Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Deutsch-Ostafrika'
dann wieder im September, Oktober und November; das Maximum der Temperatur beträgt 31° C., das Minimum 10° C., das Monatsmittel
18,5 bis 22,5°C. Die Gesundheitsverhältnisse sind im allgemeinen für den Europäer sehr
ungünstige; die Malaria herrscht an der Küste wie im Binnenland, am wenigsten auf den Höhen von Usambara und im Dschaggaland. Doch ist in einzelnen
Orten der Küste, wie in Kilwa und Lindi, infolge der zweckmäßigern Anlage der Wohnräume eine Besserung bemerkenswert.
Pflanzen- und Tierwelt. D. ist vornehmlich Savannenland, entweder kultivierbares, oder mit lichtem Gehölz bestandenes
(Pori), oder mit dornigen Dschungeln bedecktes. Größere Moräste und vollkommen sterile, steinige Flächen treten nur
vereinzelt auf. In den Gebirgen wechseln geschlossene Waldungen mit Bananenhainen und üppigen Wiesengründen. Kulturstrecken in weiter Ausdehnung
begegnet man nirgends; wo aber der Neger sich angebaut, sei es inmitten der Wälder oder an Gebirgsabhängen, im gutbewässerten Savannenland oder in der
Nähe des Meers, da gedeihen Kokos-und Delebpalmen, Orangen-, Melonen- und Mangobäume, Bananen, Kaffernkorn, Maniok, Sesam, Erdnüsse, Reis,
Zuckerrohr, zuweilen auch Baumwolle und Tabak. Zur Plantagenwirtschaft eignen sich einzelne Strecken der Küste, namentlich das terrassenförmige Gelände
von Bondëi, die Thäler von Usambara, Ukami und Usagara. – Der Reichtum an jagdbaren Tieren, wie Löwen, Leoparden,
Hyänen, Giraffen, Büffeln, Antilopen, Zebras, Nashörnern, Flußpferden und Krokodilen ist in den Ebenen um den Kilima-Ndscharo, in den Thälern von Usagara
und in Unjamwesi am bedeutendsten; er vermindert sich wesentlich südlich vom Kingani. Die Elefantenherden haben sich mehr und mehr nach der Westseite
des Albert-Edwardsees und des Tanganika zurückgezogen. Die Tsetsefliege kommt meist im Buschdickicht des Küstenlandes vor. An Haustieren werden
gehalten: Hühner, Ziegen, Schafe, Hunde. Große Rinderherden giebt es in Usambara, Usagara, Karagwe und Usukuma.
Bevölkerung. D. hat etwa 2900000 E., darunter 568 Deutsche und 182 andere Europäer. An der Küste leben Araber und
Inder als Kaufleute, Karawanenführer und Plantagenbesitzer, ferner Suaheli, häufig als Ortsvorsteher oder Jumbe verwendet, und Wamrima (s.
Mrima), die eigentliche Arbeitermasse. Das übrige Festland bis tief in das Innere hinein bewohnen Neger der Banturasse, meist
Ackerbauer; in den Ländern westlich und südwestlich vom Victoriasee herrschen oder leben als Hirtenvolk die wahrscheinlich aus Abessinien eingewanderten
Wahuma (s. d.). Der ethnologisch am meisten erforschte Stamm ist der der Wanjamwesi (s. Unjamwesi). Als raub-
und kriegslustige Nomaden treten auf die den Niloten verwandten Massai (s. d.) zwischen dem Kilima-Ndscharo und dem Victoria-Njansa;
die Wahehe oder Mafiti am Ruaha, die Wangoni in Unjamwesi, die Yao am Rovuma und die Magwangwara am Njassasee, welche vier letztern als die
Abkömmlinge eingewanderter Zulu gelten. Negerkönigreiche von größerm Umfange giebt es in D. nicht; von politisch nennenswerter Bedeutung sind
gegenwärtig nur anzuführen: Sembodja in Usambara, Kingo Mkubwa in Ukami, Merere in Usafa und der Häuptling von Karagwe. Alles übrige Gebiet zerfällt in
größere oder kleinere voneinander unabhängige Gemeindeverbände. An der Küste ↔ gebietet die deutsche Verwaltung; auch hat sie im
