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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Consilia evangelica - Consolidantia
(s. d.) und wurde nach des Meisters Tode, das Haupt
von dessen socialistischer Schule. Während Fouriers
Wirksamkeit schrieb C. zahlreiche Artikel in die
"Uetorme inän8tri0i!6", das Organ des Fourieris-
mus, welche gegen die bestehenden Zustände gerichtet
waren, später, 1836-^40, übernahm er die Leitung
der "?Il3ian?6", die zwar weniger feindselig gegen
die "Civilisation" auftrat, aber immer noch in einem
sehr schwärmerischen Tone gehalten war. C. gewann
für seine Anschauungen den reichen Engländer
f)oung, welcher 1832 für di? Stiftung eines Pba-
lanstere (nach socialistischen Grundsätzen eingerich-
tetes Gebäude für eine geschlossene Gesamtheit
sPhalanr^ von Bewohnern) auf einem großen Gute
zu Conds-M-Vegre (im Depart. Eure-et-Loire) Geld-
mittel hergab. Das Unternehmen scheiterte aber,
woraus auch die Zeitschrift "I>1iliIlmZ6" einging.
Die Anhänger der Schule stifteten sodann ein neues
Organ, die "Dkmoci-Htie MeitihN6", welche zu An-
sang 1845 an der "?nal9,nF6, i-6vn6 ä" la 8ci6nc6
"oeiale" eine Hilfszeitschrift erhielt. Die oberste
Leitung beider Journale wurde (5. übertragen. Seine
meisten und wichtigsten Schriften handeln von der
-radikalen Weltverbesserung nach "harmonischen"
Grundsätzen. Dahin gehört besonders "I)635w66
sociale" (3 Bde., Par. 1834-45: neue Aufl. in
2Bdn., 1851), worin er sich als eifriger Nachahmer
Fouriers zeigt; seine Terminologie ist ebenso bunt,
leine Darstellung ebenso hart als die des Meisters.
Außerdem sind hervorzuheben' "^N6oi-i6 ä6i'6änea-
tiou nawreiie 6t atti-^ante" (1845' deutsch Nordb.
1847), "1)6diici6 ä6 1a i)0liti<^u6 sn ^i-Hnce" (183li),
"Nanii'68t6ä6l'6ec)l6 80ci6taii'6,f0liä66p9.r^0ui-i6i',
OU dk868 ä6 III. Politikus ^)08itiv6" (1841), "I^XPO'
ßition adl6Z66 än 8V8t6IN6 pIi5ll9,N3t6ri6I1 ä6 ^0N-
1161'" (1845) , "?I'ineip68 äu 80eiHli8M6, M3.nif68t6
<l6 Ikl. ll6inl)crg.ti6 an 19^ 8!6ci6" (1847), "^1i60ri6
<1n äroit ^6 pr0pri6t6 6t än äroit an travaii"
^1848), "1^6 80cia1i8M6 ä6vant 16 vwnx monä6,
ou 16 vivant ä6VNnt 163 M0lt8" (1848), "I^Äpoca-
1vp86, 0N 1a Pl0cli3,iu6 r6ii0V9,tis)ii ä6in()ci'3,tilin6
"t 80cill.i6 ä6 I'Nni'0p6" (1849), "I^a. cl6rni6i-6
ZN6I-1'6 6t 1a paix ä6iinitiv6 cl6 I'Unrop6" (1850).
1848 wurde er vom Depart. Loiret, 1849 vom
Seine-Departement in die Nationalversammlung
gewählt, .hier stimmte er mit der Bergpartei.
Äls Mitunterzeichner zweier Aktenstücke aufrühre-
rischen Inhalts des Hochverrats angeklagt, flüchtete
"r nach Belgien. Nachdem feine in Teras angestellten
Versuche, sein socialistisches System zu verwirklichen,
gescheitert waren, kehrte er 1869 nach Frankreich
zurück. Er starb ^7. Dez. 1893 in Paris. Anonym
"rschien noch von ihm: "N6xiciu6; huati-6 I<Mi-68
Hu mai-6ckal Va2ain6" (Brüss. 1808). - Vgl. Rey-
baud, ^tnä68 8U1' 168 I'6foi-mat6nr3 0N 80eiali3t63
M0(i6rn68 l2 Bde., Par. 1864).
vonsilia. Ovan^slioa. (lat.), Evangelische
Näte, in der tatb. Kirche zum Nntersckiede von den
für alle Christen verbindlichen sittlichen Geboten ge-
wisse Ratschläge, zu deren Erfüllung sich nur solche,
die eine böhcre Heiligkeit und ein "überschießendes"
Verdienst zu erlangen wünschen, freiwillig verpflich-
ten. Dahin gehören vorzugsweise die drei Kloster-
gelübde der Armut, des Gehorsams und der unbe-
dingten geschlechtlichen Enthaltsamkeit.
