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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Betriebsunternehmer

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Betriebsunternehmer

Feldersysteme, und zwar nach der Anzahl der Felder oder Abteilungen eines Landguts, die nebeneinander mit verschiedenen Nutzpflanzen bestellt sind; sonach hat man Zweifelderwirtschaft, Dreifelderwirtschaft u. s. w. Letztere, schon bei den alten Römern allgemein und durch sie nach Deutschland gebracht, war und ist noch das verbreitetste aller B. Sie bringt nach Brache zweimal Getreide und muß das zur Produktion des Düngers notwendige Futter von außen, d. i. von Wiesen beziehen, ohne welche letztere sie nicht haltbar ist. Durch die Einführung des Klees und der Kartoffeln wurden die Körnerwirtschaften in ihrem Wesen erschüttert; die letztern waren nicht anders unterzubringen als in der Brache, welche zu diesem Zwecke bestellt werden mußte. An die Stelle der reinen Brache, welche nach der Bearbeitung mit dem Pfluge den Namen Schwarzbrache führt, tritt also bei der "verbesserten Körnerwirtschaft" die grüne oder besömmerte Brache. Alle Körnerwirtschaften begünstigen vorzugsweise den Raubbau, die Ausbeutung der Pflanzennährstoffe des Bodens ohne genügenden Ersatz, zumal wenn sie nicht durch ein bedeutendes Areal an Weiden und Wiesen oder durch besondere günstige lokale Verhältnisse von außen unterstützt werden.

4) Die Wechselwirtschaft beruht auf dem Princip, daß nicht alle Nutzpflanzen dem Boden die gleiche Menge von Nährstoffen entziehen, sondern bald des einen, bald des andern in größerm Maße bedürfen, so daß, wenn z. B. der Acker durch den Bedarf einer Getreideernte die Fähigkeit verloren hat, eine zweite Getreideernte zu liefern, er immer noch im stande ist, eine gute Ernte an Hackfrüchten oder Futterkräutern zu gewähren. In diesem Falle hatte die Körnerfrucht den Gehalt des Bodens an Phosphorsäure, dessen sie zu ihrer Entwicklung bedarf, erschöpft, nicht aber denjenigen an Kali, den die nachfolgende Frucht dann vorwiegend in Anspruch nahm. Das Wesen der Wechselwirtschaft besteht demnach darin, daß sie das Areal zur Hälfte mit Marktpflanzen, zur andern Hälfte mit Futtergewächsen bestellt. Allein auch diese Kombination schließt die Bodenerschöpfung keineswegs aus, sie verlangsamt sie nur. Der Fruchtwechsel (wie diese Wirtschaft ebenfalls häufig genannt wird) verstattet durchaus nicht eine völlige Wiedergabe aller dem Boden entzogenen Bestandteile der Pflanzennahrung: das verkaufte Getreide, die Wolle und die Milch der Tiere, die Mineralbestandteile und Proteinstoffe der Rübe und der Kartoffel, sie gehen meistens verloren für den Boden, der sie erzeugte, es muß daher eine Zeit kommen, wo der Boden daran darbt und dies in der Abnahme seines Produktionsvermögens deutlich zeigen wird. Auf die Dauer kann die Wechselwirtschaft nur bestehen unter Beihilfe des sog. künstlichen Düngers, welcher dem Acker diejenigen Mineralbestandteile wiedergiebt, welche ihm trotz der reichhaltigen Unterstützung durch eine gesteigerte Viehhaltung dennoch entzogen werden. Da bei diesem B. die Hälfte des Areals dem Futterbau gewidmet ist, so muß auch die Viehzucht die Hälfte des Reinertrags bringen. Die Wechselwirtschaft ist übrigens nicht, wie vielfach angenommen, neuern Ursprungs, sie ist gleichfalls schon den alten Römern bekannt gewesen und von ihnen geübt worden; sie schieden die für das Frumentum (Getreide) und die für die Leguminosen (Futterkräuter) bestimmten Feldabteilungen voneinander und ließen dieselben in der Regel abwechseln. Die richtigen Gesetze der Wechselwirtschaft datieren aber erst seit den von Liebig aufgestellten Grundsätzen der Pflanzenernährung.

