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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deklamator - Deklaration
Gesang" fast allenthalben aus dem deutschen Theater
herrsche und die meisten Schauspieler nicht mehr
wüßten, wie sie Verse anders vortragen sollen. In
neuester Zeit findet man noch öfter den entgegen-
gesetzten Fehler; um den aufgebauschten Ton zu
vermeiden, verfallen die Darsteller in das Nüchterne;
ein übertriebenes Streben nach Natürlichkeit zerrt
die Verse unserer Dichter ins Nichtssagende herab.
In alter und neuer Zeit hat man sich vielfach
bemüht, die Kunst der D. wissenschaftlich zu begrün-
den. Die Alten bedienten sich einer Art von Noten
zu Vetonungszeichen, um dadurch zu bestimmen, ob
der Accent durch ein höher oder tiefer liegendes In-
tervall gegeben werden sollte, und so zugleich die
Modulation der Stimme vorzuschreiben. Daß die
theatralische D. des Altertums getragener, lang-
samer, feierlich stilvoller, ja fast recitativartig ge-
wesen ist, folgt aus der engen Verbindung mit
Musik, Maske und Kothurn. Die Notwendigkeit
enger Verbindung der D. mit Mimik und Gestiku-
lation ward schon längst erkannt (vgl. z. V. Mor-
rocchesi, I^ioni äi slsclama^ionL o ä'arte tea-
tralk, Flor. 1832). Neuerdings sind verschiedene
Systeme aufgetaucht, um einerseits alle Mängel
und Nnschönhciten, die der natürlichen Aussprache
des einzelnen anhaften, durch Befolgung be-
stimmter Regeln zu beseitigeu, andererseits Stimme,
Aussprache und Nedeausdruck kunstgerecht zu er-
ziehen. Besondern Erfolgs darf sich hier der franz.
Arzt, Physiolog und Phonetiker Artbur Chervin
(geb. 1850 zu Lyon) rühmen, Direktor der "Schule
sür Stotterer" zu Paris. Von seinen Schriften seien
genannt: "?r0N0nci3.ti0n ti-3,n^3.i86. NötlioäsOiier-
vin. Ux6rcic68 äs i6etui-6 3, kaute voix 6t äo 16-
oitation" (Par. 1879), "1^ NetlioäL 0n6i vin poui-
001'1'iF6r 16 I)6A3^6IN6Nt ot t()N8 168 lUiti'CZ (I6t3.ut8
66 prononciation" (ebd. 1881). Seit 1890 giebt er
die vortreffliche Zeitschrift "I^a voix parie" 6t
5kkmt66" (Paris) heraus, die "I^it 66 dien äii-e"
fördern will. Für die französische D. giltdie Schulung
des Pariser staatlichen Konservatoriums noch immer
als musterhaft. Vgl. I. R. Eolly, ^ctiuF and tlio
3,rt ok 8p66c1i Ät tN6 ?3,ri8 (^011801 VHtoil'6 (Lond'.
1891). In Deutschland giebt es zwar eine Anzahl
privater "Thcaterschulen" (eine treffliche z. V. von
Alfred Werner in Leipzig), aber noch keine hoch-
schulmähig eingerichtete und ausgestattete Akademie
der Schauspielkunst. Eine solche hätte insbesondere
auch die D. in ihren verschiedenen Abstufungen zu
pflegen, die sonst nur der Individualität des einzel-
nen Schauspielers und der Tradition der betreffen-
den Bühne überlassen bleibt. Das Wiener Burg-
theater übt hier seit S. G. Koch (s. d.) auf seine Mit-
glieder eine wohlthätig erzieherische Wirkung aus.
Viele bessere Theatcruntcrnchmungen baben zum
Behuse des deklamatorischen Einübens eigene Vor-
tragsmeister, wie A. Strakosch unter H. Laube war.
