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Esq. – Esquire
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Esproncēda'
Entlassung und abermalige Verbannung zu. In das Städtchen Cuellar verwiesen, schrieb er einen sechsbändigen Roman:
«Don Sancho Saldaña, ó el castellano de Cuellar» (Madr. 1834), der Plan und Objektivität vermissen läßt. Nach
Octroyierung der Verfassung (Estatuto reaI) kehrte E. nach Madrid zurück und nahm thätigen Anteil an der Politik als
Mitredacteur der Zeitschrift «El Siglo», aber auf so maßlose Weise, daß er abermals flüchten mußte. Eifrig beteiligte er
sich an der Revolution von 1835 und 1836. Während des Aufstandes im Sept. 1840 trat E. in die Nationalgarde als Lieutenant. Als Verteidiger eines im
republikanischen Sinne geschriebenen Artikels in der Zeitschrift «El Huracan» wurde er mit der Stelle eines
Gesandtschaftssekretärs im Haag belohnt (1841), kehrte jedoch nach wenigen Monaten zurück, da er zum Abgeordneten für Almeria erwählt worden war. Er
starb 23. Mai 1842 in Madrid. E.s Gedichte zeigen große technische Gewandtheit und glühende Phantasie, der es aber an künstlerischer Selbstbeherrschung
fehlt; sein Vorbild Byron überbietet er in selbstzerfleischender Skepsis, wie selbst seine beliebtesten Gedichte: «El pirata»,
«El mendigo» (ganz socialistisch), «El verdugo» (ein Gegenstück zu Vict. Hugos
«Dernier jour d'un condamné»), «El cosaco», das grausige
«El estudiante de Salamanca» und besonders sein berühmtes Fragment
«El diablo mundo» (Madr. 1841) beweisen; doch gehört er zu den beliebtesten Dichtern der Pyrenäischen Halbinsel. E.s
«Obras poeticas» erschienen zu Paris 1840 (neue Ausg. von Hartzenbusch, 5. Aufl. 1885; von A. Ferrer del Rio, Madr. 1876;
von Escosura, ebd. 1884). Ein posthumes, erst 1874 erschienenes Werk von ihm sind die «Paginas olvidadas». – Vgl.
Rodriguez Solis, Espronceda (Madr. 1883).
Esq. und Esqr., engl.
Abkürzungen für Esquire (s. d.).
Esquilache (spr. -kilahtsche), Don Francisco de Borja y Aragon, Principe de, span. Dichter, Urenkel Papst
Alexanders VI., geb. um 1580, erhielt den Titel eines Fürsten von E. durch die Erbprinzessin von Squillace im Königreich Neapel, mit der er sich vermählte. Er
war 1614–21 Vicekönig von Peru. Nach dem Tode Philipps III. kehrte E. nach Madrid zurück, wo er fortan lebte und 26. Okt. 1658 starb. E. nahm sich vorzüglich
den jüngern Argensola zum Muster und strebte in seinen Gedichten Eleganz, verständige Einfachheit und Klarheit mit sanftem, melodischem Fluß des
Versbaues zu verbinden; sie ermangeln aber der Tiefe, Originalität und des Schwunges. Seine lyrischen Gedichte, unter denen die Letrillas, Madrigale und die
Schäferromanzen leicht und anmutig sind, erschienen zuerst zu Madrid (1639, 1648, vervollständigt Antwerp. 1654, 1658, 1663). Ohne poet. Wert ist sein
epischer Versuch «Nápoles recuperada por el rey Don Alfonso» (Sarag. 1651; Antwerp.1658), worin er die Eroberung
Neapels durch Alfons V. von Aragon im 15. Jahrh. behandelt. Seinen spätern Lebensjahren gehört die Übersetzung von Thomas' a Kempis «Nachfolge Christi»
(Brüss. 1661) an; eine Komödie ist verloren.
