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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Erz…; Erzabt; Erzählung; Erzämter

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Erz… (Vorsilbe) – Erzämter

nen Sandstein, trotzdem er vielleicht 10 Proz. Eisenoxyd enthält, kein Eisenerz nennen, weil das Metall nicht mit Vorteil daraus dargestellt werden kann, wogegen eine Quarzmasse, in der sich nur 1 Proz. Gold fein verteilt findet, schon als ein sehr edles und reiches Golderz gilt. Aber auch historisch genommen ist der technische Begriff E. insofern ein relativer, als die Zuzählung eines Minerals zu den E. von dem jeweiligen Standpunkte der hüttenmännischen Erfahrungen abhängt und durch die Erweiterung der chem. Kenntnisse sowie die Vervollkommnung metallurgischer Operationen früher bekannte aber unbeachtete Mineralien, z. B. die Kobalt- und Nickelverbindungen, auch die Zinkblende, erst im Laufe der Zeit zu E. geworden sind.

Gemeinhin werden so viele Arten von E. unterschieden, als es verschiedene einfache Körper giebt, die im großen aus denselben dargestellt werden; daher spricht man von Arsenik-, Blei-, Eisen-, Kupfer-, Gold-, Silber-, Vitriol-, Zink-, Zinnerzen. Enthalten die E. mehrere Körper, deren Gewinnung zugleich beachtet wird, so werden dieselben durch einen aus beiden Körpern gebildeten Namen bezeichnet, indem man jenes Metall, das dem andern nur zufällig beigemengt ist, in Form eines Beiwortes voraussetzt, z. B. silberhaltige Blei-, bleiische Silber-, kupferige Silbererze. Gediegene E. heißen solche Metalle, die mit andern Stoffen nur wenig oder gar nicht vermischt sind. Nach den vorwaltenden, den E. beigemengten Bestandteilen unterscheidet der Hüttenmann behufs Gattierung und Beschickung quarzige, ockerige, schieferige, spatige, thonhaltige, bituminöse, kalkhaltige, kiesige, antimonialische, arsenikalische, blendige u. s. w. E.; er unterscheidet ferner Glanzerze, die einen metallischen Glanz besitzen, und dürre E., bei denen die Oxyde der metallischen Grundlagen vorherrschen, die in der Chemie Erden heißen. Nach der Schmelzbarkeit unterscheidet man ferner leichtflüssige E., welche die zur Bildung eines leichtflüssigen Silikats nötigen Bestandteile besitzen, und strengflüssige E., die nur mit zweckmäßigen Zuschlägen (verschlackende, zerlegende oder auflösende Substanzen) verschmolzen werden können. Die vor dem eigentlichen Hüttenprozesse vorzubereitende mechan. Absonderung der mit den E. einbrechenden tauben Gesteine ist Gegenstand der Aufbereitung (s. d.) und das durch die trockne Scheidung gewonnene E. wird gewöhnlich Scheideerz, Stufenerz, Guterz genannt; das Produkt der nassen Aufbereitung dagegen heißt Schlich, auch gewaschenes E., oder aufbereitete Pochgänge, oder Wascherz. Das Vorkommen der E. ist so überaus mannigfaltig, und die Erscheinungen dabei sind so verwickelt und zahlreich, daß hier nur die Andeutung genügen muß, wie hauptsächlich die krystallinisch schieferigen Gebirgsarten und die Gesteine der ältern geolog. Formationen den größten Teil der E. auf ursprünglicher Lagerstätte enthalten. (S. Erzlagerstätten.)

E. war von alters her bei den Völkern deutschen Stammes (wie bei den Griechen chalkós und bei den Römern aes) der Name für das Kupfer, insbesondere aber für die Metallmischungen, in denen das Kupfer den Hauptbestandteil, Zinn, Blei oder Zink den Zusatz bilden. In dieser Bedeutung ist es soviel wie Bronze. (S. Bildgießerei, Bronze, Erzguß, Kunstguß, Metallgießerei.)

