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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Flagglieutenant - Flamborough
der Tonnenzahl des Schiffs bemessene Abgabe ist
jedoch von dem F. infofern verschieden, als der letz-
tere sich für jede Warenart besonders, nach Maß-
gabe des von derselben zu entrichtenden Zolls, be-
stimmt. In diefer Art wurde der F. zuerst systema-
tisch in den franz. Tarif durch das Gesetz vom
28. April 1816 eingeführt und dabei auch die Ein-
fuhr zu Lande derjenigen unter fremder Flagge
gleichgestellt. Indes gestand Frankreich schon vor
dem relativ freihändlerischen Umschwünge von 1860
durch Handelsverträge mit mehrern Ländern unter
der Bedinguug der Gegenseitigkeit den Schiffen
derselben wenigstens für die Einfuhr eigener Lan-
deserzeugnisse die gleiche Behandlung wie den fran-
zösischen zu. Durch das Gesetz von 1866 wurde
der F. auch für die nicht vertragsmäßig berechtig-
ten Staaten aufgehoben. 1872 stellte man ihn wie-
der her, gab ihn aber schon 1873 mit Rücksicht auf
die daraus entstandenen internationalen Schwie-
rigkeiten wieder auf. England hielt in Indien noch
bis 1848 einen F. von 100 Proz. aufrecht. Gegen-
wärtig besteht ein solcher von 10 Proz. noch in den
Vereinigten Staaten für die Schiffe aller Länder,
die nicht vertragsmäßig befreit sind. (S. auch Dif-
ferentialzölle und 8urta,x6 ä'entrkM.)
Flagglieutenant, der Adjutant eines Geschwa-
derchefs (s. Geschwader), ein Lieutenant zur See
oder Kapitänlieutenant.
Flaggoffiziere, s. Admiral.
Flaggschiff, Admiralschiff, das Schiff, auf
dem die Flagge eines Admirals weht, der die
Führung über eine Flotte oder ein Geschwader hat.
Vom F. aus leitet der Admiral alle Manöver und
Bewegungen seiner Flotte oder seines Geschwaders
sowie das Gefecht (f. Seetaktik) durch Signale. Auf
dem F. befindet sich der Flotten- oder Geschwader-
stab mit eingeschifft. Bei Nacht ist jedes F. gekenn-
zeichnet durch eine Laterne im Topp.
Flagrant (lat.), brennend; ins Auge fallend,
offenkundig; daher in üa^ranti, auf frischer That;
frz. äelit ü^iant (spr. delih flagrang), das Be-
treten auf frischer That. Wenn jemand auf frischer
That betroffen oder verfolgt wird, fo hat das
nach deutschem Strafrecht in mehrfacher Beziehung
bestimmte Folgen: 1) Wer bei Unternehmung einer
strafbaren Handlung, um sich der Ergreifung auf
frischer That zu entziehen, vorsätzlich eincn Men-
schen tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter 10Jah-
ren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft
(Strafgesetzb. ß. 214). Diese Strafe findet -
wegen der großen Gefährlichkeit - bei jeder krimi-
nell strafbaren vorsätzlichen Handlung, also auch
dann Anwendung, wenn nur eine geringfügige Über-
tretung Gegenstand des Unternehmens ist. 2) Wer
bei einem Diebstahl auf frischer That betroffen,
gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen
mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben an-
wendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu
erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen, d. i.
mit Zuchthaus (Strafgesetzb. ß. 252). 3) Haus-
suchungen dürfen ausnahmsweise zur Nachtzeit
vorgenommen werden, wenn eine Verfolgung auf
frischer That stattfindet (Strafprozeßordn. §. 104).
4) Wird jemand auf frischer That betroffen oder
verfolgt, fo ist, wenn er der Flucht verdächtig ist
oder seine Persönlichkeit nicht festgestellt werden
kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterlichen
Befehl vorläufig festzunehmen (^trafprozeßordn.
8.127). In allen diesen Fällen ist nicht erforderlich,
Brockhaus' Konvcrsatious Ll'xikon.. 14. Aufl. VI.
daß der Thäter bei der That selbst betroffen werde.
