564
Courtelary – Courtry
Artikel aber, und an einigen Plätzen (Bremen) überhaupt, von beiden Teilen, im letztern Falle mit entsprechend niedrigerm Satze, für Geld, Wechsel, Fonds und Aktien fast überall von beiden Parteien, in Wien jedoch nur vom Verkäufer. Die C. hat an den einzelnen Orten für die verschiedenen Geschäftsgattungen besondere, üblich gewordene, feste Sätze und beträgt in der Regel ⅒‒1 Proz. Die Geld-, Wechsel-, Fonds- und Aktiencourtage ist viel geringer als die C. für die andern Waren und wird gewöhnlich mit 1 vom Tausend (1 Promille) oder auch mit ⅛ Proz. angerechnet. Jene wird in Berlin, Paris und Amsterdam auf den Nennwert der betreffenden Objekte berechnet, in fast allen andern Börsenplätzen (so in London, Wien, Frankfurt a. M., Leipzig, Hamburg) auf den Kurswert (Kaufpreis); in Köln wird sie vom Kurswerte berechnet, wenn der Kurs unter pari, dagegen vom Nennwerte, wenn der Kurs über pari ist. Die Berechnung vom Kurswerte (Kaufbetrage) ist jedenfalls der gerechtere Modus. Bei andern als Kaufgeschäften teilen sich meist beide Parteien in die Entrichtung der C., sodaß eine jede die Hälfte bezahlt; bei Assekuranzen ist die Teilung oft eine ungleiche, oft auch zahlt der Versicherte allein die C. Bei den Assekuranzen wird die C. gewöhnlich auf die versicherte Summe angerechnet, hier und da aber auf den Betrag der Prämie; im letztern Falle hat sie natürlich einen entsprechend höhern Prozentsatz. Gleichbedeutend mit C. ist der besonders in Süddeutschland und Österreich gebräuchliche Ausdruck Sensarie. Nach dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 82) hat der Handelsmakler (s. Makler) die Gebühr zu fordern, sobald das Geschäft geschlossen und, wenn es ein bedingtes war, unbedingt geworden und von ihm seiner Verpflichtung zur Zustellung der Schlußnoten Genüge geschehen war. Ist das Geschäft nicht zum Abschluß gekommen oder nicht zu einem unbedingten geworden, so kann für die Unterhandlungen keine Maklergebühr gefordert werden; tritt eine oder treten beide Parteien nach dem Abschluß noch zurück, so ist nichtsdestoweniger der Makler seine C. zu fordern berechtigt. Sehr gewöhnlich wird die C. zwischen Kaufleuten nicht sofort entrichtet, sondern aufgerechnet und dem Makler nach gewissen Perioden, gewöhnlich halbjährlich oder jährlich (in Berlin monatlich) ausgezahlt. Die örtliche gesetzliche Feststellung der Courtagesätze ist ebenso unpraktisch als zwecklos, da sie immer umgangen wird; nur für den Fall des Mangels desfallsiger Übereinkunft (Österreich, Hamburg, Bremen) und betreffenden festen Platzbrauchs hat sie Bedeutung.
Courtelary (spr. kurt’larih). 1) Bezirk im schweiz. Kanton Bern, hat 266,7 qkm, (1888) 27153 E., darunter 2723 Katholiken und 99 Israeliten, in 19 Gemeinden und umfaßt das einförmige Jurathal Val St. Imier samt den dasselbe umschließenden Höhen. – 2) Flecken und Hauptort des Bezirks C., in 699 m Höhe, am Nordfuße des Chasseral im Val St. Imier, an der Suze und der Linie Sonceboz-Chaux-de-Fonds der Jura-Simplon-Bahn, hat (1888) 1182 E., darunter 54 Katholiken; Post, Telegraph, ein altes Schloß, eine hochgelegene Kirche, mehrere Uhrenfabriken und besuchten Jahrmarkt. Die Haupterwerbsquellen sind wie in den anstoßenden Gegenden des Neuenburgischen und des Bernischen Jura Uhrmachern und Alpenwirtschaft.
