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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutschland und Deutsches Reich (Zeitungswesen)

besten Zeitungen werden am Ende des 17. Jahrh. die aus Regensburg stammenden gerechnet. In diesen Jahren hatten auch Jena und Gotha Zeitungen; seit 1655 soll Berlin eine privilegierte Zeitung besessen haben. Auch Hamburg wird das ganze 17. Jahrh. hindurch im Besitz mehrerer polit. Blätter gewesen sein. Seit 1731 erschien hier der durch ganz Europa verbreitete "Unpartheyische Correspondent". Schon 1680 wurde hier ein Anzeigeblatt gegründet, welches den Titel "Relations-Courier" und später "Wieringsche Zeitung" führte. Nur einige Jahrzehnte nach der Gründung der Universität wurde in Halle a. S. eine Zeitung herausgegeben; die "Magdeburgische Zeitung" (s. d.) dagegen scheint weit in das 17. Jahrh. hinaufzureichen. In Erfurt erschien seit 1697 der "Hinkende Staatsbote", dessen Titel im Anfang des 18. Jahrh. lautete: "Der hinten und forne wolgepuckelte Hinckende Staatsbote; ein Frantzmann hält ein Gespräch mit seinem Cousin Mons. de la Kohlenbrenner". Schon aus diesem Titel geht hervor, daß das Blatt eine humoristische Färbung hatte. Neben den größern Zeitungen erschienen bereits in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. kleine Blätter, die sich auch auf dem Lande einbürgerten.

Räsonnierende Blätter im Charakter der engl. und franz. Zeitungen gab es jedoch bis zur Französischen Revolution gar nicht, man müßte denn die in Augsburg und später in Ulm 1774-77 von Schubert herausgegebene "Deutsche Chronik" dazu zählen, die durch ihren Humor und durch ihre schonungslose Freimütigkeit einen wesentlichen Einfluß auf die polit. Bildung des Volks ausübte. Der "Hamburgische Correspondent" (s. d.) war fast die einzige Zeitung, die ihre Nachrichten aus entfernten Ländern durch eigene Korrespondenten einzog. Neben ihr erschien in Hamburg noch eine "Neue Zeitung". Die beiden Berliner Zeitungen, die "Vossische" (1722) und die "Spenersche" (1740), von denen die erstere noch jetzt besteht, zeichneten sich damals durch litterar. Nachrichten aus. Aus diesen und einigen andern Blättern wurden zahlreiche kleinere deutsche Zeitungen zusammengestellt.

Im allgemeinen erfreute sich Deutschland am Ende des 18. Jahrh. einer ziemlich weitgehenden Preßfreiheit, und wenn auch die Französische Revolution den deutschen Regierungen Anlaß gab, der Tagespresse eine schärfere Aufmerksamkeit zuzuwenden, so vermochte die schwache Reichsgewalt doch nicht, durchgreifende Maßregeln zur Unterdrückung des erwachenden öffentlichen Geistes zu treffen. Namentlich in Mecklenburg und in Hessen-Darmstadt herrschte thatsächlich völlige Censurfreiheit; Bayern hatte zwar eine Censurkommission, die jedoch angewiesen war, ihr Amt "bescheiden und liberal" zu handhaben, und die 1803 einer gesetzlich geregelten bloßen Polizeiaufsicht weichen mußte. In Österreich war wenigstens unter Joseph II. den sprichwörtlich gewordenen Censurquälereien ein Ziel gesetzt, und in Preußen hatte das Wort des großen Friedrich: "Gazetten dürfen nicht geniert werden", das alte bureaukratische System der Bevormundung zwar nicht gänzlich beseitigt, aber doch den Forderungen der neuern Zeit mehr anzupassen vermocht. Großer Beliebtheit erfreuten sich die insgeheim verbreiteten "Geschriebenen Zeitungen" oder "Bulletins". Trotzdem vermochte die Tageslitteratur keinen Aufschwung zu nehmen, weil die mächtige Hand Napoleons I. sehr bald auch auf deutschem Gebiet jede freie Bewegung der Presse erstickte. Eins der wenigen Blätter, die, aus den letzten Jahren des 18. Jahrh. stammend, sich später zu einer dauernden Blüte entwickelten, war die 1798 in Tübingen gegründete "Allgemeine Zeitung" (s. d.).