Es genügt, wenn bei sofortiger Nacheile die Er-
greifung stattfindet. In der dem Bundesrat Jan.
1894 zugegangenen Novelle zur Strafprozeßordnung
wird noch für auf frischer That Betroffene ein ab-
gekürztes Strafverfahren vorgeschlagen.
Flahault de la Billarderie (spr. flaoh de la
bijard'rih), Auguste Charles, Graf, franz. General
und Diplomat, geb. 21. April 1785 zu Paris als
Sohn eines Edelmanns, der während der Revolution
auf dem Schafott starb, folgte feiner Mutter ins
Ausland, kehrte 1798 nach Frankreich zurück, wurde
Soldat und erhielt die Feuertaufe in der Schlacht
bei Marengo. Er wurde Offizier, Adjutant Murats
und machte dann alle Feldzüge des ersten Kaiser-
reichs mit. Nach der Schlacht bei Wagram wurde
F. Oberst und Baron, nach dem Kriege gegen Ruß-
land Brigadegeneral, nach der Schlacht bei Leipzig
Divisionsgeneral und Graf. In der Schlacht bei
Hanau zeichnete er sich durch verzweifelte Tapferkeit
aus und ward von Napoleon mit der Rolle eines
Unterhändlers bei den Verbündeten beauftragt.
Während der Hundert Tage erhielt er eine Sen-
dung nach Wien, wo er mit Marie Luise in Ver-
bindung treten sollte, wurde aber in Stuttgart ver-
haftet. Bald nachher freigelassen und vom Kaiser
zum Pair ernannt, kämpfte er als dessen Adjutant
bei Waterloo. Unter der Restauration lebte er in
England. Er kehrte 1827 nach Frankreich zurück,
erhielt nach der Iulirevolution seinen Grad wieder
und einen Sitz in der Pairskammer, wurde 1831
zum bevollmächtigten Minister in Berlin ernannt,
begleitete 1832 den Prinzen von Orle'ans, Ludwig
Philipps ältesten Sohn, nach Antwerpen, ward
1837 Großstallmeister dieses Prinzen, ging 1841
als franz. Gesandter nach Wien und blieb auf
diesem Posten bis zur Februarrevolution 1848.
Nach Napoleons Staatsstreich vom 2. Dez. 1851
gehörte er zu der Veratungskommission und wurde
1853 Senator, 1854 Grohkanzler der Ehrenlegion.
F. starb 1. Sept. 1870 zu Paris. Eine Frucht sei-
nes Liebesverhältnisses mit der Königin Hortense
(Mutter Napoleons III.), zu deren Großstallmeistcr
er nach dem Kriege von 1809 ernannt worden war,
war der Herzog von Morny (s. d.).
Flahault de la Billarderie (spr. flaoh de la
bijard'rih), Gräfin, s. Souza-Botelho, Marquise von.
Flaireur (frz., spr. fläröhr), Ausspürer, Spür-
nase, von der Polizei angestellter Riechinspektor für
Lebensmittel auf dem Markte.
Flamand (fpr. -mang), Albert, s. Flamen.
Flambeau (frz., spr. flangboh), eigentlich Fackel,
dann hoher Armleuchter mit mehrern Lichtern.
Flamberg, Flam mensch wert, ein zweihän-
diges Schwert mit wellig geflammter Klinge, kommt
seit Anfang des 15. Jahrh. vor. Die eigentümliche
Form der Klinge erschwerte es dem Gegner, die
Waffe festzuhalten, auch that sie den Harnischen
großen Schaden. Auch einhändige Schwerter mit
geflammter Klinge werden übrigens F. genannt,
welcher Name später, namentlich in der Poesie, für
Schwert überhaupt gebraucht wird.
Flamborough (spr. flämmborö), Fischerdorf
im East-Niding der engl. Grafschaft Jork, ungefähr
6 kin im Ostnordosten von Bridlington, an der
Nordsee und am Fuße des Kaps Flamborough-
Head gelegen, dessen 36 in hoher senkrechter Fels
mit Leuchtturm (24 m) das Nordostende der Uork-
Woldhugcl bildet.
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