Courtenay (spr. kurt’näh), Hauptstadt des Kantons C. (223,33 qkm, 15 Gemeinden, 8384 E.) im Arrondissement Montargis des franz. Depart. Loiret, 25 km nordöstlich von Montargis, an dem zum Loing gehenden Biez oder Cléry und an der Linie Paris-Montargis-Sens der Franz. Mittelmeerbahn, hat (1891) 1932, als Gemeinde 2809 E., Post, Telegraph, ein Schloß, Gerberei, Ziegelbrennerei, Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen, Handel mit Holz, Eisen und Kohlen. – C. war im Mittelalter eine wichtige Herrschaft, die dem Sohne des Kapetingers Ludwigs des Dicken, Peter, verliehen war. Seine Abkömmlinge haben während der Kreuzzüge Konstantinopel drei Kaiser, Peter, Robert und Balduin Ⅱ. (s. Byzantinisches Reich, Bd. 3, S. 814 b) und Edessa mehrere Grafen gegeben. Andere gingen nach England und gründeten den Stamm der noch jetzt blühenden Grafen von Devon (s. d.) oder Devonshire. Bis auf Ludwig ⅩⅣ. versuchten sie mehrmals, sich als Prinzen von königl. Geblüte anerkennen zu lassen. Die franz. Linie starb 1730 aus.
Courtes paumes (frz., spr. kurt’ pohm’), s. Ballhäuser.
Courtier (frz., spr. kurtĭeh), Makler, Unterhändler.
Courtine, s. Kurtine.
Courtisan (frz., spr. kurtisáng), Hofmann, Höfling, Hofschranze; Courtisāne, Buhlerin.
Courtmans-Berchmans (spr. kuhrt-), Joanna, vläm. Schriftstellerin, geb. 6. Sept. 1811 zu Oudegend in Ostflandern, heiratete 1836 den Lehrer Courtmans zu Gent und schloß sich der Bewegung zu Gunsten der vläm. Litteratur an. Seit 1856 Witwe, eröffnete sie in Maldegem ein Erziehungsinstitut und starb daselbst 22. Sept. 1890. Ihre zahlreichen Werke (Romane, Novellen, Gedichte) wurden öfters preisgekrönt. Ihre Erzählungen zeichnen sich durch Lebensfrische und Lebenswahrheit aus, zumal wenn sie das Volksleben schildert. Zu den besten gehören: «Anna de Bloemenmaegd» (Gent 1862), «Het geschenk van den jager» (ebd. 1864; auch französisch), «De zwarte Hoeve» (ebd. 1864; 2. Aufl. 1866), «Moeder Daneel» (Antw. 1868), «De Koewachter» (Dordrecht 1873), «De Hoogmoedige» (Gent 1882). Eine Sammlung derselben erschien in «Verhalen en Novellen» (Roeselare 1884‒87).
Courtois (spr. kurtŏá), Gustave, franz. Maler, geb. 1852 zu Pusey im Depart. Haute-Saône, trat 1869 in das Atelier von Gérôme und wählte seine Stoffe aus verschiedenen Gebieten. Seine Gemälde, für die er mehrfach Medaillen erhielt, zeichnen sich aus durch Klarheit und Sicherheit der Zeichnung sowie durch ein zartes Kolorit. Hervorzuheben sind: Tod des Archimedes (1875); Orpheus; Narcissus; Lais in der Unterwelt (1878); Dante und Virgil in der Unterwelt bei den Vaterlandsverrätern; Bajadere (1882); Junger Florentiner mit Katzen spielend (1883); Begräbnis der Atala (1884); Madonna mit dem Christkind (1887). Auch als Porträt- und Aquarellmaler ist C. sehr geschätzt. Er lebt in Neuilly.
Courtois (spr. kurtŏá), Jacques, Maler, s. Bourguignon.
Courtoisie (spr. kurtŏăsih, vom frz. cour), höfliches und zuvorkommendes Benehmen.
Courtrai (spr. kurträh), Stadt im belg. Westflandern, s. Kortrijk.
Courtry (spr. kurtrih), Charles Louis, franz. Radierer, geb. 11. März 1846 zu Paris, Schüler von Gaucherel und Flameng, hat für seine Radierungen mehrfach goldene Medaillen erhalten (1877 in München, 1889 in Paris). Sein Werk zählt bereits über 600 Wiedergaben nach Werken alter und
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]