Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Erlöserorden (griech. Orden)'
1829 zur Erinnerung an die Erlösung des Landes vom türk. Joche, von König Otto mit Statuten versehen 20. Mai 1833, erweitert 20. (14.)
Aug. 1848, mit neuen Statuten versehen 27. April 1863. Er hat fünf Klassen: 12 Großkreuze, 30 Großkomture, 70 Komture, 240 Ritter des
goldenen Kreuzes und Ritter des silbernen Kreuzes in unbeschränkter Zahl. Um das Ordenszeichen, ein weißes, achtspitziges Kreuz mit der
Königskrone, befindet sich ein Kranz von Eichen- und Lorbeerblättern, auf der Vorderseite das Bild des Erlösers mit der Umschrift «Herr,
Deine rechte Hand ist verherrlicht mit Kraft», auf der Rückseite das griech. Kreuz und die Inschrift «Gestiftet von der IV. griech.
Nationalversammlung in Argos 1829». Der E. wird an einem blauen, weiß eingefaßten Bande getragen, von der fünften und vierten Klasse
auf der linken Brust, von der dritten und zweiten um den Hals (von letzterer nebst Bruststern), von der ersten an breitem Bande von der linken
Schulter zur rechten Hüfte. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden I, Fig. 40.)
Erlösung (lat. redemtio), in der Dogmatik im allgemeinen Befreiung der durch
die Sünde Gebundenen und Gefangenen. Im Alten Testament wird das Wort von der Befreiung des Volkes Gottes von seinen Feinden, oder
des Gerechten von seinen Leiden gebraucht, ohne ausdrückliche Beziehung auf die Sünde. Im Neuen Testament wird es in engste
Verbindung mit Christi Werk gesetzt und namentlich von Paulus in dem Sinne einer Loskaufung der unter dem Gesetz stehenden Menschheit
von dem Fluche des Gesetzes (Gal. 3,13; 4,5), oder auch von der göttlichen
Strafgerechtigkeit (dem göttlichen Zorne). Als gezahltes Lösegeld wird Christi am Kreuze vergossenes Blut bezeichnet (Röm.
3,24 fg.; Hebr. 9,13 fg.; vgl. Matth. 20,23),
und die Wirkung des vergossenen Blutes als eines Sühnopfers ist neben der Befreiung vom Gesetzesfluche die Sündenvergebung und
Rechtfertigung wie die Annahme zur Kindschaft bei Gott (Röm. 3,24–20). Andererseits wird auf Christi Tod
die Befreiung der Gläubigen von der Herrschaft der Sünde im Fleisch (Röm. 6,2 fg.;
8,3) oder von der Ungerechtigkeit, dem bösen Wandel selbst (Tit. 2,14;
1 Petri 1,18–19) zurückgeführt. Verwandt ist die Vorstellung der kleinern paulinischen Briefe und des
Hebräerbriefs von der durch den Tod Christi gewirkten Errettung der Gläubigen von den Mächten der Finsternis. Im Anschluß hieran
betrachteten die ältern Kirchenlehrer (Irenäus, Origenes, Gregor von Nyssa, Ambrosius, Augustin u. a.) die E. als eine Befreiung von des
Teufels Gewalt und göttliche Neuschaffung der Menschheit in Christi Person, wobei sein Tod als ein dem Teufel gezahltes Lösegeld erklärt
wurde, das diesem jedoch entging, weil er die Seele Christi nicht festzuhalten vermochte. Anselm von Canterbury begründete zuerst die
spätere Lehre, wonach Christi Tod das von der beleidigten Ehre Gottes geforderte Lösegeld sei, infolgedessen der Gerechtigkeit Gottes
Genüge geschehen und so die E. der Sünder vom ewigen Verderben ermöglicht worden sei. Die Begriffe E., Versöhnung, Sühnung und
stellvertretende Genugthuung flossen seitdem ineinander.