Erz…, eine untrennbare, aus dem griech. archi- entstellte Vorsilbe, die sich bereits im 13. Jahrh. bei Verdeutschung der Fremdworte archidux, archiespiscopus, archipresbyter, archangelus zu Erzherzog, Erzbischof, Erzpriester, Erzengel zeigt. Später wurde diese Vorsilbe zunächst zu Titeln und Würden gefügt, um den höhern Grad anzudeuten, wie in Erzamt, Erzkanzler, Erzkämmerer, Erzvater (für Patriarch), dann aber auch zur Bildung schmeichelnder, besonders aber scheltender Ausdrücke verwendet, z. B. in Erzbösewicht, Erzschalk, Erzschelm, Erzdieb, Erzketzer, Erzlügner.

Erzabt, s. Archimandrit.

Erzählung, die Mitteilung einer wirklichen oder erfundenen Begebenheit. Den Gegenstand sieht die E. immer als vergangen an, im Gegensatz zur Beschreibung (s. d.). In der Poetik heißt E. die Darstellung erdichteter Ereignisse, die keine auffallende Verwicklung bieten, sondern den Eindruck des wirklich Geschehenen machen will. Geschichtsmäßiger Stoff und ungesuchter Vortrag bezeichnen ihre Art. Erfordernisse sind Klarheit und Lebhaftigkeit des Einzelnen, deutlicher Zusammenhang, künstlerische Abrundung des Ganzen. Poetische E. nennt man eine E. in Versen, meist von geringerm Umfange. Im allgemeinen aber liebt die E. das Prosagewand und ihr Begriff umfaßt im weitern Sinne auch Novelle und Roman, schließlich das epische Gedicht überhaupt.

Erzämter, in der Verfassung des ehemaligen Römisch-Deutschen Reichs gewisse oberste Hofämter (archiofficia), welche die Kurfürsten (s. d.) bekleideten und welche sie zur Leistung von Ehrendiensten verpflichteten. Auf diese E. und die ihnen entsprechenden Titulaturen und Insignien wurde ein großes Gewicht gelegt. Bestritten ist, ob das Erzamt das primitive Recht war, dem die Kurstimme entstammte, oder ob die Kur als das Hauptrecht anzusehen war, dem das Erzamt sich zugesellte. Seit dem Interregnum wurde die Zahl der Kurstimmen auf sieben fixiert und demnach gab es auch sieben E. Eine verfassungsmäßige Anerkennung hat dieser Rechtszustand aber erst in der Goldenen Bulle Karls Ⅳ. von 1356 erhalten. Die vier eigentlichen, der ältesten Hofverfassung entstammenden Ämter hatten die vier weltlichen Kurfürsten: der Pfalzgraf vom Rhein war Truchseß (archidapifer), der Herzog von Sachsen Marschall (archimarescalcus), der , Markgraf von Brandenburg Kämmerer (archicammerarius), der König von Böhmen Schenk (archipincerna). Den drei geistlichen Kurfürsten wurden Kanzlerämter zugeschrieben. (S. Erzkanzler.) Während des Dreißigjährigen Krieges wurde infolge der Ächtung Friedrichs von der Pfalz die pfälz. Kurstimme mit dem Erztruchseßamt auf Bayern übertragen. Im Westfälischen Frieden aber wurde die pfälz. Kur (als achte Stimme) wiederhergestellt und ihr das Erzschatzmeisteramt zugewiesen. Durch die Vereinigung von Pfalz und Bayern 1777 fiel diese Kur fort und die Pfalz trat wieder in die alte Kur ein. Nun wurde das Erzschatzmeisteramt der schon 1692 vom Kaiser errichteten, 1708 vom Reiche anerkannten braunschw.-lüneburg. Kur (Hannover) überwiesen. Den 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß geschaffenen vier neuen Kurstellen (Württemberg, Baden, Hessen, Salzburg) wurden E. nicht beigelegt; nur Württemberg erhielt das schon früher von ihm in Anspruch genommene Erzpanneramt. Den E. waren Erbämter (s. d.) untergeordnet. Auch für die Kaiserin gab es besondere E., die von gefürsteten Äbten geführt wurden, aber für die Reichsverfassung ohne Bedeutung waren.