Vgl. Scckendorf, Vorlesungen über D. und Mimik
(2 Bde., Vraunsckw. 1815); Falkmann, Dekla-
matorit (2 Bde., Hannov. 1830-39); Agnese Sche-
dest, Rede und Geberde (Lpz. 1801); Guttniann, Gym-
nastik der Stimme, gestützt auf physiol. Gesetze
l4. Aufl., ebd. 1882); Venedix, Der mündliche Vor-
trag (Bd. 1, 0. Aufl.; 2. u. 3. Bd., 4. Aufl., 1888);
ders., Katechismus der Redekunst. Anleitung zum
mündlichen Vortrage (4. Aufl., Lpz. 1889); Palleske,
Die Kunst des Vortrags (2. Aufl., Stuttg. 1884);
Mitzenius, Die Kunst der öffentlichen Rede (4. Aufl.,
Lpz. 1888); Weiß, Sing- und Sprech-Gymnastik
(Berl. 1890). Die ältern Arbeiten haben heute kaum
noch geschichtlichen Wert, so die von Klopstock (Frag-
mente über Sprache und Dichtkunst, Hamb. 1779
-81), Schocher, dem Begründer der Deklamatorik
(Soll die Rede auf immer ein dunkler Gefang
bleiben? Lpz. 1792) u. a.
Für die Musik bedeutet D., besonders in der
Vokalkompositiou, die Ersetzung des poet. Rhythmus
durch den musikalischen. Die logische und proso-
dische Schwere der Silben muß von der Musik in
Note und Takt wiedergegeben werden, obwohl die
Melodie einer scharfen Skandierung cntbchren kann.
Am meisten Freiheit in Form, Takt und Tempo
läßt die in Tönen deklamierte Rede, das Recitativ
(s. d.). Die wahre und schöne musikalische D. ist
bei Übersetzung des Tertes fast immer gesährdet,
weil es bisweilen unmöglich wird, Wort und Silbe
wieder genau dem musitalischen Acccnt anzupassen;
denn die musitalische D. ist viel weniger als jede
andere dem Vortragenden (also hier dem Sänger)
allein überlassen; sie ist vielmehr in erster Linie
vom Komponisten abhängig, der jede Abstufung
vorzuschreiben hat.
Deklamator (lat.), derjenige, der die Kunst
der Deklamation (s. d.) beherrscht, sie ausübt oder
lehrt; deklamatorisch, der Detlamationskunst
gemäß; Detlamatorium, Dcklamationsübung;
auch ein Buch, das Übungsstücke enthält; dekla-
mieren, kunstgemäß vortragen.
Deklaranten, Benennung der 81 czech. Ab-
geordneten des böhm. Landtages, die die sog. De-
klaration unterzeichnet batten, in der ihre Forde-
rung eines besondern böhm. Staatsrechts sormu-
liert und gegen die bestehende Verfassung Protest
erhoben wurde. Diese Deklaration wurde 23. Aug.
1868 von drei der D. dem böhm. Landtagsmarschall
überreicht. Eine ähnliche Erklärung übergaben
25). Aug. die czech. Mitglieder des mähr. Landtages.
Beide Landtage, in denen die Teutschen die Mehr-
dcit hatten, gingen jedoch zurTagesordnung über und
erklärten die D. ihrer Mandate für verlustig. (S. auch
Böhmen, Bd. 3, S. 226a.) - Kreuzzeitungs-
detlaranten, eine Anzahl streng konservativer
Männer, die durch eine Erklärung in der Kreuz-
zcitung gegen Bismarcks Äußerung protestierten,
die er 9. ^ebr. 1876 im Reichstage gethan hatte, daß
sich jeder, der die Kreuzzeitung halte, indirekt an
den Verleumdungen beteilige, die diese im Sommer
1875 gegen die höchsten Beamten des Reichs ge-
richtet habe. (Die Kreuzzcitung hatte Vismarck,
Camphauscn und Dclbrück Beteiligung an Gründer-
spekulationcn vorgeworfen.)
Deklaration (lat.), Erklärung. Im inter-
nationalen Verkehr der Staaten untereinander wcr-
den vereinbarte Zusätze, Abänderungen von inter-
nationalen Verträgen unter dem Namen D. (frz.
äedHi'cNion) geschlossen und veröffentlicht; in der
Sprache der Gesetze einzelne Bestimmungen durch
spätere Erlasse erläutert.
D. bezeichnet ferner die bei Vermeidung be-
stimmter Folgen gesetzlich vorgeschriebenen Erklä-
rungen. So versteht man im zoll- und kontroll-
pflichtigen Warenverkehr unter D. die bei
der Zollbehörde sei es mündlich oder schriftlich zu
bewirkende Anmeldung der Waren behufs ihrer
zollamtlichen Abfertigung, und nennt denjenigen,
derdiefe Anmeldung bewirkt (deklariert), Dekla-
ranten. Die Vorschriften über die formellen Er-
fordernisse einer solchen D. sind in den verschiedenen