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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Forstakademie - Forstbann
träge und Kosten. Sie ist die Grundlage für jede
Waldwertrechnung (s. d.), für Forfteinrichtung und
<5rtragsregelung. Die F. ist Aufgabe der sog. tara-
torifchen Vorarbeiten jeder Forsteinrichtung" is. d.).
Manche (z. B. Hundcshagen) bezeichnen mit dem
Ausdruck F. die Forsteinrichtung, besonders die
Waldertragsrcgclung (s. d.) selbst."
Forstakadcmie, Lehranstalt, auf der die Forst-
wissenschaft ls. d.) mit ihren Grund- und Hilfswissen-
schaften in systematischer Vollständigkeit gelehrt und
gleichzeitig sortgebildet wird. Deutschland besitzt
F. jetzt in Preußen zu Eberswaldc (seit 1830) und
zu Münden bei Göttingcn (seit 1868: die Kandida-
ten für den preuß. höhcrn Staatsforstdienst müssen
außer dem Besuch einer F. nock zwei Semester
jurist. Universitätsstudium nachweisen); in Bayern
zu Aschaffenburg (feit 1843) und in Verbindung
mit der Universität zu München (seit 1878; die
Kandidaten für den bayr. Staatsforstdienst müssen
zuerst zwei Jahre die Akademie in Aschasfenburg
und dann die Universität besuchen); im Königreich
Sachsen zu Tharandt (seit 181 li); in Württemberg zu
Tübingen in Verbindung mit der Universität (seit
1881; früher 1820-80 befand sich die F. in Hohen-
heim in Verbindung mit der daselbst 1818 gegrün-
deten landwirtschaftlichen Lehranstalt); in Baden
zu Karlsruhe in Verbindung mit dem Polytechnikum
>^seit 1832); in Hessen zu Gießen in Verbindung mit
der Universität (seit 1825; integrierender Bestandteil
der Universität seit 1831); im Großherzogtum
Sachsen zu Eisenach (seit 1830). Österreich-Ungarn
besitzt eine F. zu Wien in Verbindung mit der Land-
wirtschaftlichen Hochschule für Bodenkultur (seit
1872; früher als F. 1813-71 zu Mariabrunn); in
Mähren (seit 1852) zuerst in Aussee, jetzt in Culen-
derg eine forstliche Mittelschule, eine solche in Böh-
men zu Weihwasser (seit 1855) und in Galizicn zu
Lemberg (1872 und 1873 Privatanstalt an der tech-
nischen Hochschule, seit 1874 Landeslchranstalt); in
Ungarn zu Echemnitz eine F., die 1807 an der bereits
1770 zur Akademie erhobenen Vergschule errichtet
wurde; in Kroatien zu Kreuz eine land- und forstwirt-
schaftliche Mittelschule (seit 1860). Ferner besitzen
noch F. die Schweiz zuZürich in Verbindung mit dem
Polytechnikum (seit )855); Frankreich in Nancy (seit
1824); Italien zu Vallombrosa bei Florenz (seit
1869); Spanien im Escorial (seit 1869, vorher
1846-68 in Villaviciosa). In Ruhland besteht zu
Petersburg seit 1813 ein vielfach verändertes Forst-
institut und seit 1866 zu Moskau die land- und forst-
wirtschaftliche AkadenliePetrowskoje-Rasuniowskoje,
ferner eine Forstfchule zu Ewois in Finland (seit
1862), endlich noch eine mittlere Forstfchule in
Neualexandrien. Schweden besitzt eine Forstschule
zu Stockholm, Dänemark zu Kopenhagen. England
hat eine Forstschule als besondere Abteilung der
Königl. Technischen Hochschule zu (5oopers-Hitl seit
1888. In Holland wird forstlicher Unterricht an der
Landwirtschaftlichen Schule zu Wageningen erteilt.
Die ersten Forstschulen entstanden in Deutsch-
land in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh, als fog.
Meisterschulen, indem tüchtige Fachmänner
Schüler um sich versammelten; so z.V. Zanthier in
Ilsenburg (um 1765), von Ehrenwert!) in Böhmen,
von Uslar in Harzburg, G. L. Hartig zu Hungcn
l1789-97) und zu Dttlcnburg (1797-1806), H.
