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Dhakan – Dhaw
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Dhaka'
                    hangir mit Prachtgebäuden jeder Art geschmückt und zu jener Zeit 3–400000 E. zählend, erholt sich gegenwärtig aus der langen Zeit des Verfalls; in ihren 
                    zahlreichen, über einen Raum von 6,5 km Länge und 2 km Breite zerstreuten Ruinen, unter welchen sich die des befestigten Schlosses 
                    und einer schöngebauten Moschee, beide von Dschahangir herrührend, sowie die vieler Paläste, die der alten portug., holländ. und franz. Kirchen und Faktoreien 
                    besonders auszeichnen, zeigt sie jedenfalls nur Spuren ihrer frühern Größe. In D. befinden sich 10 Brücken, 13 Ghat oder Ufertreppen, 7 Fähren, 12 Bazare, 5 
                    öffentliche Brunnen, ein Gefängnis und Hospital für Gefangene, eine Irrenanstalt sowie ein Hospital für Eingeborene. Bemerkenswert ist auch das großartige 
                    Elefantendepot, in welchem sich gewöhnlich mehrere Hundert dieser Tiere befinden. Die Zahl der mohammed. Moscheen in D. wird auf 180 geschätzt, die der 
                    Hindutempel auf 119. Protestanten, Baptisten, Katholiken, Armenier, Griechen und Thomaschristen haben in D. besondere Kirchen und Bethäuser. Auch befinden sich 
                    daselbst staatliche und von Missionaren geleitete Schulen für Europäer und Eingeborene. Unter diesen verdient das «Dacca College» (seit 1855) besondere Erwähnung. 
                    Die Kunst der Bereitung jener unvergleichlichen, Abrawan, d.h. fliehendes Wasser,und Schabnam, d.h. Nachttau, genannten Musseline (deren Feinheit so groß war, daß 
                    man ein ganzes Kleid durch einen Fingerring ziehen konnte) blüht seit 1872 nur noch in sehr geringem Maße, infolge der Einfuhr der billigen Manchesterwaren. 
                    Neuerdings wirkt die allgemein günstige Lage des Handels und der Baumwollindustrie in Bengalen auch auf D. vorteilhaft ein. Besonders infolge des Baues der 
                    D.-Maimansing-Eisenbahn hat der Binnenverkehr seit 1886 bedeutend zugenommen. Neben den Musselinen gehören jetzt auch gröbere Kattune, daneben Silberstickereien, 
                    Töpferei, Muschelschnitzereien wieder zu den bedeutendern Industriezweigen.
                
                    Dhamar, arab. Ort, s. Damar.
                
 
                    Dhammapadam, Name eines der kanonischen Werke der Buddhisten, das in den 
                    Tipitaka (s. d.) aufgenommen ist. Es zerfällt in 26 Kapitel (vagga) und 
                    enthält Sprüche von hohem sittlichem Ernst. Herausgegeben ist es von Fausböll (Kopenh. 1855); ins Deutsche übersetzt von A. Weber, Ind. Streifen, Bd. 1, 112 fg. 
                    (Berl. 1868), und L. von Schröder (Lpz. 1892); ins Englische zuletzt von Max Müller, Sacred Books of the East, Bd. 10 (Oxford 
                    1881). Der Kommentar des Buddhaghosha (5. Jahrh. n.Chr.) giebt die Erzählungen der Ereignisse, bei denen angeblich Buddha die Sprüche vorgetragen hat. Er ist nach 
                    birman. Quellen übersetzt von Rogers, Buddhaghosha's Parables (Lond.1870). In der Einleitung hat Max Müller schon einmal das 
                    D. selbst übersetzt.
                
 
                    Dhan, brit.-ostind. Gewicht, s. Dan.
                
 
                    
                        Dhār. 1) Kleiner mahrattischer Staat unter der Bhil- oder Bhopawar-Agentschaft in der 
                        Provinz Centralindien des Indobritischen Reichs, den die engl. Regierung 10. Jan. 1819 unter ihre Protektion nahm. 1857 ward D. wegen Rebellion gegen die 
                        engl. Regierung von dieser annektiert und ein Teil an die Begam von Bhopal übertragen. Den Rest erhielt jedoch der junge Häuptling Anand-Rao-Puar später 
                        wieder zurück mit dem Rechte der Adoption seines Nachfolgers. D. hat 4506 qkm,  ↔  (1891) 151877, (1881) 149244 E., darunter 115051 Hindu, 
                        12269 Mohammedaner, 3087 Dschain, 18798 Angehörige unkultivierter Stämme. – 
                    
                        
                        2) Hauptstadt des Staates D., unter 23°36' nördl. Br. und 75°4' östl. L. auf dem Wege von Mau nach Baroda, ist 2 km lang 
                        und 0,8 km breit, von einer Erdmauer umgeben, hat (1891) 18430 E., darunter 13948 Hindu, 3393 Mohammedaner. D. soll in seiner 
                        Blütezeit 100000 E. gehabt haben und zeigt überall zunehmende Spuren des Verfalls.
                    
