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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Fellow; Fellows; Fellowship; Fells; Fellsches System; Felŏnie

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Fellow - Felonie

associierte er sich mit Hermann Helmer, worauf beide sich vorzugsweise als Theaterbaumeister hervorthaten. Nach ihren Plänen entstanden die Theater zu Temesvár (1872), Wien (Stadttheater 1872), Pest (Volkstheater 1874), Augsburg (Stadttheater 1876), Brünn (1881), Reichenberg (1881), Szegedin, Preßburg und Karlsbad (1882), Odessa und Fiume (1883), Prag (Deutsches Theater 1886), Wien (Volkstheater 1889), Totis (Schloßtheater 1888), Zürich (Stadttheater 1890), Berlin (Theater unter den Linden 1892). Außerdem bauten F. und Helmer die Sternwarte in Wien, die Sprudelkolonnade in Karlsbad, die Schlösser Hatzfeld, Mauerbach, Tülbing, Nagy Károlyi, das Palais Lanckoroński in Wien, das des Grafen Károlyi in Budapest u. a. Bauten, zumeist in den spätern Renaissanceformen der Wiener Schule, in neuerer Zeit aber vielfach in bald kräftigem, bald zierlich gehandhabtem Barock. F., zum Baurat ernannt, gilt zur Zeit für einen der ersten Theaterbaumeister.

Fellow (engl., spr. félloh), Geselle, Genosse, Mitglied, ein Ausdruck, der hauptsächlich für die höchstberechtigten Mitglieder gelehrter Körperschaften in England angewandt wird, die Fellows der Colleges in Oxford und Cambridge, welche unter der Oberleitung des Head (Master, Warden, President u. s. w.) die Angelegenheiten des College verwalten und einen Teil der aus dem Stiftungsvermögen demselben zufallenden Einkünfte beziehen (regelmäßig 2‒300 Pfd. St. für den einzelnen F.). Die Zahl der Fellows in einem College beträgt in der Regel 10‒20, selten mehr. Nach dem frühern System wurden die Fellowships meistens auf Lebenszeit verliehen, erloschen aber, wenn der F. sich verheiratete. Jetzt werden die Fellows in der Regel auf eine bestimmte Reihe von Jahren ernannt, können aber nach Ablauf der Zeit im Amte bleiben, wenn sie als Tutors oder Lecturers im College thätig sind. Auch giebt es eine Anzahl von Professuren an den Universitäten, mit welchen eine Fellowship in einem College verknüpft ist. Der Name des College wird dann in der Regel in den Titel des betreffenden Professors eingefügt (so ist z. B. Merton Professor of English Language der Titel des Professors der Geschichte, der zugleich ex officio F. vom Merton College in Oxford ist). Die Fellows eines College wählen meistens bei einer eintretenden Vakanz den Head. Bei der Universität von London wird der Titel F. den Mitgliedern des Kollegiums gegeben, welches unter der Bezeichnung «Senate» die Exekutivbehörde der Universität ist.

Die Fellows des College of Physicians (s. College) sind konsultierende Ärzte, welche die höchste Stufe ihres Berufs erreicht haben und sich gewissen Beschränkungen in Ausübung desselben unterwerfen müssen; sie dürfen z. B. ihr Honorar nicht einklagen und kein Honorar annehmen, das nicht einen gewissen Minimalsatz erreicht.

Der Titel F., der von wissenschaftlichen Vereinen den Mitgliedern erteilt wird, wird häufig als ein wertvolles Prädikat angesehen; namentlich gilt dies von der Royal Society, der ersten wissenschaftlichen Gesellschaft in England, deren Mitgliedschaft zur Führung der Initialen F. R. S. hinter dem Namen berechtigt. Da es aber Gesellschaften giebt, die den Titel jedem beliebigen Subskribenten gewähren, kann man aus der Führung desselben nicht ohne weiteres schließen, daß der Inhaber von der betreffenden Wissenschaft mehr als den Namen kennt.