(loiKSiliarinL (lat., "Ratgeber"), der zu einer
Konsultation (s. o.) hinzugerufene Arzt.
vonsilinin (lat.), Rat, richterliches Gutachten;
bei den alten Römern derBeirat, dessen sich Familien-
väter, die geschworenen Einzelrichter in Civilsachen
sowie Magistratspersonen, wenn sie richterliche Ent-
scheidungen zu fällen hatten, bedienten, um sick
uud andere zu vergewiffern, daß das Urteil, das
schließlich nach freier Entscheidung des Berufenden,
nicht nach einem Beschlusse des 0. gefällt wurde,
in überlegter und ordnungsmäßiger Weise erfolgt
sei. Allmählich übten diese (!on8iliarii einen immer
mebr wachsenden Einfluß auf die Entscheidung der
Behörden aus. Ein solches (^. zogen namentlich
auch die Statthalter in den Provinzen zu Rate, wie
die Feldherren vor wichtigen Entschließungen ein (?.,
einen Kricgsrat, zu berufen pflegten, l^. hieß dann
aber auch das aus der Geschworenenliste für einen
bestimmten ^traffall gebildete Schwurgericht, wel-
ches unter dem Vorsitze des Prätors, aber ohne seine
Mitwirkung, das Urteil durch Abstimmen abzugeben
hatte, sowie die einzelnen Abteilungen des Centum-
viralgerichts ss. (^uwmvii-i). In der Kaiserzeit findet
man dann noch außerdem einmal unter Auguftus
einen aus den angesehensten und dem Kaiser genehm-
sten Mitgliedern des Senats gebildeten Staatsrat,
zuerst als halbjährig wechselnd (<Ü0ll8iIia 86ni68tria),
zuletzt als jährlich neu gebildet. Unter Tiberius wur-
den die Mitglieder dieses Staatsrats auf Lebens-
zeit ernannt und es befand sich wenigstens ein
Mann vom Ritterstandc darunter. Später wird
dieser Beirat nur noch unter Alexander Severus
erwähnt. Während der ganzen Kaiserzeit hat aber,
da auch die Kaiser richterliche Entscheidungen nach
röm. Herkommen mit Zuziehung eines Beirats zu
treffen hatten, ein (^. dafür bestanden. Zu diesem
kaiserl. Rate slü. pi'iuci^i8) wurden bis Trajan für
die einzelnen Fälle als Mitglieder Senatoren und
Ritter, von letztern insbesondere hohe kaiserl. Beamte
vom Ritterrang, namentlich die?ra6t6cti pra^oi-io
berufen. Hadrian machte diefes 0. in der Art Zu
einer ständigen Behörde, daß er die Perfonen, aus
deren Mitte für die einzelnen Fälle die Mitglieder
des 0. berufen wurden, als Räte (Ooi^iliarii) auf
die Dauer anstellte und wenigstens denen aus dem
Ritterstande auch hohe Vefoldungen anwies. In
der Zeit nach Diocletian trat an die Stelle des 0.
das ^0u8i8t0linm pi'incipi8, welches zugleich als
Staatsrat fungierte.
<3on8i1iu.ln adsunäi (lat.), der (einem Studie-
renden erteilte) Rat, fich zu entfernen, eine mildere Art
der Wegweifung von der Universität. Das (^. a. ist
die zeitweilige Entziehung des akademischen Bürger-
rechts, welche den auf diefe Weise Verwiesenen jedoch
nickt bindert, auf einer andern Universität seine
Studien fortzusetzen. Nach Ablauf der Dauer der
Wegweisung kann der Weggewiesene von neuem um
Immatrikulation nachsuchen. Verschieden davon ist
die Relegation ls. d.). Die Unterschrift des (?. a.
ist die amtliche Androhung der Entfernung von der
Universität im Falle neuerdings notwendigen disci-
plinarischen Einschreitens. Alle bezeichneten Maß-
regeln sind Disciplinarstrafen, welche nur auf Grund
eines genau geordneten, dem gerichtlichen analogen
Verfahrens verbängt werden dürfen. - Auch auf
böbern Lehranstalten bezeichnet man die entsprechende
Maßregel als C a.
Eonswa, Beiname der Göttin Ops (s. d.).
vonsodrin! (lat.), Geschwisterkinder, von zwei
Schwestern geboren.'
Von3o1iaa.ntia. (lat.), wundärztliche Mittel zur
Befestigung lockerer oder erweichter Teile (z. B. der
Zäbne, des Zahnfleisches u. s. w.).
Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.
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