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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Burgundionen; Burgundischer Kreis; Burgundisches Gesetz; Burgvogt; Burgwall; Burgwall-Typus; Burhanpur; Buri

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Burgundionen - Buri (mythologisch)

et-Loire und Rhône). Es wachsen hier vorzugsweise Rotweine kleinerer Gattung; die besten Lagen, wie der Moulin-à-vent bei Torins, der Chénas, Morgon u. s. w., stellen sich in die zweite Klasse. Alle guten Burgunderlagen befinden sich an den tiefsten Stellen der Abhänge der 5 Meilen weit mit Reben bedeckten Côte-d'Or, selten in einer Neigung von mehr als 10 Grad. Es sind deren im ganzen 19, welche die sog. großen B. erzeugen. Der Sitz des burgund. Weinhandels ist die Stadt Beaune. Die Weinproduktion Burgunds beträgt 3110000 hl jährlich, wovon 560000 auf die Côte-d'Or, 950000 auf Niederburgund, 900000 auf das Maconnais und 700000 auf das Beaujolais kommen.

Burgundionen, s. Burgund (S. 765 a).

Burgundischer Kreis, einer der zehn Kreise, in welche das Deutsche Reich unter Maximilian I. 1512 eingeteilt wurde. Er umfaßte zuletzt noch Brabant, Limburg, Luxemburg, Chiny, Namur, Hennegau, Geldern, Antwerpen, Mecheln und Flandern, also die österr. Niederlande, ward im Lunéviller Frieden 1801 an Frankreich abgetreten und gehört jetzt seinem größten Teile nach zu Belgien.

Burgundisches Gesetz (Lex Burgundionum), ein unter Benutzung älterer Gesetze von König Gundobad (473-516), wahrscheinlich Ende des 5. Jahrh. erlassenes Gesetz, daher Lex Gundobada genannt. Auch nach der Eroberung Burgunds durch die Franken blieb es bis in das 9. Jahrh. für die Burgunder in Kraft. Für die in Burgund lebenden Römer ließ Gundobad ein Gesetz aus röm. Rechtsquellen bearbeiten (die Lex Romana Burgundionum). Beide sind herausgegeben in den "Monumenta Germaniae" (erst von Bluhme, Leges I, 1863; dann von von Salis, Legum Sectio I: Leges nationum germanicarum II, 1, 1892) und von Binding, Lex Burgundionum, in den "Fontes rerum Bernensium", Bd. 1 (Bern 1880).

Burgvogt, s. Burggraf.

Burgwall, Wallburg, im allgemeinen die Bezeichnung für einen aus vorgeschichtlicher Zeit stammenden befestigten Platz, insbesondere für die zahlreichen kleinen Befestigungen, die fast in dem ganzen ehemals slaw. Gebiete Norddeutschlands östlich der Elbe sehr häufig vorkommen und hauptsächlich wohl Zufluchtsstätten in Kriegsgefahren, zuweilen auch Grenzbefestigungen oder Sitze von Vornehmen waren. Sehr häufig sind solche B. in Seen oder Sümpfen angelegt. Die Anlage war meist rund, von 200 bis 400 Schritt Durchmesser; um sie herum zog sich ein tiefer Wassergraben mit einer Zugbrücke; hohe mit Palissadenzäunen versehene Erdwälle schützten den Platz, auf dem die einfachen Lehmhütten der Bewohner standen. Für die Wissenschaft von Bedeutung sind vor allem die zahlreichen Fundstücke, die das Bild einer sehr niedrigen, damals im deutschen Norden bestehenden Kultur geben im Gegensatz zu den Funden aus den reichhaltigen Urnenfeldern der Germanen oder den Pfahlbauten der Kelten. Es finden sich vor allem Knochen von Rind, Pferd, Ziege, Schwein, Hund, Hirsch, Reh, Wildschwein u. s. w., ferner aus Knochen gearbeitete Geräte: Pfriemen, Speerspitzen und Nadeln, Pferde- und Rinderknochen, die als Schlittschuhe verwandt wurden, kleine Kämme und bearbeitete Geweihstücke, die als Griffe von Messern, als Netzstricker u. s. w. gedient haben. Von Metall erscheint nur Eisen, und auch das nur in sehr geringer Menge; kleine Pfriemen und Messer oder sehr selten Scheren von der ganz einfachen Konstruktion der heutigen Schafscheren. Ferner kommen vor Schleifsteine, gewöhnlich viereckig-prismatisch von Sandstein, Schiefer, Quarzit u. s. w. Sehr häufig sind zerbrochene Thongefäße und Scherben, die besonders für die chronol. Bestimmung von Wert sind. (S. Burgwall-Typus.)

