schlesien, im S., SO. und
SW. an das Königreich Böhmen. Hauptflüsse
sind die Elbnebenflüssc Schwarze ^Elster, Puls-
nitz, das Scbwarzwasser und die ^pree mit dem
Löbauer Wasser sowie die dem Odergebiet angehö-
rende Neisse mit der Mandau und Pließnitz. Im
nördl. Tieflande beschränken Sand- und Heideboden
sowie Kiefernwald den Ackerbau (nur Buchweizen),
der in den etwas höher gelegenen südl. Gegenden
ergiebiger ist. Der Bergbau liefert Braunkohlen,
Granits Porphyr, Basalt und Sandstein. Die In-
dustrie erstreckt sich auf Leinen- und Baumwoll-
webcrei sowie Tuchfabrikation. Der mittlere Teil