Cotta in Zillbach (1785-181t), König in Ruhla
(1803-30), Ieitter in Vothnang in Württemberg
<1795-97),LauropinKarlsruhe(1809-20)u.a.m.
Die Mehrzahl dieser Meisterschulen hatte keinen
langen Bestand; aus einigen entwickelten sich För-
sterschulen, aus andern Akademien. Cotta z. V.
nahm 1811 seine Schüler mit nach Tbarandt in
Sachsen; aus dieser Privatschule entstand 1816 die
noch jetzt bestehende Akademie. Königs Meister-
schule in Ruhla wurde bei ihrer Verlegung nack
taniker Gleditsch war einziger Lehrer bis 1787,
dann von Vurgsdorf bis 1802. Von da an rubte
der forstlicke Unterricht in Preußen ganz, bis Har-
tig einige Vorträge an der Universität hielt; 1821.
wurde Pfeil nach Berlin berufen, vermochte aber
nicht, sich mit dem Leben an der Universität zu be-
freunden, und 1830 wurde die Anstalt nach Ebers-
walde verlegt. In Württemberg machte Herzog
Karl einen ähnlichen Versuch, 1772 fügte er der
Militärakademie zu Solitude eine Forstschule an, die
l775 mit der Akademie, "Hohe Karlsschule" ge-
nannt, nach Stuttgart wanderte und 1793 mit die-
ser einging; 1793-1818 wurden in Tübingen forst-
liche Vorträge gehalten, 1818 eine Forstlehranstalt in
Stuttgart gegründet, die 1820 nach Hohenheim ver-
legt wurde. In Bayern wurde 1786 der erste Ver-
such gemacht, eine forstliche Bildungsstätte zu schaf-
fen, aber erst nach vielfachen Mißerfolgen und
Wandlungen der jetzige Zustand erreicht. Bcchstein
gründete 1795 zu Kemnotc bei Waltershausen in
Thüringen eine Privatforstschule, die 1800 als lan-
desherrliche F. nach Dreißigacker verlegt wurde, wo
sie bis 1843 bestand.
Über die Geschichte des forstlichen Unterrichts in
Deutschland vgl. Bernhardt, Geschichte des Wald-
cigentums, der Waldwirtschaft und Forstwissenschaft
(3 Bde., Verl. 1872-75); Schwappach, Handbuch
der Forst- und Iagdgeschichte Deutschlands (2 Bde.,
ebd. 1886 - 88); außerdem Denkschrift, betreffend
den forstlichen Unterricht in Bayern (1877). Letztere
bcfpricht gründlich die neuerer Zeit vielfach behan-
delte Frage, ob bei den gesteigerten Anforderungen
an die allgemeine und fachliche Bildung des Forst-
manns die ifolierten Fachakademien überhaupt nock
beibehalten werden könnten, oder ob es nicht zweck-
mäßiger sei, den forstlichen Unterricht an die all-
gemeinen Hochschulen zu verlegen. Über diese Frage
vgl. noch: Danckelmann, F. oder allgemeine Hoch-
schulen? (Berl. 1872); L. Meyer, Akademie oder
Universität? (Vresl. 1875); Vaur, F. oder allge-
meine Hochschule? (Stuttg.1875); Heß, Die forstliche
Unterrichtsfrage (Berl. 1874, in den "Deutschen
Zeit- und Streitfragen", Nr. 43). Näheres über die
Organisation des forstlichen Unterrichts, geforderte
Vorbildung, Gang der Studien u. s. w. in Deutsch-
land, Osterreich und der Schweiz ist kurz zusammen-
gestellt in Ncumcister, Wie wird man ein Forst-
wirt? (Lpz. 1887).
Forstanstellungsberechtigung, in Preußen
und Elsaß-Lothringen der Anspruch, als Förster oder
Forsthilfsaufseherangestellt zu werden. Der Forst-
versorgungsschein wird gelernten Jägern nach Be-
stehen der erforderlichen Fachprüfungen und Ablauf
entsprechender Militärdienstzeit ausgestellt.
Forstbann, das ursprünglich nur dem Könige
zustehende Recht, jedem die Jagd und die eigentums-
mäßige Vcnutznng in Wäldern, Grundstücken und
Gewässern (Bann'gewässern) bei Strafe des Königs-
banns (60 Solidi) zu untersagen. Durch dieses