Die freie Wirtschaft ist kein eigentliches System; dieselbe bindet sich an keine andern Normen als an diejenigen des Gleichgewichts zwischen Erschöpfung und Ersatz; sie produziert, nicht was sie kann, sondern was sie will. Möglich ist es aber nur mit Erfolg, sobald genügende Betriebsmittel zu Gebote stehen und Intelligenz sie leitet. Das Wesen der freien Wirtschaft besteht darin, daß eine bestimmte Fruchtfolge niemals im voraus festgesetzt ist, ebenso die sich gleichbleibende Schlageinteilung des Ackerlandes wegfällt. Sie ist ein Industrialbetrieb, dessen Produktion sich der Nachfrage anzubequemen weiß; sie ist der Gipfel der Hochkultur.

Die geographische Verbreitung der Wirtschaftssysteme nachzuweisen, ist eine schwierige, bis jetzt nur mangelhaft gelöste Aufgabe. Der größte Teil der produktiven Erdoberfläche wird gegenwärtig noch gar nicht systematisch bewirtschaftet, sondern nur benutzt; den nächstgrößten Raum nimmt wahrscheinlich die freie Wirtschaft ein, welche in China, Japan, Indien, Nordamerika vollkommen einheimisch ist. Die Verbreitungskreise der Körnerwirtschaft und der Weidewirtschaft halten sich so ziemlich die Wage; die Brandwirtschaft findet sich nur vereinzelt.

Aus der Litteratur über die B. sind hervorzuheben: Koppe, Revision der Ackerbausysteme (Berl. 1818); Kreißig, Ökonomische und physik. Beleuchtung der wichtigsten Feldbau- oder Wirtschaftssysteme (Lpz.1833); Schwerz, Natur, Wahl und Wert aller bekannten Fruchtfolgen und Feldsysteme (Bd. 3 von dessen Anleitung zum praktischen Ackerbau, 3. Aufl., Stuttg. 1843); Schober, Grundzüge zur Theorie der Wirtschaftssysteme (Anklam 1846); von Wulffen, Entwurf einer Methodik zur Berechnung der Feldsysteme (Berl. 1847); Göriz, Die in Württemberg üblichen Feldsysteme und Fruchtfolgen (Tüb. 1848); Hlubek, Die Wirtschaftssysteme in national-ökonomischer, statist. und pekuniärer Beziehung (Prag 1851); Maron, Extensiv oder Intensiv? Ein Kapitel aus der landwirtschaftlichen Betriebslehre (Oppeln 1859); Themann, Der Fruchtwechsel und seine Bedeutung (Bonn 1864); Walz, Landwirtschaftliche Betriebslehre (Stuttg. 1867); Themann, Die Wirtschaftsregulierung und Verkoppelung im nördl. Deutschland (2. Aufl., Oldenb. 1869); Drechsler, Die Statik des Landbaues (Gött. 1869); Komers, Die landwirtschaftliche Betriebsorganisation (2. Aufl., Prag 1876); Delius, Die Reinerträge der Wirtschaftssysteme (Glogau 1871); Thaer, System der Landwirtschaft (Berl. 1877); Settegast, Die Landwirtschaft und ihr Betrieb (3. Aufl., Bresl. 1885); Krafft, Lehrbuch der Landwirtschaft, Bd. 4: Die Betriebslehre (4. Aufl., Berl. 1885); Pohl, Landwirtschaftliche Betriebslehre (Bd. 1 u. 2, Lpz. 1885-89); von der Goltz, Handbuch der landwirtschaftlichen Betriebslehre (Berl. 1886); Fühling, Ökonomik der Landwirtschaft (ebd. 1889); Dünkelberg, Die landwirtschaftliche Betriebslehre (2 Bde., Braunschw. 1889-90); Bürstenbinder und Guradze, Intensiv oder Extensiv? (Berl. 1891).

Betriebsunternehmer, derjenige, für dessen Rechnung ein Gewerbe betrieben wird. Der Begriff ist wichtig für die Anwendung des Haftpflichtgesetzes und des Unfallversicherungsgesetzes. Die B. sind nur in geringem Umfange in der Lage, sich an den auf Grund der Arbeiterversicherungsgesetze