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Dardanellenvertrag – Dardschiling
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Dardanellen'
den türk. Batterien bei seiner Durchfahrt 19. Febr. 1807 unbelästigt, 20. Febr. bis nahe vor Konstantinopel, mußte aber unverrichteter Dinge
die Rückfahrt antreten. Der Dardanellenvertrag (13. Juli 1841), welchen die fünf Großmächte mit der
Pforte abschlossen, und der durch den Pariser Frieden 1856 im wesentlichen bestätigt wurde, setzt fest, daß kein nichttürk. Kriegsschiff ohne
Bewilligung der osman. Regierung in die Meerenge einlaufen und sie passieren darf. Auch Handelsfahrzeugen fremder Nationen ist die
Passage der Schmalstelle von Tschanak-Kalessi bei Nacht untersagt, und sie sind zur Vorzeigung der Pässe und zur Zahlung einer
Leuchtturmsgebühr verpflichtet. Der Londoner Vertrag (13. März 1871) sowie der Berliner Friede (13. Juli 1878) bestätigten das Princip der
Schließung der D. nach Maßgabe des Pariser Friedens. Doch liefen Febr. 1878 engl. Kriegsschiffe durch die D., um Konstantinopel vor den
Russen zu schützen. 1891 wurde die Dardanellenfrage von neuem aktuell, als zu verschiedenen Malen russ. Schiffe mit Soldaten an Bord von
den Türken an der Durchfahrt gehindert wurden. Die Türkei schloß darauf ein Abkommen mit Rußland, wonach die Schiffe der sog.
Freiwilligen Flotte Rußlands, sofern sie die Handelsflagge führen, die D. frei passieren, und wenn sie Sträflinge oder Soldaten an Bord haben,
der Pforte vorher davon Anzeige machen sollen. Eine türk. Cirkularnote vom 16. Sept. teilte den Großmächten dies Abkommen mit.
Kleine D. heißen auch die Meerenge und die Schlösser von Rion (s. d.) in
Griechenland.
Dardaner, im Altertum ein illyr. Volk, das auf dem südl. Hochland von Mösien, im obern Gebiet des Flusses
Margus (jetzt Morawa) wohnte und den Macedoniern unter den Antigoniden, später den Römern durch seine Raubzüge lästig fiel, dann aber
vollständig romanisiert wurde. Ihr Gebiet wurde von Diocletian um 297 n. Chr. von Mösien abgetrennt und zu einer eigenen Provinz mit dem
Namen Dardania und der Hauptstadt Naïssus (jetzt Nisch), dem Geburtsort Konstantins des Großen,
erhoben. In Dardania lag auch das Kastell Bederiana, der Geburtsort des Kaisers Justinus l., bei der
Stadt Tauresium, der Heimat des Kaisers Justinian I. (S. auch Dardanus.)
Dardănos, nach der Ilias ein Sohn des Zeus und Gründer der sagenhaften Stadt
Dardania am troischen Ida. Sem Ursprung wurde später nach Samothrake verlegt, von wo er nach
Troas gewandert sein soll; hier wird er zum Sohn der Plejade Elektra gemacht. Des D. Sohn war Tros, der Ahnherr der Troer; dieser der Vater
des Ilos, des Gründers von Ilion, dessen Sohn Laomedon den Priamos erzeugte. Von D. nannte man das Geschlecht die
Dardaniden.
Dardănus (Dardanos), im Altertum eine unbedeutende äol.
Stadt am südl. Hellespont, in welcher der Name des mit den Troern eng verbundenen, nach der Sage von Äneas beherrschten Volks der
Dardaner (im östl. Binnenlande von Troas) fortlebte. Nahe dem Kap
Dardanion, ziemlich auf halbem Wege zwischen Abydos und Ilion belegen, erfreute sich D. später
seitens der Römer einer ähnlichen Pietät wie Ilion, beide Städte wurden ↔ für frei erklärt. Von D. stammt der Name der
Dardanellen (s. d.), mit welchem die Ortschaften auf beiden Seiten des engsten Teils des Hellesponts und dieser selbst
schon m spätbyzant. Zeit bezeichnet wurden. Historisch bekannt ist D. durch den 84 v. Chr. hier geschlossenen Frieden Sullas mit Mithridates.
