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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Editiones Bipontinae - Edom
möglichst vollständig zu bezeichnen, die Thatum-
stände, aus denen sich ergeben soll, daß die Urkunde
sich im Besitze des Gegners befindet, anzugeben,
auch den Verpstichtungsgrund zur Vorlegung der
Nrkunde glaubhaft zu machen. Erachtet das Ge-
richt die Veweisthatsache für erheblich und den An-
trag für begründet, so ordnet es, falls der Gegner
den Besitz der Urkunde ausdrücklich oder stillschwei-
gend zugesteht, deren Vorlegung an, während der
Gegner, falls er den Besitz bestreitet, einen Eid
(Editionseid) dahin zu leisten hat, daß er nach
sorgfältiger Nachforschung die Überzeugung erlangt,
die Nrkunde befinde sich nicht in seinem Besitze, daß
er dieselbe nicht in der Absicht, deren Benutzung dem
Gegner zu entziehen, abhanden gebracht habe, daß
er auch nicht wisse, wo solche sich befinde. Legt er in
ersterm Falle die Urkunde nicht vor oder leistet er in
letzterm Falle den Editionseid nicht, so hat dies die
Folge, daß eine etwa beigebrachte Abschrift der Ur-
kunde als richtig gilt,während sonst die Behauptungen
über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde
als bewiesen angenommen werden können. - Will
eine Partei den Beweis durch eine in Händen eines
Dritten befindliche Urkunde führen, so hat sie bei
Gericht den Antrag zu stellen, daß ihr zur .herbei-
schaffung der Urkunde eine Frist bestimmt werde.
Diese ist zu gewähreu, wenn die Beweisthatsache
erheblich und der Antrag begründet ist. Noch vor
deren Ablauf kann der Gegner jedoch die Fortsetzung
des Verfahrens beantragen, fofern der Prozeß ge-
gen den Dritten erledigt ist oder vom Veweisführer
verzögert wird. Der Dritte ist zur Vorlegung aus
den gleichen Gründen, wie der Gegner des Veweis-
führers verpflichtet; er kann jedoch dazu nur im
Wege einer besondern Klage angehalten werden.
Ist der Dritte eine öffentliche Amtsstelle, so muß
der Editionsantrag dahin gehen, daß die Amts-
stelle um Mitteilung der Urkunde ersucht werde.
Weigert diese die Mitteilung in Fällen, wo sie nach
obigem zur Vorlegung verpflichtet ist, so findet im
übriaen das obige Verfahren statt. (Vgl. Civil-
prozeßordn. §§. 380-397.)
Häitionss 2ipontiN2.o, s. Vipontiner.
Editionsantrag, Editionseid, s. Edition.
Edltor (lat.), Herausgeber von Druckschriften.
Edler von ..., in Österreich Bezeichnung des
untersten Grades des Adels, insbesondere Offizieren
von 30jähriger tadelloser Dienstzeit auf Ansuchen
verlieben. In Bayern war die Bezeichnung früher
ebenfalls üblich.
Edles Wild, eßbares Wild.
Gdlund, Erik, schwed. Physiker, geb. 14. März
1819 in der schwed. Provinz Ncrike, studierte seit
1840 an der Universität Upsala, war darauf Privat-
docent daselbst und wurde nach einer längcrn Reise
im Auslande 1850 Professor der Physik an der
königl. Akademie der Wissenschaften zu Stockholm.
1871 wurde er zum Vorsitzenden in der Direktion für
die Technische Hochschule zu Etockbolm ernannt uud
1872 zum Reichstagsabgeordnctcn für die Stadt
Stockholm erwählt. Auf Anregung E.s wurden
1858Meteorolog. Beobachtungsstationen nach eincin
wissenschaftlichen Plane in Schweden eingeführt.