Über die als Fellows bezeichneten Mitglieder des Kollegiums, welches Oberaufsichtsbehörde der Schule von Eton ist, s. Eton.

Fellows (spr. féllohs), Sir Charles, engl. Altertumsforscher, geb. 1799 in Nottingham, durchwanderte seit 1832 Italien, Griechenland und die Levante, erforschte von Smyrna aus den Fluß Xanthus und entdeckte die Ruinen von Xanthus, der alten Hauptstadt Lyciens. 1839 bereiste F. mit Georg Scharf Lycien noch einmal und entdeckte die Ruinen von 13 andern Städten mit zahlreichen antiken Resten. Seine archäologischen und naturwissenschaftlichen Sammlungen aus Lycien schenkte er dem Britischen Museum. Die engl. Regierung verlieh ihm 1845 die Ritterwürde. Er starb 8. Nov. 1860 in Nottingham. Die Resultate seiner Entdeckungen veröffentlichte F. in: «A journal written during an excursion in Asia Minor» (1839), «An account of discoveries in Lycia» (1841; deutsch von J. T. Zenker, Lpz. 1853), «The Xanthian Marbles, their acquisition and transmission to England» (1843), «The inscribed monuments at Xanthus» (1843), «Travels and researches in Asia Minor» (1852), «Lycia, Caria and Lydia, illustrated by G. Scherf» (1847), «An account of the Ionic trophy monument excavated at Xanthus» (1848), «Coins of ancient Lycia before the reign of Alexander, with an essay on the relative dates of the Lycian monuments in the British Museum» (1855).

Fellowship (engl., spr. féllohschipp, «Genossenschaft»), Stelle eines Fellow (s. d.).

Fells, die meist von Schafen beweideten Hochebenen Nordenglands.

Fellsches System, s. Bergbahnen.

Felŏnie, Lehnsfehler, ein Wort kelt. Ursprungs (ein irisches Wort feall bedeutet betrügen, täuschen und hängt wohl mit dem lat. fallere zusammen), das die Verletzung der Lehnstreue sowohl von seiten des Lehnsherrn gegen den Vasallen, als von diesem gegen jenen bezeichnet. F. des Lehnsherrn gegen den Belehnten oder Vasallen wird begangen durch alle Handlungen gegen Leben, Ehre, Gesundheit und Vermögen desselben; von dem Vasallen gegen den Lehnsherrn durch Verweigerung des Lehnseides oder der Lehnsdienste, Ableugnung des Lehnsverbandes, Verlassung des Lehnsherrn in Gefahren, Bündnis mit dessen Feinden, Verrat, Anklage, Offenbarung der Geheimnisse desselben und Nachstellungen nach seinem Leben; ferner durch grobe Beleidigung der Frau und Familie des Lehnsherrn, auch unkeuschen Umgang mit dessen Frau, Tochter oder Schwester. An dem Lehnsherrn wird die F. mit Verlust der Lehnsherrlichkeit, bei dem Vasallen mit dem des Lehns bestraft. Die F. wirkt regelmäßig nur gegen den Vasallen und seine Descendenz, nicht gegen die Agnaten. Der Vasall verliert sein Recht auch wegen Quasifelonie. Darunter versteht man den Verwandtenmord, Verrat an Mitvasallen und alle ehrlos machenden Verbrechen. Bildlich wird das Wort F. wohl auch von Verletzungen ähnlicher Verhältnisse gebraucht, die ohne eine persönliche Vertrauenswürdigkeit nicht bestehen können. Über die Abschwächung der Lehnstreue vgl. Preuß. Allg. Landr. ⁡Ⅰ, 18, §§. 143‒165; Bayr. Lehnsedikt von 1808, §§. 80, 188; Bad. Edikt vom 12.Aug. 1807, §. 24.

Im engl. Rechte heißt Felony ein Verbrechen, das früher Konfiskation des ganzen Vermögens nach sich zog und bis 1836 den Angeklagten der Befugnis beraubte, sich eines Rechtsbeistandes (coun- ^[folgende Seite]