                 
                    Dharma, im Sanskrit «Sitte», «Tugend», «Pflicht», «Recht», «Gesetz», daher 
                    Dharmaçāstra = «Gesetzbücher». D., «Pflicht», ist nach den Indern eine der drei Triebfedern menschlichen Handelns. Die beiden 
                    andern sind artha, «Nutzen», und kāma, «Liebe»; alle drei bilden den sog. 
                    trivarga, «Dreizahl». Dazu tritt als vierte oft noch mōksha, «die Befreiung (von der 
                    Seelenwanderung)», und ihre Vereinigung heißt dann caturvarga, «Vierzahl». Sie ist ansprechend verherrlicht worden von 
                    Kschemendra in seinem «Caturvargasaṃgraha», herausgegeben in der Kāvyamālā, Tl. 5 (Bombay 
                    1888, S. 75 fg.). Personifiziert ist D. «der Gott des Rechtes», der Totenrichter = Jama. Bei den Buddhisten hat D. 
                    (Pāli Dhammo), «Gesetz», ganz die Bedeutung «wahre Lehre», d.i. Lehre, Religion Buddhas.
                
 
                    Dharnasitzen, in der Hindīsprache dharnā baiṭhnā oder dharnā dēnā, 
                    eine eigentümliche ind. Sitte, die auch sonst im Orient verbreitet ist, einen Schuldner zur Bezahlung zu zwingen oder eine bestimmte Absicht durchzusetzen. Sie 
                    besteht darin, daß der Gläubiger sich vor die Thür des Schuldners setzt und nicht eher Nahrung zu sich nimmt, bis seine Forderung erfüllt ist; zuweilen droht er auch 
                    sich in anderer gewaltsamer Weise das Leben zu nehmen. Die Sitte ist sehr alt; sie wird bereits in Werken der vedischen Litteratur und oft in der klassischen 
                    Sanskritlitteratur seit dem 7. Jahrh. n.Chr. erwähnt. Sie ist jetzt von den Engländern streng verboten.
                
 
                    
                        Dhārwār. 1) Distrikt der westl. Division der Präsidentschaft Bombay im Indobritischen Reiche, hat 
                        11745 qkm, (1891) 1051314, (1881) 882907 E., unter letztern 769349 (87 Proz.) Hindu, 100622 (11,4 Proz.) Mohammedaner, 10526 
                        Dschain, 2356 Christen. – 
                    
                        
                        2) Hauptstadt des Distrikts D., unter 15°27' nördl. Br. und 75°3⅓ östl. L., durch Eisenbahn mit Goa im W. und Bangalur im SO. 
                        verbunden, in einer Ebene des südl. Mahrattenlandes, hat (1891) 32841E., darunter 23896 Hindu, 7667 Mohammedaner, 883 Christen, 348 Dschain, 42 Parßi, besitzt 
                        hauptsächlich aus Erde bestehende Festungswerke, die noch zu Anfang des 19. Jahrh. nicht unbedeutend, jetzt aber mehr und mehr verfallen sind. – Bis 1778 den 
                        Mahratten gehörend, wurde D. im genannten Jahre von dem Sultan von Maisur, Haidar Ali, erobert, letzterm aber 1791 von den damals den Mahratten verbündeten 
                        Engländern wieder abgenommen. Nach dem Sturz des Peschwa fiel mit den übrigen Besitzungen desselben auch D. in die Gewalt der Engländer.
                    
                 
                    Dhau (Dau, Dhaw), arab. Fahrzeug mit einem bis drei kurzen Masten, 
                    an denen lat. Segel, gewöhnlich je eins, gesetzt werden. Die kleinern D. sind offen, größere halb oder ganz gedeckt; bei letztern dient der Schiffsraum zum 
                    Sklaventransport. Die D. können bei Windstille gewöhnlich durch große Ruder (Riemen) vorwärts bewegt werden.
                
 
                    Dhaun, österr. Adelsgeschlecht, s. Daun.