Erst bei der nationalen Erhebung Deutschlands dachten die Regierungen daran, sich die "sechste Großmacht", wie Napoleon I. im Hinblick auf den einflußreichen "Rheinischen Merkur" die Tagespresse bezeichnete, als Verbündeten zu gewinnen. Auf die Einladung des russ. Generals von Wittgenstein kam Kotzebue, der bereits 10 Jahre vorher in Berlin ein litterar. Blatt, "Der Freimütige", zur Bekämpfung der Führer der Romantischen Schule begründet und dann nach der Schlacht bei Jena in seinen Zeitschriften "Die Biene" und "Die Grille" von Rußland aus Napoleon auf das heftigste angegriffen hatte, nach Berlin zurück und gab hier sein "Russisch-Deutsches Volksblatt" heraus. Gleichzeitig begann Niebuhr, unterstützt durch Scharnhorst und Schleiermacher, die Herausgabe des "Preußischen Korrespondenten". Nassau hob 1814 alle frühern Beschränkungen des Buchhandels und der Preßfreiheit auf, und auch Sachsen, das sein Censuredikt vom 10. Aug. 1812 nur unter Napoleonischem Druck erlassen hatte, kehrte nach dem Sturze des franz. Herrschers zu der frühern milden Praxis zurück.

Freilich fehlte es schon damals in den Kreisen der alten Bureaukratie nicht an Stimmen, die mit Entschiedenheit jeder Nachgiebigkeit, die man der liberalen Strömung zeigte, Widerstand entgegensetzten. Als Friedrich Arnold Brockhaus, der 1813-16 in Altenburg eine mit großem Beifall gelesene polit. Zeitschrift "Deutsche Blätter" herausgab, 1814 die für den Buchhändler Palm verderblich gewordene Schrift "Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung" wieder abdrucken wollte, wurde seine Eingabe von der sächs. Polizeidirektion wegen der "staatsgefährlichen Tendenz" jener Schrift mit Entschiedenheit zurückgewiesen, und der preuß. Polizeiminister von Wittgenstein sprach Hardenberg gegenüber offen seinen Unwillen aus, daß das Berliner Militärgouvernement "die sog. Volksblätter als vermeintliche Mittel, den Nationalgeist zu erkräften, in Schutz zu nehmen geneigt sei, ohne die nachteiligen und gefährlichen Kräfte solcher Roborantien hinlänglich zu prüfen und gehörig zu berücksichtigen". Die Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 versprach noch im Art. 18, daß der Bundestag sich bei seiner ersten Zusammenkunst mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherheit der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen werde. Herr von Berg, der Bundestagsgesandte für Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg, erstattete auch nach kurzer Zeit einen vortrefflichen Bericht über diesen Gegenstand, hiermit aber war die Angelegenheit erledigt. Es folgten die unheilvollen Karlsbader Beschlüsse (s. d.) von 1819, die zunächst für die Dauer von fünf Jahren geltend, später auf unbestimmte Zeit verlängert, nicht allein die gesamte Tagespresse sowie alle Druckschriften bis zu 20 Bogen der Censur unterwarfen, sondern auch dem Bunde das Recht vorbehielten, Schriften nach Gutdünken zu unterdrücken, und dem Redacteur einer so unterdrückten Zeitung fünf Jahre lang verboten, im Gebiet des Deutschen Bundes ein anderes polit. Blatt zu leiten. Der schon erwähnte einflußreiche "Rheinische Merkur" von Görres, der seit dem Jan. 1814 erschien, war bereits 1816 durch einen preuß. Kabinettsbefehl unterdrückt worden. Das gleiche