Burgwall-Typus nennt man in der urgeschichtlichen Wissenschaft eine besondere Art von Thongefäßen und Scherben, die der altslaw. Zeit angehören und hauptsächlich in den Kulturschichten der Burgwälle (s. d.) gefunden werden. Sie unterscheiden sich merklich von den Graburnen und zahlreichen andern Thongefäßen in den altgerman. Gräberfeldern; obwohl meist auf der Scheibe hergestellt, sind sie ziemlich roh und dickwandig, sehr stark gebrannt, mit Kies untermischt und fast immer von grauer oder bräunlicher Farbe. Charakteristisch sind vor allem die meist mit einem sägeartig ausgezackten Instrument hergestellten Ornamente: horizontale und vertikale Wellenlinien, Systeme von drei bis sechs über Kreuz laufenden Linien, schachbrettartig angeordnete Muster, kurze, schräg nach unten laufende Reihen kleiner tiefer Eindrücke und dann breite horizontale Furchen. Diese Ornamente sind meist nachlässig und unregelmäßig ausgeführt, im Gegensatz zu den sorgfältigen Verzierungen, die sich an vielen german. Thongefäßen finden. Die Gefäße dienten nur im Haushalt, nicht als Knochenurnen, da die Slawen in Deutschland ihre Toten nicht mehr verbrannten, sondern bestatteten.

Burhanpur (engl. Boorhaunpoor), Stadt im Nimardistrikt der brit. Centralprovinzen in Ostindien, auf dem 20-25 m hohen oder nördl. Ufer des Tapti, 21° 18½' nördl. Br., 76° 16½' östl. L., 3,2 km von der Station Lalbagh der Great-Peninsula-Eisenbahn gelegen, hat (1891) 32252 E., darunter 21464 Hindu, 10480 Mohammedaner, 291 Dschain und Kabirpanthis (d. h. Nachfolger der Lehre des nordindischen Apostels Kabir, 15. Jahrh. n. Chr.); Handel und Fabrikation von Musselin und kostbaren Seidenstoffen. Die meiste Geschäftsthätigkeit besteht bei den Boh(a)ra, einem sich selbst Ismaili, d. h. Ismaeliten nennenden und seinen Ursprung auf die Zeit der Kreuzzüge zurückführenden, ein eigenes Stadtviertel bewohnenden mohammed. Stamme. - B., 1414 von Nasir-Chan, dem ersten Fürsten von Khandesch aus der Faruchi-Dynastie gegründet, war die große und blühende Hauptstadt dieses Reichs bis gegen 1599, wo Akbar sie dem Reiche von Dehli einverleibte. 1685 wurde B. von den Mahratten unter Sambha-dschi geplündert und 1720 dem Reiche des Großmoguls durch den Nisam ul-Mulk entrissen. Den Mahratten nahmen die Engländer unter Wellesley 1803 B. ab, gaben es ihnen aber bei dem Frieden von Surdschi-Andschangaon wieder zurück, sowie auch die in der Nähe auf einem 213 m hohen Felsen gelegene Feste Assirgarh. Letztere mußte sich 9. April 1819 an General Doveton übergeben. An den frühern Glanz von B. erinnern noch jetzt der Lal-Kila oder das Rote Schloß, ein teilweise erhaltener, von Akbar aus roten Ziegelsteinen erbauter befestigter Palast, sowie die große, Dschami'-Masdschid genannte, von Ali-Chan, dem 12. der Fürsten aus der Faruchi-Dynastie, erbaute Moschee.

Buri, Völkerschaft, s. Burier.

Buri und Burr, in der nordischen Mythologie der Großvater und Vater der Götterdreiheit Odin, Vili und Ve; ursprünglich wohl eine Person.