Diese Beobachtungen standen unter seiner Üeitung
bis 1873, in welchem Jahre die Meteorolog. Central-
anstalt errichtet wurde. Die 1858-73 gemachten
Beobachtungen sind von E. in 14 Bänden auf
Kosten der Akademie der Wissenschaften heraus-
gegeben worden. Er starb 19. Aug. 1888 in Stock-
holm. Als wissenschaftlicher Forscher hat E. sich
vorzugsweise mit der Elektricitätslehre beschäftigt
uud die Ergebnisse seiner Forschungen in eincr
größern Anzahl (etwa 70) Abhandlungen veröffent-
licht teils in den Schriften der Akademie der Wissen-
schaften, teils in den "Annalen der Physik und
Chemie" von Poggendorff und Wiedemann, im
<(?1iii080piii.c3.1 NHg-Hxill6", den "^unalkF äs eki-
INI6 6t ä6 i)Iix8ihU6" und andern wissenschaftlichen
Journalen. Die bekanntesten seiner in Poggendorffs
"Annalen" veröffentlichten Arbeiten betreffen fol-
gende Gegenstände: "Nachweis des Extrastroms"
(1849), "über telegr. Gegensprechcn" (1856 und
1857), "Bestimmung der specifischen Wärme fester
Körper bei konstanten Volumen" (1861 und 1865),
"Dauer und Arbeitsleistung der Induktionsströme"
(1864), "Ausdehnung von Drähten durch den gal-
vanischen Strom" (1866 und 1867), "Widerstand
und elektromotorische Kraft des galvanischen Licht-
bogens" (1867), "Temperaturänderung ^>cr Bc-
rührungsstellen zweier verschiedener Metalle mittels
durchgeleiteten elektrischen Stroms" (1870), "Theorie
der Thermoströme" (1871).
Edmonfonsches Eisenbahnbilletfystem, s.
Eisenbahnfahrkarten.
Edmonton (spr.e'ddmönnt'n), Stadt in der engl.
Grafschaft Middlcftr, 11 km im NNO. von London,
an dcr Great-Easternbahn, nahe am New-River, mit
(1891) 25380 E. und vielen Landsitzen Londoner
Kaufleute.
Edmund (angels. Eadmund,d. h. Schutz von
Hab und Gut), seit 855 König von Ostangeln, wurde
von den Dänen 870 überfallen und erschlagen.
Späher kanonisiert (sein Tag 20. Nov.), gilt er als
der Schutzpatron der Könige von England, und ein
Nationalkonzil zu Oxford 1122 setzte das Fest des
heiligen E. unter die nationalen Feiertage. - Ein
anderer Heiliger dieses Namens war 1234 Erz-
bischof von Canterbury, wurde aber wegen seiner
Verteidigung der Ansprüche der kath. Kirche ver-
trieben und starb 16. Nov. 1242 in Frankreich.
Edmund, wegen seiner Tapferkeit Eisenseite
genannt, geb. um 980, war der Sohn Ethelreds des
Unberatencn. Sein Vater starb 1016 in London,
gerade als der Dänentönig Knut d. Gr. sich zur Be-
lagerung der Stadt rüstete. E. behauptete sich an-
fangs im Westen, endlich unterlag er aber. In einem
Vergleich erhielt erden Süden, Knut den Norden
Englands, dcr überlebende sollte das Gesamtreich
erben. Kurz darauf (30. Nov. 1016) starb E., ob
durch Mord, ist nicht sicher zu entscheiden.
Edmund, Herzog von Aork, Sobn Eduards III.,
s. Plantagenet. ss. Plantagenet.
Edmund, Graf von Kent, Sohn Eduards I.,
Edmund, Graf von Lancaster, Sohn Hein-
richs III. von England, Titularkönig von Sicilien,
s. Plantagenet. ftagenet.
Edmund Mortimer, Graf von March, s. Plan-
Edom, Land der Edomiter (s. d.). Schon in den
letzten vorchristl. Jahrhunderten hatten das südl.
Palästina und die südlich angrenzenden Gegenden
nach E. die Bezeichnung Idumäa (s. d.) erhalten,
an deren Stelle seit 70 n. Ehr. bei griech. und röm.
Schriftstellern ^i-adia I'stiaka. für das Mutterland
trat, wo bereits um 300 v. Chr. die arab. Nabathäer
Volk und Namen dcr Edomiter verdrängt hatten.
Zuletzt, 105 n. Chr., wurde das Land dem Römi-
schen Reiche einverleibt. Den verhaßten Namen E.
legten die Juden den Römern, später den Christen bei.