Esquilīnischer Hügel, Esquilīn
(Esquilĭae), einer der sieben Hügel Roms, oder vielmehr eine Hochfläche, die im N. zum Teil mit dem Viminal und
Quirinal zusammenhängt und im O. sich allmählich in das vorstädtische Terrain verliert. Nach S. und SW. springen zwei Hügelzungen mit scharf
↔ geschnittenen Rändern vor, von denen die nördlichere Cispius, die südliche
Opius und (die äußerste Westspitze) Carinae genannt wird. Der Name ist unsicherer
Ableitung ; die Römer selbst brachten ihn mit aesculus, die Wintereiche, zusammen; und jedenfalls war in der ältesten
Zeit der E. H. mit Wald bedeckt, der mit dem zunehmenden Anbau sich in zahlreiche heilige Hainbezirke verwandelte; unter andern werden erwähnt der
Lucus fagutalis (Buchenhain), der Lucus esquilinus (Eichenhain) und der
Lucus Lucinae, wo später (379 v.Chr.) der Tempel der Juno Lucina errichtet ward. Die bedeutendsten Reste aus dem
Altertum gehören den Befestigungen an, durch welche die Stadt nach O., wo sie durch die natürlichen Bodenverhältnisse nicht geschützt war, verteidigt wurde.
Hier ist ein Erdwall von 1,3 km Länge errichtet, davor ein mächtiger Graben (30 m breit, 9 m tief). Der Erdwall
(agger), dessen Außenseite eine 4 m dicke Quadermauer aus Tuffstein mit Zinnen und Türmen bildete, begann bei der
Porta Esquilina (ihre Stelle nahm später der jetzt noch erhaltene Gallienusbogen ein) und reichte bis zur
Porta Collina (unweit der Via venti Settembre und dem Finanzministerium);
dazwischen befand sich ein drittes Thor, die Porta Viminalis, deren Überreste bei dem jetzigen Centralbahnhof sichtbar
sind. Der Wall mit Türmen und Graben galt schon im Altertum als ein Werk des Servius Tullius; da aber die erhaltenen Reste sämtlich unter Anwendung des
römisch-attischen Fußes von 0,296 m, wie derselbe durch die Decemvirn um 450 v.Chr. eingeführt scheint, gebaut sind, darf
man sie schwerlich für älter halten als das 4. Jahrh. v.Chr. Über die weitern Schicksale des E. H. s. Rom. – Vgl. O. Richter, Über antike Steinmetzzeichen (Berl.
1885).
Esquimalt (korrumpiert aus dem indian. Isk-oy-Malt), Hafenplatz in Britisch-Columbia, an der Südküste der Vancouverinsel, hat
einen geschützten, 42 m tiefen, meist eisfreien Hafen, Arsenale, Speicher und Docks sowie Garnison. E. ist nur durch eine schmale Landzunge von der
Hauptstadt Victoria getrennt und bildet eine wichtige Vorstadt derselben.
Esquire (engl., spr. eßqueir), Ehrentitel, in der Schrift gewöhnlich
nur durch Esq. angedeutet, ist von dem engl.-normann. Worte escuier, frz.
écuyer, lat. scutifer, d. i. Schildknappe, hergeleitet. Diesen Titel führten
ursprünglich in England diejenigen, welche, ohne Peers oder Ritter zu sein, wappenfähig waren. Der Titel stand in hohem Ansehen, da er eine sehr
bedeutende Klasse des engl. Adels, die eigentliche Gentry, bezeichnete. Bürgerliche wurden desselben nur durch königl. Wappenbriefe, die jedoch längst nicht
mehr üblich sind, teilhaftig und vererbten ihn dann auf ihre Nachkommen. In neuerer Zeit dagegen geben in England alle Staatsämter, vom Friedensrichter
aufwärts, die Doktorwürde und der Grad eines Barrister Anspruch auf den Titel E. Doch wird der Titel aus Höflichkeit auch jedem Manne von einiger Bildung
oder im Besitze einer gewissen socialen Stellung im schriftlichen Verkehr beigelegt. Zu bemerken ist, daß Esq. hinter den
Namen gesetzt wird, wo dann das vorgesetzte Mr. (Mister, Herr) wegfällt und der
Taufname meist hinzugefügt wird, während umgekehrt jeder Titel die Hinzufügung des Esq. ausschließt. In der
abgekürzten Form Squire bezeichnet das Wort einen Landjunker. – In den Vereinigten Staaten von Amerika wird der
Friedensrichter im gewöhnlichen Leben oft der Squire genannt.