Innern, mit Ausnahme des Gebietes der Wahehe, die Aufrechterhaltung friedlicher Zustände und die Anerkennung der deutschen Flagge im allgemeinen
erreicht. – Die Hauptorte D.s liegen an der Küste: Dar es-Salaam (10000 E.), der Sitz des Gouverneurs; Tanga (4000 E.) mit vortrefflichem Hafen; Pangani
(10000 E.), Saadani, Bagamojo (10 000 E.), der größte Handelsplatz; Kilwa-Kiwindje, Lindi (3000 E.) und Mikindani (500 E.); sämtliche (mit Ausnahme von
Saadani und Mikindani) haben Garnisonen der Schutztruppe oder der Polizeitruppe. Auf den Karawanenstraßen nach dem Innern befinden sich
Militärstationen; von Tanga nach dem Kilima-Ndscharo: Masinde, Kisuani, Marangu, Moschi; von Bagamojo und Dar es-Salaam nach dem Victoria-Njansa:
Kisaki in Khutu, Kilosa und Mpwapwa in Usagara, Tabora (wichtigster Handelsplatz im Innern) in Unjamwesi, Neuwied, Muansa und Butoba am Ufer des
Victoria-Njansa; endlich Langenburg am Njassasee. Missionsstationen existieren im ganzen 39, und zwar 5 deutsche und 17 englische evangelischer und 2
deutsche und 15 französische kath. Konfession.
Verwaltung. Die Civil- und Militärverwaltung liegt in den Händen des vom Deutschen Kaiser ernannten Gouverneurs.
Das Küstengebiet ist in 6 Bezirksämter eingeteilt, an deren Spitze Bezirksamtmänner, als Vertreter der Civilverwaltung, sich befinden; ihnen ist eine
Polizeitruppe von 240 Mann unterstellt. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über Nichteingeborene bestehen 2 Amtsbezirke, ein nördlicher mit dem Amtssitz
Bagamojo und ein südlicher mit dem Amtsbezirk Dar es-Salaam. Für die zweite Instanz ist ein Oberrichter bestellt. Zur Sicherung des Kolonialbesitzes und zu
kriegerischen Expeditionen dient die kaiserl. Schutztruppe, 37 Offiziere, 13 Ärzte, 50 Unteroffiziere und 1800 Farbige (Sudanesen und Manjema) in 12
Compagnien; an ihrer Spitze steht ein Oberführer. (Hierzu Tafel:
Uniformierung der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika.) – Ein kaiserl. Postamt besteht in Dar
es-Salaam, dem die Postagenturen (s. Deutschland und Deutsches Reich,
S. 145b, 146a) unterstellt sind. Eine regelmäßige Post geht am 6. jeden Monats von Dar es-Salaam über Mpwapwa und Tabora nach Bukoba am
Victoria-Njansa und am 1. jeden Monats zurück; sie braucht zur Zurücklegung der Strecke 50 Tage. – Die Sklaverei wird
als beschränkte Haussklaverei geduldet, der Freikauf auf jede Weise begünstigt, Sklavenhandel und Sklavenraub im Küstengebiet energisch unterdrückt, im
Innern möglichst behindert. – Das Budget, welches vom 1. April 1894 dem Reichstage jährlich zur Beschlußnahme
vorgelegt werden muß, beträgt pro 1891/95 5,65 Mill. M. Die Einnahmen werden gedeckt durch einen Reichszuschuß von
3½ Mill. M. und den voraussichtlichen Ertrag von Zöllen und Steuern von 2,156 Mill. M. Von den Ausgaben entfallen auf die
Civilverwaltung 1040790 M., auf die Schutztruppe 2286000 M. und als regelmäßige Entschädigungssumme an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft für
Abtretung der Zolleinkünfte an das Reich 600000 M. Von den Eingeborenen werden keine direkten Steuern erhoben; dagegen ist der Handelsverkehr, und
namentlich das Schankgewerbe, mit hohen Abgaben belastet.
Die 7. Aug. 1891 in Berlin gegründete und 22. Nov. desselben Jahres von der Regierung
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 222.