Dardesheim, Stadt im Kreis Halberstadt des preuß. Reg.-Bez. Magdeburg, am Westende des Huywaldes (305 m),
hat (1890) 1594 evang. E., Postagentur, Telegraph; Ackerbau, 2 Ziegeleien und Steinbrüche in der Umgegend.
Dardistan (d. h. das Land der Darden) oder Jaghistan (Land der Rebellen),
zusammenfassende Bezeichnung der kleinen, im Himalaja, westlich von der Umbiegung des Indus nach Süden gelegenen Gebirgsstaaten,
namentlich Kafiristan, Tschitral, Kohistan, D., Gilghit, Swat, Boner u.s.w., teils Freistaaten, teils Fürstentümer. Die
Darden oder Dardu, arischen Stammes, sind breitschulterig und
gut proportioniert, mit schwarzem, auch braunem Haar und braunen Augen. Sie waren früher Buddhisten und sind jetzt schiitische
Mohammedaner; ihre Sprache in vielen Dialekten gehört der ind. Familie an. Sie bedienen sich der pers. Schrift. Die Bemühungen der Fürsten
von Kaschmir, D. zu erobern, sind ohne Erfolg geblieben.
Dardschiling (engl. Darjeeling oder
Darjiling, vom tibet. Dar-rgjas-glin, d. h. Land des diamantenen Donnerkeils, des Scepters der Lama),
Distrikt der indobrit. Präsidentschaft Bengalen, zur Division Kotsch-Bihar gehörig, mit 3196 qkm und (1881) 155179 E., auf der untersten Stufe
der südl. Vorberge des Himalaja, in der Höhe von 1670–2000 m, grenzt südlich an den Distrikt Kotsch-Bihar, nördlich an Sikkim, westlich an
Nepal und östlich an Bhotan. Das Land wird in unregelmäßiger Weise von niedrigen, hauptsächlich aus Gneis bestehenden Gebirgsrücken
durchzogen. Hauptprodukt ist der Thee, der hier einheimisch ist; 1883–84 bezifferte sich der Ertrag auf rund 3670000 kg. In D. befindet sich
unter 27° 3' nördl. Br. und 82° 19' östl. L. in 2400 m Meereshöhe das großartige Eden-Sanatorium, für
kranke und rekonvalescente Militärpersonen bestimmt, aber auch vielfach von andern Personen besucht; die beste Jahreszeit für die Badekur
in D. ist der Oktober, unmittelbar nach den großen Regengüssen. Bei der außerordentlichen Klarheit und Durchsichtigkeit der Luft hat man von
hier gegen N. einen wunderbar schönen Blick über sieben sich hintereinander erhebende, grün bewaldete parallele Ketten der südl. Vorberge
des Himalaja, auf den 8588 m hohen Kantschindschanga und andere mit ewigem Schnee und Eis bedeckte Spitzen. Bis zu einer Höhe von
3500 bis 3600 m sind die Berge mit dichten Waldungen bekleidet; darüber hinaus wachsen in erstaunlicher Fülle die schönsten Rhododendren.
Die verhältnismäßige Nähe von Kalkutta und die geringe Mühe, von dort (mit der Himalajabahn [s. d.] in 26 Stunden)
sowie überhaupt von Bengalen aus D. zu erreichen, trugen dazu bei, 1835, als die ind. Regierung beschlossen hatte, ein militär. Sanatorium für
Bengalen zu stiften, die Wahl auf D. hinzulenken. Ein Areal von 357 1/2 qkm wurde von dem Radscha von Sikkim gegen eine jährliche Rente
von 6129, später 12258 M. erworben. Der Radscha verlor dieses Einkommen jedoch 1850 wegen Beleidigung engl. Unterthanen. Hierbei
wurden weitere 1657 1/2 qkm annektiert; 1869 kam noch ein
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 802.