Der ältere Protestantismus hat diese Theorie im wesentlichen beibehalten und nur das Erlösungswerk Christi als ein doppeltes gefaßt: als ein
Erdulden der Sündenstrafen und als ein Erfüllen der ↔ vollkommenen Gerechtigkeit an unserer Statt. Die Rationalisten
sahen nach dem Vorgange der Socinianer in dem Tode Christi nur die Besiegelung seiner Lehre; Christi erlösende Kraft fanden sie in der
Verkündigung des göttlichen Willens, besonders in der Botschaft von Gottes unveränderlich sündenvergebender Liebe und in seinem zur
Nachfolge im Guten aneifernden Beispiel. Kant fand in der Lehre vom Erlösungstod Christi die ewige Wahrheit von dem stellvertretenden
Leiden des idealen Menschen in uns für den sündigen Menschen abgebildet. Schleiermacher setzte das Erlösende in Christus in die
urbildliche Kräftigkeit seines Gottesbewußtseins, die auf alle sich im Glauben ihm Anschließenden eine sittlich und religiös erneuernde
Wirksamkeit ausübt und dadurch zuerst die Macht der Sünde in uns und erst infolgedessen das Schuldbewußtsein beseitigt. Dagegen faßte
Hegel die E. als den notwendigen Prozeß des Geistes, vermöge dessen das endliche und im Bewußtsein seiner Endlichkeit gottentfremdete
und schuldbewußte Subjekt zur Erkenntnis seines ursprünglichen geistigen Wesens oder seiner ewigen Einheit mit Gott und dadurch zur
Befreiung von den Schranken der Endlichkeit, zu denen auch die Sünde gehört, und zur absoluten Versöhnung gelangt. Diese Einheit des
Bewußtseins mit Gott ist nach der Hegelschen Schule zuerst in dem geschichtlichen Christus verwirklicht worden, doch wurde die absolute
Urbildlichkeit Jesu seit Strauß immer entschiedener bestritten. Die neuere vermittelnde Theologie hat sich vornehmlich an Schleiermacher
angeschlossen, teilweise unter möglichster Anschmiegung an die altkirchlichen Formeln, wodurch sie der Restauration der alten Orthodoxie
auch in diesem Lehrstücke die Wege bereitete. Die freisinnige Theologie der Gegenwart findet das Erlösende in Christus in dem in seiner
Person voll offenbarten göttlichen Leben, wie dasselbe in und durch Jesus Christus das neue Lebensprincip der von ihm ausgegangenen
religiös-sittlichen Gemeinschaft (der christl. Kirche) geworden ist. Doch ist bei dieser Auffassung die E. sorgfältig zu unterscheiden von der
Versöhnung (s. d.) oder dem allerdings in Christi Person hergestellten Kindschaftsverhältnisse des Menschen zu Gott.
In welcher Art sich die Idee der E. auch in andern Religionen findet, vgl. Pfleiderer, E. und Erlöser (in den «Wissenschaftlichen Vorträgen
über religiöse Fragen», 2. Sammlung, Frankf. a. M. 1878).
Erman, Georg Adolf, Physiker, Sohn von Paul E., geb. 12. Mai 1806 zu Berlin,
studierte dort und in Königsberg unter Bessel Naturwissenschaften. 1828–30 machte er aus eigenen Mitteln eine Reise um die Erde, deren
Hauptzweck war, ein Netz von möglichst genauen magnetischen Bestimmungen für den Umkreis der Erde zu gewinnen. Auf diese
Beobachtungen gründete Gauß zum erstenmal eine Theorie des Erdmagnetismus. Für den ersten Teil seiner Reise bis nach Irkutsk schloß
er sich an die magnetometrische Expedition an, welche Hansteen durch den westl. Teil Sibiriens unternahm; die weitere Reise durch
Nordasien von der Mündung des Ob über Ochotsk nach Kamtschatka und von da zur See über die russ.-amerik. Kolonien, Kalifornien,
Otaheiti, um Kap Hoorn und über Rio de Janeiro zurück nach Petersburg und Berlin vollendete er allein. E. war seit 1832 Privatdocent, seit
1834 Professor der Physik an der Universität in Berlin. Er starb 12. Juli 1877. Die Beschreibung seiner «Reise um die Erde durch Nordasien
und die beiden